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   VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034   

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VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034 (https://dejure.org/2012,38038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2012 - 22 A 09.40034 (https://dejure.org/2012,38038)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2012 - 22 A 09.40034 (https://dejure.org/2012,38038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen;Altrechtliches subjektiv-dingliches eigentumsgleiches Überfahrtrecht an einem Bahnübergang;Erschwernisse bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke und bei der Verwirklichung des Betriebskonzepts ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf objektiv-rechtliche Planprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamts unter Beachtung auch nicht-drittschützender Rechtsnormen des objektiven Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf objektiv-rechtliche Planprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamts unter Beachtung auch nicht-drittschützender Rechtsnormen des objektiven Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Während - im Fall der Auflassung eines Bahnübergangs - ein nicht von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung betroffener Straßenanlieger keinen Anspruch auf Beibehaltung seiner günstigen Verkehrslage hat und nur verlangen kann, dass seine Anliegerinteressen, z.B. die mit der ersatzlosen Beseitigung des Bahnübergangs für ihn verbundenen Umwege, im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen sind (BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; BVerwG vom 28.1.2004 NVwZ 2004, 990 und vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603), darf der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffene die Prüfung der Frage verlangen, ob das Gemeinwohl im Sinn von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG die konkrete Enteignung erfordert.

    Während ein solcher Anlieger die mit - zumutbaren - Umwegen verbundenen Nachteile auch in Bezug auf zusätzliche Kostenbelastungen und eine Minderung des Verkehrswerts der jeweiligen Hofstelle entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen hat (vgl. BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; BVerwG vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603), kann der Kläger wegen des Verlusts seines privaten Rechts am Bahnübergang eine Entschädigung beanspruchen, die ihm das EBA unter Nr. A.3.3 (S. 3 des PFB) dem Grunde nach zugesprochen hat.

  • VGH Bayern, 07.10.2009 - 22 A 09.40002

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; Verbindung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Während - im Fall der Auflassung eines Bahnübergangs - ein nicht von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung betroffener Straßenanlieger keinen Anspruch auf Beibehaltung seiner günstigen Verkehrslage hat und nur verlangen kann, dass seine Anliegerinteressen, z.B. die mit der ersatzlosen Beseitigung des Bahnübergangs für ihn verbundenen Umwege, im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen sind (BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; BVerwG vom 28.1.2004 NVwZ 2004, 990 und vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603), darf der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffene die Prüfung der Frage verlangen, ob das Gemeinwohl im Sinn von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG die konkrete Enteignung erfordert.

    Während ein solcher Anlieger die mit - zumutbaren - Umwegen verbundenen Nachteile auch in Bezug auf zusätzliche Kostenbelastungen und eine Minderung des Verkehrswerts der jeweiligen Hofstelle entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen hat (vgl. BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; BVerwG vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603), kann der Kläger wegen des Verlusts seines privaten Rechts am Bahnübergang eine Entschädigung beanspruchen, die ihm das EBA unter Nr. A.3.3 (S. 3 des PFB) dem Grunde nach zugesprochen hat.

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Die eisenbahnrechtliche Planung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz hat demnach Bestand nur dann, wenn sie - gemessen an den Zielen gerade dieses Fachplanungsgesetzes - erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. z.B. BVerwG vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166 und vom 11.7.2001 BVerwGE 114, 364, zum Straßen- bzw. Luftverkehrsrecht); vorliegend ergeben sich die Ziele, anhand derer die Planrechtfertigung zu beurteilen ist, demnach aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG (Vallendar in: AEG, 1. Aufl. 2006 RdNr. 87 zu § 18).

    Daraus folgt, dass das Gericht eine im Planfeststellungsbeschluss gegebene Begründung anders beurteilen kann als die planfeststellende Behörde und dennoch die Planrechtfertigung insgesamt für gegeben erachten kann (Vallendar a.a.O., RdNr. 93 zu § 18; BVerwG vom 11.7.2001 Az. 11 C 14.00, RdNr. 34 unter Hinweis auf BVerwG vom 24.11.1989 RdNrn. 49, 50, 58, 59).

  • VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung bzw. technische Sicherung von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Das Ziel, die Zahl der höhengleichen Kreuzungen von Schienenbahnen aus Sicherheitsgründen möglichst zu verringern, findet Ausdruck und gesetzliche Anerkennung in § 2 Abs. 1 EBKrG und in § 12 Abs. 1 Satz 1 EBO, wonach neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden dürfen (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. z.B. vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080 m.w.N.).

