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Weitere Entscheidung unten: AG Köln, 27.10.2011

Rechtsprechung
   AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17614
AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10 (https://dejure.org/2011,17614)
AG Köln, Entscheidung vom 27.01.2011 - 210 C 107/10 (https://dejure.org/2011,17614)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 210 C 107/10 (https://dejure.org/2011,17614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Voraussetzung für die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Winterdienst per Hausordnung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kann dem Mieter den Winterdienst übertragen - Aber nicht per Hausordnung, sondern nur durch klare Regelung im Mietvertrag

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Winterdienstverpflichtung eines Mieters per Hausordnung ist unwirksam

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Hausordnung für Mieter: Winterdienst nicht einfach abwälzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überwälzung der Winterdienstpflicht auf Mieter nicht durch Hausordnung möglich - Regelung im Mietvertrag ist notwendig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Überwälzung des Winterdienstes durch Hausordnung! (IMR 2011, 92)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters …

    Auszug aus AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10
    Voraussetzung für eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist dabei aber, dass sie klar und eindeutig erfolgt (vgl. BGH WuM 2008, 235 ff.;… Palandt, BGB, 69. Auflage, § 823 Rn. 50).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2006 - 2 O 324/06

    Haftungfreiheit des Wohnraumvermieters bei Glatteisunfall auf einer Zuwegung: …

    Auszug aus AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10
    Soweit vertreten wird, dass eine formularmäßige Regelung der Reinigungspflicht in der Hausordnung ausreicht, wenn die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrages wird (so z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 41; LG Karlsruhe ZMR 2006, 698), folgt das Gericht dem nicht, da die Hausordnung nicht der Platz ist, um mietvertragliche Pflichten von dieser Haftungsweite zu begründen (…vgl. auch Sternel, a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.11.1987 - 11 S 136/87

    Übernahme der Schneeräumpflicht

    Auszug aus AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10
    Dies ist als überraschend anzusehen (so auch LG Frankfurt, WuM 1988, 120 f.;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082):.
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 111/87

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Kündigungsrechtes bei Darlehen - Zulässigkeit …

    Auszug aus AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10
    Soweit vertreten wird, dass eine formularmäßige Regelung der Reinigungspflicht in der Hausordnung ausreicht, wenn die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrages wird (so z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 41; LG Karlsruhe ZMR 2006, 698), folgt das Gericht dem nicht, da die Hausordnung nicht der Platz ist, um mietvertragliche Pflichten von dieser Haftungsweite zu begründen (…vgl. auch Sternel, a.a.O.).
  • AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11

    Die Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter kann unter …

    Rn. 22 Dahinstehen kann dabei, ob eine wirksame Übertragung bereits daran scheitert, dass die entsprechende Bestimmung in der Hausordnung als überraschend anzusehen ist, als dass in dem Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber lediglich - optisch nicht besonders gekennzeichnet - unter der Überschrift "Reinigung und Pflege" in der Hausordnung findet (so - für den hier in Rede stehenden Mietvertragstyp nebst Hausordnung und unter Berücksichtigung des Inhaltes der angewälzten Pflicht - AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 210 C 107/10, vgl. außerdem LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87 (WuM 1988, 120 f.); Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082; a.A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1988, Az.: 16 U 123/87, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az.: 2 O 324/06.
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AG Köln, 27.10.2011 - 210 C 107/10 (https://dejure.org/2011,73047)
AG Köln, Entscheidung vom 27.10.2011 - 210 C 107/10 (https://dejure.org/2011,73047)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 210 C 107/10 (https://dejure.org/2011,73047)
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