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   ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23   

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https://dejure.org/2023,24892
ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23 (https://dejure.org/2023,24892)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23 (https://dejure.org/2023,24892)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23 (https://dejure.org/2023,24892)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des RBB bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das sittenwidrige Arbeitsverhältnis beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: Kündigung der Juristischen Direktorin des RBB

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung Juristische Direktorin RBB

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigung der Juristischen Direktorin des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Etwas Anderes kann aber gelten, wenn es um die Kenntnis von Handlungen geht, die der Vertreter im kollusiven Zusammenwirken mit dem Arbeitnehmer gegen die Interessen der Gesellschaft vorgenommen hat (BAG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 -, juris, Rn. 48 f.).

    Dies gilt auch für Umstände, die einen neuen Kündigungsvorwurf oder den Verdacht eines solchen begründen (BAG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 -, juris, Rn. 46).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Bis zur Lossagung der Beklagten mit Schreiben vom 02.12.2022 ist dieses in Funktion gesetzte Arbeitsverhältnis trotz der ihm anhaftenden Mängel wie ein fehlerfrei zustande gekommenes Arbeitsverhältnis zu behandeln (siehe dazu BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Zwar hat das BVerfG mit Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16, juris, Rn. 63 ff.) die Ausgestaltung des V auch zuletzt als im Grundsatz verfassungsgemäß angesehen.
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12 -, juris, Rn. 5).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Liegt demgegenüber kein besonders grobes, sondern nur ein auffälliges Missverhältnis vor, kommt die Anwendung des § 138 Absatz 1 BGB in Betracht, wenn weitere Umstände hinzutreten, die in Verbindung mit dem auffälligen Missverhältnis den Vorwurf der sittenwidrigen Übervorteilung begründen (BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12 -, juris, Rn. 16).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 -, juris, Rn. 16 f.).
  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Er muss die Umstände schildern, aus denen sich ergibt, wann und wodurch er von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat (BAG, Urteil vom 05.05.2022 - 2 AZR 483/21 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Insofern ist der Dienstherr nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (Urteil vom 06.03.2007 - 2 BvR 556/04 -, juris, Rn. 64).
  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    aa) Ein Rechtsgeschäft ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sittenwidrig im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB, wenn es nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH, Urteil vom 16.07.2019 - II ZR 426/17 -, juris, Rn. 24).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22
    Dieser Umstand rechtfertigt dabei aber auch die Anlegung eines strengeren als des üblicherweise für Arbeitnehmer im Rahmen der Abwägung geltenden Maßstabs (siehe dazu auch BAG, Urteil vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -, juris, Rn. 31).
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