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   LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10   

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LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10 (https://dejure.org/2010,20111)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2010 - 22 S 64/10 (https://dejure.org/2010,20111)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2010 - 22 S 64/10 (https://dejure.org/2010,20111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Kündbarkeit eines Vertrags über eine Reservierung einer Internet-Domain, die Gestaltung und Programmierung einer individuellen Internet-Präsenz und Hosting der Website; Keine arglistige Täuschung bei Nichtlesen des Vertrags durch den sich auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Kündbarkeit eines Vertrags über eine Reservierung einer Internet-Domain, die Gestaltung und Programmierung einer individuellen Internet-Präsenz und Hosting der Website; Keine arglistige Täuschung bei Nichtlesen des Vertrags durch den sich auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Außerdem ergebe sich aus der Entscheidung des BGH zum Internet-System-Vertrag (Urt. v. 04.03.2010, III ZR 79/09, NJW 2010, 1449) gerade kein Kündigungsrecht nach § 649 BGB.

    Da der Internet-System-Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe NJW 2010, 1449), der sich die Kammer anschließt, insgesamt als Werkvertrag einzuordnen ist, steht dem jeweiligen Vertragspartner der Klägerin auch grundsätzlich das Recht zur sog. freien Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB zu.

  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten im Werkvertragsrecht auf die außerordentliche Kündigung ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 649 S. 1 BGB nicht zu vereinbaren (vgl. BGH NJW 1999, 3261, 3262).

    Für die vorzunehmende Abwägung enthalten die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.09.1999 - 12 U 118/99 (siehe NJW-RR 2000, 166) und des Bundesgerichtshofes vom 08.07.1999 - VII ZR 237/98 (siehe NJW 1999, 3261), ergangen zum Architekten- bzw. zum Baurecht, Anhaltspunkte.

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2008, 1064, 1065; BGH, NJW 2005, 1774, 1775).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 2008, 1064, 1065; BGH, NJW 2005, 1774, 1775).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    In Anwendung dieser Grundsätze ist in dem hier zu entscheidenden Fall festzustellen, dass es deshalb an einem Feststellungsinteresse des Beklagten fehlt, weil eine Entscheidung über die Klageforderung geeignet war, die bei dem Beklagten bestehende Unsicherheit über die Berechtigung der Klägerin, Entgelt für das dritte und vierte Vertragsjahr zu verlangen, zu beseitigen (vgl. BGH NJW 2006, 515).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Sinn des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage sei es, widerstreitenden Entscheidungen der Gerichts wie auch mehrere parallele Verfahren über denselben Streitgegenstand zu vermeiden (vgl. BGHZ 99, 340; BGH NJW-RR 1990, 1532).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Ein Feststellungsinteresse besteht demnach nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers einen gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH MDR 1986, 743).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Sinn des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage sei es, widerstreitenden Entscheidungen der Gerichts wie auch mehrere parallele Verfahren über denselben Streitgegenstand zu vermeiden (vgl. BGHZ 99, 340; BGH NJW-RR 1990, 1532).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Für die vorzunehmende Abwägung enthalten die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.09.1999 - 12 U 118/99 (siehe NJW-RR 2000, 166) und des Bundesgerichtshofes vom 08.07.1999 - VII ZR 237/98 (siehe NJW 1999, 3261), ergangen zum Architekten- bzw. zum Baurecht, Anhaltspunkte.
  • AG Düsseldorf, 11.03.2010 - 37 C 7814/09

    Zahlungsanspruch ist nicht gegeben mangels wirksamen Abschlusses eines sog.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
    Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das am 11. März 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az.: 37 C 7814/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Essen, 16.12.2016 - 16 O 174/16

    Recht zur freien Kündigung kann formularmäßig nicht ausgeschlossen werden!

    § 314 BGB gilt auch im Werkvertragsrecht (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2010, 22 S 64/10, juris, m.w.N.).

    Die unangemessene Benachteiligung des Bestellers ergibt sich daraus, dass dieser durch den Ausschluss der Kündigung bis zur Vollendung des Werkes in ganz erheblichem Umfang in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird, während der Werkunternehmer auch im Fall der Kündigung durch den nach § 649 S. 2 BGB festgelegten Schadensersatzanspruch in ausreichendem Maße geschützt wird (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2010, 22 S 64/10, juris; AG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2010, 44 C 13247/09, juris).

  • LG Düsseldorf, 19.06.2013 - 23 S 168/12

    Vergütung aus einem Online-Marketingvertrag; Kündigung eines

    Im Übrigen handelt es sich nach Ansicht der Kammer bei dem Versprechen eines besonders günstigen Angebots bzw. einer Eigenschaft als "Referenzkunde" bzw. "Partnerunternehmen" um eine bloße Anpreisung, die offensichtlich werbenden Charakter hat und daher nicht zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2010, Az. 22 S 64/10, Rn. 44 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2022 - 10 U 257/21
    Auch ohne eine Übergabe dieser Unterlagen wäre die von der Beklagten zu erbringende Leistung bereits aus der Vertragsurkunde selbst hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2019 - 5 O 288/17 - juris Rn. 40; Urt. v. 22.02.2011 - 7 O 276/10 - juris Rn. 16; Urt. v. 24.09.2010 - 22 S 64/10 - juris Rn. 31).
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