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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13691
VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86 (https://dejure.org/2012,13691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2012 - 21 ZB 12.86 (https://dejure.org/2012,13691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 21 ZB 12.86 (https://dejure.org/2012,13691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Die Behörde darf vielmehr grundsätzlich von der Richtigkeit einer Verurteilung ausgehen und allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.).

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass neben den auf die Straftat bezogenen Umständen keine weiteren Umstände in Betracht kommen, um eine Ausnahme zu begründen (vgl. dazu BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 ff).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass die Prüfung eines Ausnahmefalls "in erster Linie" tatbezogen zu erfolgen habe, ist diese Auffassung durch die neueren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. NVwZ 2009, 398 ff.) überholt.

    Dabei ist eine tatbezogene Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen erforderlich, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwG NVwZ 2009, 398 ff.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. September 2009 (Az. 6 C 29/08) eine Ausnahme wegen langjährigen beanstandungsfreien Waffenbesitzes nur für den Fall der vermuteten Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG in Betracht gezogen und im einzelnen aber nicht konkret entschieden, dass ein solcher Waffenbesitz immer zu einer Ausnahme führen muss.

    Rn. 35 Soweit der Kläger meint, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Dezember 2011 weiche im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 2009 Az. 6 C 29/08 und vom 13. Dezember 1994 Az. 1 C 31/92 ab, genügt seine Rüge nicht den Darlegungsanforderungen von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO.

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Der Kläger ist wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden, die wegen der Höhe der verhängten Strafe nach dem Willen des Gesetzgebers ausreichend ist, um dem Kläger die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen und Munition abzusprechen (BVerwG vom 16.5.2007 BayVBl 2008, 216 f.

    Im Übrigen sind die Fragen in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. u.a. BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ 2007, 1201 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226

    Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Abgesehen davon, dass nicht erkennbar ist, dass die Frage eines Ausnahmefalles vom Landratsamt S. und vom Verwaltungsgericht nicht besonders genau geprüft worden wäre, ist eine Erweiterung der Ausnahme über die genannten Fälle hinaus gerade nicht vorgesehen (ständige Rechtsprechung vgl. BayVGH vom 5.7.2011 Az. 21 CS 11.1226 m.w.N.; VGH BW vom 3.8.2011 Az. 1 S 1391/11 ).

    Abgesehen davon, dass der Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 6. Juli 2009 bereits vor der Rechtskraft der Verurteilung des Klägers ergangen ist, so dass die Regierung von Mittelfranken bei Erlass des Bescheids diesen Sachverhalt schon nicht berücksichtigen konnte, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, dass Ergebnisse anderer Zuverlässigkeitsprüfungen, insbesondere auch nach § 7 LuftSiG, nicht verbindlich für die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sind (vgl. BayVGH vom 5.7.2011 Az. 21 CS 11.1226; vom 8.9.2011 Az. 21 ZB 11.1543).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Rn. 35 Soweit der Kläger meint, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Dezember 2011 weiche im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 2009 Az. 6 C 29/08 und vom 13. Dezember 1994 Az. 1 C 31/92 ab, genügt seine Rüge nicht den Darlegungsanforderungen von § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Nachdem der Prozessbevollmächtigte des Klägers ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2011 keinen Beweisantrag gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt hatte, hat er darauf verzichtet, das Gericht zu veranlassen, vor Erlass einer Sachentscheidung Überlegungen über die Entscheidungserheblichkeit eines Beweisantrags anzustellen (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 NVwZ 1994, 1095).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Ein Beteiligter ist zur Abwehr einer Gehörsverletzung dazu verpflichtet, von sich aus alle sich bietenden prozessualen Mittel und tatsächlichen Möglichkeiten zu nutzen, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, und eine Schmälerung dieses Rechts zu verhindern (vgl. u.a. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGH 58, 178/181).
  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. VerfGH vom 12.2.2008 VerfGH 61, 25/35).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Abgesehen davon, dass nicht erkennbar ist, dass die Frage eines Ausnahmefalles vom Landratsamt S. und vom Verwaltungsgericht nicht besonders genau geprüft worden wäre, ist eine Erweiterung der Ausnahme über die genannten Fälle hinaus gerade nicht vorgesehen (ständige Rechtsprechung vgl. BayVGH vom 5.7.2011 Az. 21 CS 11.1226 m.w.N.; VGH BW vom 3.8.2011 Az. 1 S 1391/11 ).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
    Rn. 24 Auch die Frage einer Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen im Rahmen von § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG hat das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (BVerwG vom 22.4.1992 GewArch 1992, 314 ff.), so dass sich aus der neuen Fassung der Vorschrift, die an eine rechtskräftige Verurteilung anknüpft, keine besonderen Schwierigkeiten im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO herleiten lassen.
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 21 ZB 11.1543

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; rechtskräftige …

  • VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790

    Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer …

    Es darf vielmehr grundsätzlich von der Richtigkeit einer Verurteilung ausgegangen werden und allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch zuletzt BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340

    Waffenbesitzkarten; Widerruf; Handel ohne Erlaubnis nach dem KWG in 13 Fällen; …

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506

    Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der …

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; keine …

    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VG Regensburg, 09.10.2012 - RO 4 K 12.1066

    Falknerjagdschein, Gemeinschaftsjagdrevier, Jagdpachtvertrag, Jagdzwecke

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 21.5.2012 den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt (21 ZB 12.86).
  • VG München, 30.10.2013 - M 7 K 13.2109
    Abgesehen davon bedeutet die Anwendung dieser Verwaltungsvorschrift nicht, dass Ausnahmen von der Regelvermutung großzügig angenommen werden müssten, und erst recht keine Umkehr von Regel und Ausnahme dahingehend, dass bei Straftaten ohne Waffen-, Gewalt-, Alkohol- oder Betäubungsmittelbezug regelmäßig von einer Ausnahme auszugehen wäre (vgl. BayVGH, B. v. 21. Mai 2012 - 21 ZB 12.86 - Rz 18 m.w.N. und B. v. 5. Juli 2011 - 21 CS 11.1226 - Rz 11 m.w.N.).
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