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   VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.926, 22 ZB 13.945   

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https://dejure.org/2013,24304
VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.926, 22 ZB 13.945 (https://dejure.org/2013,24304)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2013 - 22 ZB 13.926, 22 ZB 13.945 (https://dejure.org/2013,24304)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2013 - 22 ZB 13.926, 22 ZB 13.945 (https://dejure.org/2013,24304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch Konzentration von Windkraftanlagen führt nicht per se zur Annahme einer optisch bedrängenden Wirkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch Konzentration von Windkraftanlagen führt nicht per se zur Annahme einer optisch bedrängenden Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.926
    Unabhängig davon, ob sich die Kläger hierauf überhaupt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren berufen können, ist hierzu Folgendes anzumerken: Die Privilegierung einer Windkraftanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB setzt voraus, dass der Standort objektiv nicht völlig ungeeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 19).

    Für eine Privilegierung genügt, dass ein Vorhaben nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet ist, mit Gewinnerzielungsabsicht geführt zu werden; ein Rentabilitätsnachweis ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - DVBl 2013, 511/513 Rn. 8 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 20).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.926
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.926
    Für eine Privilegierung genügt, dass ein Vorhaben nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet ist, mit Gewinnerzielungsabsicht geführt zu werden; ein Rentabilitätsnachweis ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - DVBl 2013, 511/513 Rn. 8 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 20).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1622

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Immissionswerte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.926
    Der Hauptsichtbereich der klägerischen Anwesen mag zwar nach Westen gerichtet sein, aber allein dies könnte angesichts der großen Abstände und der anderen hier zu würdigenden Aspekte nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1622 - Rn. 14 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 1 M 245/21

    Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb des empfohlenen Mindestabstandes zu

    Für eine Privilegierung genügt, dass ein Vorhaben nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet ist, mit Gewinnerziehungsabsicht geführt zu werden; ein Rentabilitätsnachweis ist nicht erforderlich (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. August 2013 - 22 ZB 13.926 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 8 B 875/21

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. zu Letzterem Bay. VGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 22 ZB 13.926 u. a. -, juris Rn. 10.
  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 ZB 15.630

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Zum Anderen setzt die Privilegierung einer Windkraftanlage in rechtlicher Hinsicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - unabhängig davon, ob sich die Klägerin hierauf überhaupt berufen kann - nur voraus, dass der Standort objektiv nicht völlig ungeeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 27.8.2013 - 22 ZB 13.926 u.a. - Rn. 9).

    Für diese genügt, dass ein Vorhaben nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet ist, mit Gewinnerzielungsabsicht geführt zu werden; ein Rentabilitätsnachweis ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9.11 - DVBl 2013, 511/513 Rn. 8 f. m.w.N.; BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 20; BayVGH, B.v. 27.8.2013 - 22 ZB 13.926 u.a. - Rn. 9).

    Dass die Anlage wirtschaftlich für den Betreiber einen "Nutzen" hat, ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ("Nutzung", nicht: "Nutzen") keine Voraussetzung einer Privilegierung (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2013 - 22 ZB 13.926 u.a. - Rn. 11).

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 27.08.2013 - 22 ZB 13.9926 und 22 ZB 13.945 Folgendes ausgeführt:.

    Diese auch schon in Entscheidungen des erkennenden Gerichts zu Az.: AN 11 K 12.01962 / AN 11 K 12.01963 im Urteil vom 27. Februar 2013, ebenfalls zu Klägern aus der Wohnortgemeinde der hiesigen Klägerin ergangen, ausgeführte Rechtsmeinung wird explizit geteilt gerade auch zur Situation vor Ort zur Wohnortgemeinde der Klägerin durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in dessen Beschluss vom 27. August 2013 (Az.: 22 ZB 13.926 und 22 ZB 13.945).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 A 10836/22

    Pauschaler Ausschluss nicht-raumbedeutsamer Windenergieanlagen im

    9. Auflage 2019, BauGB § 35, Rn. 71; zu den allgemeinen Voraussetzungen für das Vorliegen des Merkmals "Nutzung der Windenergie" s. BayVGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 22 ZB 13.926 -, juris Rn. 11 und Beschluss vom 27. Mai 2015 - 22 ZB 15.630 -, juris Rn. 11).
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