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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.07.2012 - 21 ZB 12.819   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20745
VGH Bayern, 04.07.2012 - 21 ZB 12.819 (https://dejure.org/2012,20745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2012 - 21 ZB 12.819 (https://dejure.org/2012,20745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 21 ZB 12.819 (https://dejure.org/2012,20745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Verurteilung zu Geldstrafe von 60 Tagessätzen; Unzuverlässigkeit; kein Ausnahmefall

  • RA Kotz

    Widerruf Waffenbesitzkarte - Geldstrafe von 60 Tagessätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 21 ZB 12.819
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG vom 13.12.1994 BVerwGE 97, 245/250; BVerwG vom 19.12.1991 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 21 ZB 12.819
    Rn. 14 Ein Ausnahmefall kann auch nicht damit begründet werden, dass die konkrete Straftat keinen Waffenbezug hatte (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 10. Oktober 2011, Az. 21 ZB 11.1703).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 21 ZB 11.1703

    Waffenbesitzkarten; Widerruf; Verurteilung zu 90 Tagessätzen; Unzuverlässigkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2012 - 21 ZB 12.819
    Rn. 14 Ein Ausnahmefall kann auch nicht damit begründet werden, dass die konkrete Straftat keinen Waffenbezug hatte (BVerwG vom 21.7.2008 DÖV 2008, 922; BayVGH vom 10. Oktober 2011, Az. 21 ZB 11.1703).
  • VG Regensburg, 10.11.2020 - RN 4 K 20.277

    Unkenntnis von der Einordnung als verbotene Waffe (hier: sog. Affenfaust)

    Denn § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG lässt für die Unzuverlässigkeit bereits einen einzelnen Verstoß ausreichen, verlangt also nicht, dass über diese Zuwiderhandlung hinaus weitere nachteilige Umstände über den Betroffenen bekannt geworden sind (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 21 ZB 12.819 - juris Rn. 15;… OVG NW, B.v. 4.4.2013 - 16 A 2905/11 - juris Rn. 10).
  • VG München, 02.04.2014 - M 7 K 14.225

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche …

    Im Übrigen ist es nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit § 5 Abs. 2, 1 Hs. WaffG ausschließlich auf das in Rechtskraft erwachsene, festgesetzte Strafmaß abgestellt hat, ausgeschlossen, Erörterungen im Strafprozess, die eventuell zu einem anderen Strafmaß hätten führen können, zu berücksichtigen (BayVGH, B. v. 4. Juli 2012 - 21 ZB 12.819 - juris Rn 12).
  • VG Regensburg, 18.08.2020 - RN 4 K 19.1326

    Erfolglose Klage gegen waffenrechtliche Anordnungen

    Vorliegend ist deshalb unerheblich, dass keine weiteren Verstöße seitens der Klägerin bekannt sind; eine im Übrigen ordnungsgemäße Lebensführung steht der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG nicht entgegen (BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 21 ZB 12.819 - juris Rn. 15;… OVG NW, B.v. 4.4.2013 - 16 A 2905/11 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 5 K 11.01888

    Widerruf der Waffenbesitzkarte nach Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 …

    Schließlich führt nach der Rechtsprechung grundsätzlich jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, regelmäßig zu der Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (…vgl. BayVGH, B. v. 18.7.2012, a.a.O., bei einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Tierquälerei; B. v. 4.7.2012, 21 ZB 12.819, juris, bei einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort).
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