    Die verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen und die Beseitigung potentieller Gefahrenstellen, wie sie höhengleiche Bahnübergänge darstellen, tragen auch zur Attraktivität des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs bei; derartige Ziele können die Beseitigung eines höhengleichen Bahnübergangs zusätzlich planrechtfertigen (BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Unter Berücksichtigung der die Abwägung ergänzenden, in der mündlichen Verhandlung gemäß § 114 Satz 2 VwGO abgegebenen Erklärungen des EBA ist deshalb eine Fehlgewichtung der Belange des Klägers einerseits und der für eine ersatzlose Beseitigung des streitgegenständlichen Bahnübergangs sprechenden Gesichtspunkte andererseits (vgl. BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/122 f.) nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 3.2.2010 Az. 7 B 35/09 ) ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Ausreichend ist, dass der Entschädigungsanspruch dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festgestellt wird (was vorliegend unter Nr. A.3.3 auf S. 3 des PFB geschehen ist) und die Bemessungsgrundlagen für die Höhe angegeben sind (BVerwG vom 10.7.2012 Az. 7 A 11/11 unter Hinweis auf BVerwG vom 11.11.1988 Az. 4 C 11.87 und vom 31.1.2001 Az. 11 A 6.00).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Ausreichend ist, dass der Entschädigungsanspruch dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festgestellt wird (was vorliegend unter Nr. A.3.3 auf S. 3 des PFB geschehen ist) und die Bemessungsgrundlagen für die Höhe angegeben sind (BVerwG vom 10.7.2012 Az. 7 A 11/11 unter Hinweis auf BVerwG vom 11.11.1988 Az. 4 C 11.87 und vom 31.1.2001 Az. 11 A 6.00).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung und damit ein Einfluss auf das Abwägungsergebnis (vgl. BVerwG vom 1.10.1997 DVBl. 1998, 330) sind zu verneinen; für eine nachhaltige Milchviehhaltung im Betrieb des Klägers ist ein Viehtrieb über den Bahnübergang auf der Ortsverbindungsstraße nicht notwendig (vgl. unten 3.2.5).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 4 VR 9.98

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Betriebsverlagerung; Abwägung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
    Das Interesse des Berechtigten, nicht enteignend in Anspruch genommen zu werden, hat gegenüber Kostengesichtspunkten keinen generellen Vorrang (BVerwG vom 30.9.1998 NVwZ-RR 1999, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

    Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle;

  • BVerfG, 16.12.2002 - 1 BvR 171/02

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch Enteignung eines Grundstücks zum Zwecke

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht

    Eine eisenbahnrechtliche Planung ist rechtfertigungsbedürftig und hat nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz nur Bestand, wenn sie gemessen an den Zielen des Fachplanungsgesetzes erforderlich, d. h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - Rn. 21, 25 ff. m. w. N.).

    Dies dient der Gewährleistung eines attraktiven Verkehrsangebots auf der Schiene im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AEG (vgl. BayVGH, U. v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - Rn. 27 m. w. N.).

    Die fachplanerische Abwägung nach § 18 Satz 2 AEG verlangt, dass erstens eine Abwägung überhaupt stattfindet, zweitens alle abwägungserheblichen Belange in die Abwägung eingestellt werden, drittens die Bedeutung der eingestellten Belange richtig erkannt wird und viertens zwischen konkurrierenden Belangen ein sachgerechter Ausgleich gefunden wird; zur Sammlung des Abwägungsmaterials gehört auch die Ermittlung etwaiger Planungsalternativen einschließlich der "Null-Variante" (BayVGH, U. v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - Rn. 29 f. m. w. N.; BayVGH, U. v. 13.10.2015 - 22 A 14.40037 - Rn. 25).

    Bereits in einem frühen Planungsstadium dürfen solche Planungsalternativen ausgeschieden werden, die nach einer Art Grobanalyse nicht ernsthaft in Betracht kommen (BVerwG, U. v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314; BayVGH, U. v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - Rn. 31 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Beim Abwägungsgebot im Fachplanungsrecht ist unter "nachvollziehender Abwägung" - entgegen der offenbar vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Auffassung (vgl. Urt. v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - Urt. v. 13.10.2015 - 22 A 14.40037 - im Anschluss an Vallendar, in: Beck"scher AEG Komm. 2006, § 18 Rn. 119) - auch nicht eine Abwägung zu verstehen, wie sie im Rahmen einer gebundenen Vorhabenzulassung (vgl. zum Bauplanungsrecht BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 7 C 36.11 -, BVerwGE 148, 155), im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung oder bei der Frage der "Beeinträchtigung" des Wohls der Allgemeinheit i. S. des § 31 WHG anzunehmen ist und hier einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren Vorgang der Rechtsanwendung meint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.2014 - 4 B 47.13 -, BRS 82 Nr. 109).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und

    Nach ständiger Rechtsprechung gehört zur Sammlung des Abwägungsmaterials auch die Ermittlung etwaiger Planungsalternativen (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 29).

