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   OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 120/91   

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https://dejure.org/1992,3665
OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 120/91 (https://dejure.org/1992,3665)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1992 - 22 U 120/91 (https://dejure.org/1992,3665)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1992 - 22 U 120/91 (https://dejure.org/1992,3665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Hauseigentümers für Schäden infolge bei Sturm abgedeckter Dachziegel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 836 Abs. 1
    Beschädigung eines abgestellten Kfz durch herabfallende Dachziegel L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht: herabfallende Dachziegel bei Sturm (IBR 1992, 519)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1440
  • VersR 1993, 841
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 103/74

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung und Zerstörung von Eigentum -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 120/91
    Darunter fallen aber nur ganz außergewöhnliche Naturereignisse, mit deren Auftreten nicht, auch nicht selten, gerechnet werden muß (vgl. BGH VersR 1976, 66 f).
  • LG Hamburg, 03.12.1969 - 77 O 63/69
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 120/91
    Die Begründung einer allgemeinen Pflicht der Hausbesitzer, die Dächer ihrer Häuser laufend durch den Dachdecker auf ihren ordnungsgemäßen Zustand untersuchen zu lassen, mag zwar die im Rahmen des § 836 BGB bestehende Sorgfaltspflicht überspannen (vgl. dazu die Anm. von Cuntz zu LG Hamburg VersR 1970, 579, 580).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Dachziegel und Steine sind danach Teile eines Gebäudes (BGH NJW 1993, 1782 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1440).

    Diese Frage kann nur für den Einzelfall unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und etwaiger klimatischer Besonderheiten beantwortet werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens (OLG Köln NJW-RR 1992, 858; OLG Hamm OLGR 1993, 65; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 289).

    Keinesfalls außergewöhnlich in diesem Sinne sind Windgeschwindigkeiten von 120 km/h (12 Beaufort) (OLG Düsseldorf VersR 1993, 841; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386 [mehr als 13 Beaufort]).

  • LG Koblenz, 22.09.2006 - 13 S 16/06

    Kasko - Prognoserisiko im Kaskofall erst recht beim Versicherer

    Ein solcher Sturm mag ungewöhnlich sein, ist jedoch für den Raum ... kein so außergewöhnliches Naturereignis, dass ein Hausbesitzer damit nicht rechnen müsste (vgl. für den Niederrhein OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.03.1992 - 22 U 120/91 - zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 76/02

    Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Gebäudes wegen herabfallender Ziegel

    Zwar streitet für den Kläger als Geschädigten der Beweis des ersten Anscheins, da nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen werden muss, dass ein Gebäude fehlerhaft errichtet oder unterhalten worden ist, wenn sich von diesem Gebäude Teile gelöst haben (vgl. Senatsentscheidung vom 20.03.1999, NJW-RR 1992, 1440 ff., 1441/ BGH NJW 1993, 1782 ff, 1783).

    Eine solche Wetterlage ist jedoch in der betroffenen Region nicht so außergewöhnlich, dass Gebäude dieser nicht standhalten müssten (vgl. Senatsentscheidung vom 20.03.1992, NJW-RR 1992, 1440 ff., 1441).

  • OLG Köln, 05.02.2004 - 12 U 112/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch Ablösung

    Sie mögen zwar eher ungewöhnlich sein, gleichwohl handelt es sich nicht um ein Naturereignis, mit welchem hier nicht gerechnet werden kann, wie auch der in der Entscheidung des BGH vom 23.03 1993 (BGH NJW 1993, 1782) zugrundeliegende Sachverhalt zeigt (so auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 1440).
  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

    Werden für eine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben zum Zustand eines Fahrzeuges wie etwa seine Unfallfreiheit in Zeitungsanzeigen, Verkaufsschildern oder den Vertrag aufgenommen, stellen sie nach herrschender, auf eine schon sehr frühe Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 1975, 1693) aufbauender Ansicht (vgl. KG NJW-RR 1996, 173; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.; Senat in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172 f.; OLG Köln in OLGR 1992, 289; in OLGR 1997, 108 f.; LG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1065; OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 505) grundsätzlich eine Zusicherung dar, falls nicht durch eine besondere Fassung klargestellt ist, dass nur fremdes Wissen weitergegeben wird oder eine reine Bezeichnung des Kaufgegenstandes erfolgen soll (vgl. insoweit OLG München NJW-RR 1986, 1181 ff.).

    Solche zur Anbahnung der Verhandlungen in Zeitungsanzeigen oder auf einem Verkaufsschild erfolgten Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften wirken nach der wohl h.M. und der ständigen Rechtsprechung des Senates ohne eine besondere Einbeziehung in den Vertragstext in den Abschluss des Kaufvertrages fort, wenn sie nicht im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausdrücklich, klar und eindeutig widerrufen werden (vgl. Urteil des Senates in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172; OLG Köln, OLGR 1992, 289; OLG Köln, OLGR 1997, 108 [109]); OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; Reinking/Eggert, "Der Autokauf", 7.Aufl., Rdn.1835 ).

  • LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12

    Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber

    Nach der Rechtsprechung zu § 836 BGB sind Windgeschwindigkeiten von 120 km/h (12 Beaufort) keinesfalls außergewöhnlich, wenn auch z.B. am Niederrhein selten damit gerechnet werden muss (OLG Düsseldorf VersR 1993, 841; vgl auch AG Aachen SVR 2007, 227, 228).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 07.08.2001 - 20 C 133/01

    Beschädigung eines Fahrzeugs durch Teile eines Gebäudes; Mittelbarer Besitz als

    Bei Dachziegeln handelt es sich um Gebäudeteile im Sinne des § 836 Abs. 1 BGB (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1440 [OLG Düsseldorf 20.03.1992 - 22 U 120/91] ).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass das Gebäude fehlerhaft errichtet und unzulänglich unterhalten worden ist, wenn sich Dachziegel von einem Dach lösen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1440 [OLG Düsseldorf 20.03.1992 - 22 U 120/91] ).

  • OLG Köln, 18.12.1996 - 26 U 24/96

    Oldtimer-Kaufvertrag

    Danach versagt der Gewährleistungsausschluß, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW 91, 1880; NJW 83, 1424, 1425; OLG Köln NJW 72, 162; OLGR 1992, 289; 1993, 131; 1994, 182).
  • LG Duisburg, 04.01.2013 - 6 O 142/11

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Wohnwagens durch Herabfallen von

    Denn am Niederrhein muss mit Wind der Stärke 8 nach der Beaufort-Skala, der in Böen den Bereich der Windstärke 12 erreicht, - wenn auch selten - gerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1440, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99

    Stillschweigende Zusicherung von steuerlichen Vorteilen

    Danach versagt der Gewährleistungsausschluss, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW 1991, 1880; NJW 1983, 1424, 1425; OLG Köln NJW 1972, 162; OLGR 1992, 289; 1993, 131; 1994, 182).
  • LG Itzehoe, 07.04.2006 - 3 O 346/05

    Preisgefahrverteilung beim VOB-Vertrag: Vergütungsanspruch des Bauunternehmers

  • AG Dortmund, 25.11.2008 - 425 C 5300/07

    Ordnungsgemäße Entwässerung eines Daches als zur vom Vermieter geschuldeten

  • LG Bonn, 29.07.2003 - 18 O 500/02
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