Rechtsprechung
VG Berlin, 25.07.2017 - 22 K 37.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 102 Abs 4 SGB 9, § 102 Abs 3 S 1 SGB 9, § 17 Abs 1 Nr 1 SchwbAV, § 21 SchwbAV
Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz für eine selbstständige Tätigkeit des Schwerbehinderten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)
Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz für eine selbstständige Tätigkeit des Schwerbehinderten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Augsburg, 09.10.2012 - Au 3 K 11.1545
Schwerbehindertenrecht; notwendige Arbeitsassistenz; selbständige Tätigkeit
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2017 - 22 K 37.16
Aus dem Begriff der beruflichen "Existenz", den der Verordnungsgeber in der amtlichen Überschrift zu § 21 SchwbAV verwendet, ergibt sich jedoch, dass mit der Tätigkeit ein "Auskommen" ermöglicht sein muss, d.h. eine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage sichergestellt wird (vgl. VG Minden…, Beschluss vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - juris Rn. 11; VG Augsburg, Urteil vom 9. Oktober 2012 - Au 3 K 11.1545 - juris Rn. 35 f. m.w.N.). - VG Minden, 11.08.2014 - 6 K 314/14
Wirtschaftliche Selbstständigkeit schwerbehinderter Menschen - Arbeitsassistenz - …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2017 - 22 K 37.16
Aus dem Begriff der beruflichen "Existenz", den der Verordnungsgeber in der amtlichen Überschrift zu § 21 SchwbAV verwendet, ergibt sich jedoch, dass mit der Tätigkeit ein "Auskommen" ermöglicht sein muss, d.h. eine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage sichergestellt wird (vgl. VG Minden, Beschluss vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - juris Rn. 11; VG Augsburg…, Urteil vom 9. Oktober 2012 - Au 3 K 11.1545 - juris Rn. 35 f. m.w.N.).
- VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 2151/16
Kostenübernahme für Arbeitsassistenz bei blindem Rechtsanwalt
§ 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c SGB IX a.F. und § 185 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c SGB IX n.F. sehen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nämlich ausdrücklich auch Geldleistungen des Integrationsamtes zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.2018 - 5 C 9.16 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschl. v. 25.07.2017 - 22 K 37.16 -, juris Rn. 5).