    Soweit der VGH BW in Rn. 79 des zitierten Urteils ausführt, unter nachvollziehender Abwägung sei entgegen der offenbar vom BayVGH in Urteilen vom 27. November 2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 30 und vom 13. Oktober 2015 - 22 A 14.40037 - juris Rn. 25 vertretenen Auffassung nicht eine Abwägung zu verstehen, wie sie im Rahmen einer gebundenen Vorhabenzulassung mit der Folge einer gerichtlich uneingeschränkten Überprüfbarkeit vorzunehmen sei, hat sich der BayVGH in den genannten Urteilen ebenfalls dahin geäußert, dass die Planfeststellungsbehörde die Abwägungsentscheidung des Vorhabenträgers abwägend nachzuvollziehen habe.

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40035

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung gehört zur Sammlung des Abwägungsmaterials auch die Ermittlung etwaiger Planungsalternativen einschließlich der "Null-Variante" (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 29).

    Bei der Prüfung der einzelnen Alternativen ist die Planfeststellungsbehörde zu einem gestuften Vorgehen berechtigt, indem sie nach einer Art Grobanalyse bereits in einem frühen Planungsstadium solche Planungsalternativen ausscheiden darf, die nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 29; U.v. 13.10.2015 - 22 A 14.40037 - juris Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

    Die eisenbahnrechtliche Planung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz hat demnach Bestand, wenn sie - gemessen an den Zielen gerade dieses Fachplanungsgesetzes - erforderlich, d. h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 09.12.2015 - 22 A 15.40025 -, juris ; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.11.2012 - 22 A 09.40034 -, juris; OVG Thüringen, Urteil vom 19.05.2010 - 1 O 8/09 -, juris).

    Das Gericht kann eine im Planfeststellungsbeschluss bzw. in der Plangenehmigung gegebene Begründung anders beurteilen als die planfeststellende bzw. plangenehmigende Behörde (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27.11.2012, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40037

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung gehört zur Sammlung des Abwägungsmaterials auch die Ermittlung etwaiger Planungsalternativen einschließlich der "Null-Variante" (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 29).

    Bei der Prüfung der einzelnen Alternativen ist die Planfeststellungsbehörde zu einem gestuften Vorgehen berechtigt, indem sie nach einer Art Grobanalyse bereits in einem frühen Planungsstadium solche Planungsalternativen ausscheiden darf, die nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 29; U.v. 13.10.2015 - 22 A 14.40037 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    Es kann offenbleiben, ob das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, dass Mängel der Abwägung im nichtförmlichen Planungsverfahren entsprechend § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren geheilt werden können (vgl. zum Streitstand BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 40 m.w.N.; VG Braunschweig, U.v. 30.3.2011 - 6 A 95/09 - juris Rn. 43; VG Hamburg, B.v. 16.5.2019 - 15 E 1775/19 - juris Rn. 50; Storost, Rechtsschutz der Natur in der gerichtlichen Kontrolle von Planfeststellungsbeschlüssen, UPR 2018, 52/57).
  • FG Münster, 28.09.2017 - 5 K 1117/16

    Umsatzsteuer - Frage der Einordnung einer Zahlung als Schadensersatz oder

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem Fall, über den der Bayerische VGH (Urteil v. 27.11.2012, 22 A 09.40034, juris) zu entscheiden hatte.
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041

    Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124; BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).
  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124; BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.2015 - 8 C 10421/15

    Reiterhof durch Bahnübergang nicht beeinträchtigt

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 A 14.40037

    Planfeststellung, Selbstständige Betriebsanlage, Einheitlicher Beschluss, AEG

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033

    Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
  • OVG Hamburg, 26.04.2013 - 5 E 9/11

    Errichtung einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn

  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 A 09.40036

    Altes, an eine landwirtschaftliche Hofstelle gebundenes subjektiv-dingliches

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