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   OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18   

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https://dejure.org/2019,49251
OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18 (https://dejure.org/2019,49251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2019 - 22 U 15/18 (https://dejure.org/2019,49251)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 22 U 15/18 (https://dejure.org/2019,49251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 ZPO, § 538 ZPO
    Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • RA Kotz

    Zulässigkeit Teilurteil - Grundurteil muss auch über gestellten Feststellungsantrag entscheiden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundurteil muss auch über gestellten Feststellungsantrag entscheiden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Grundurteil als unzulässiges Teilurteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18
    Das führt zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen und stellt einen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Fall eines unzulässigen Grund- und Teilurteils dar (BGH NJW 2009, 2814; NJW 2003, 2380; NJW 2001; 155; Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 14. Aufl., § 304 Rn. 26; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 301 Rn. 7).
  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 1616/17

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18
    Richtigerweise hätte das Landgericht nur ein Teil-End- und Teil-Grundurteil erlassen dürfen, mit welchem über die Leistungsanträge in Form eines Teilgrundurteils und über den Feststellungsantrag abschließend, in Form eines Teilendurteils, zu entscheiden gewesen wäre (OLG München 12.1.18 - 10 U 1616/17 -).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18
    Das führt zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen und stellt einen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Fall eines unzulässigen Grund- und Teilurteils dar (BGH NJW 2009, 2814; NJW 2003, 2380; NJW 2001; 155; Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 14. Aufl., § 304 Rn. 26; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 301 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18
    Ein Grundurteil im Sinne von § 304 ZPO scheidet nämlich bei einem Feststellungsantrag seinem Wesen nach aus (BGH NJW-RR 1992, 531).
  • OLG Hamm, 14.03.2017 - 24 U 46/16

    Zulässigkeit eines Grund- und Teilurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 22 U 15/18
    Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Landgericht dem Feststellungsantrag ganz oder teilweise stattgeben und nicht nur eine hinsichtlich des Feststellungsantrages nicht mögliche Entscheidung zum Grund der Klage einschließlich des Feststellungsantrages treffen wollte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2017 -, 24 U 46/16 -, Rn. 28 - 30, juris).
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