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   VGH Bayern, 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358   

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https://dejure.org/2016,1217
VGH Bayern, 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358 (https://dejure.org/2016,1217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358 (https://dejure.org/2016,1217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 22 ZB 15.2358 (https://dejure.org/2016,1217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage eines Drittbetroffenen gegen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Berechtigtes Interessess als Erfordernis für eine Drittschutzwirkung bei einem ...

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage eines Drittbetroffenen gegen einen einzelne Aspekte der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich betreffenden immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid; Drittschutz vermittelnde Bedeutung des Erfordernisses eines ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtungsklage eines Drittbetroffenen gegen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Berechtigtes Interessess als Erfordernis für eine Drittschutzwirkung bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358
    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers auf vor diesem Zeitpunkt erlassene Bescheide anzuwenden (vgl. BayVGH, B. v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - juris, Rn. 27).
  • OLG München, 15.05.2006 - 1 U 5488/05
    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358
    Nach diesen Rechtsgrundsätzen gelten unabhängig von Art. 82 f BayBO für Genehmigungen wie für Vorbescheide das allgemeine Gebot einer zügigen Bearbeitung (Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) und der besondere immissionsschutzrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 10 Abs. 6a und 9 BImSchG), die es nicht erlauben, mit der Bescheidserteilung abzuwarten, bis eine für den Anlagenbetreiber ungünstigere Rechtslage in Kraft tritt (vgl. auch BayVGH, B. v. 16.4.2015 - 22 CS 15.476 - Rn. 15; OLG München, B. v. 15.05.2006 - 1 U 5488/05 - Rn.9 und 10).
  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 22 BV 15.2169

    Vorbescheid für Windkraftanlage und sog. 10-H-Regelung

    Dies ergibt sich bereits aus dem allgemeinen Grundsatz, dass es für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde auf die in diesem Zeitpunkt geltende Sach- und Rechtslage ankommt (BayVGH, B.v. 18.04.2016 - 22 ZB 15.2625 - Rn. 19; B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - Rn. 11).

    Die Genehmigungsbehörde ist von Gesetzes wegen (§ 10 Abs. 6a, Abs. 9 BImSchG) zu einer beschleunigten Bearbeitung von Genehmigungs- und Vorbescheidsanträgen angehalten (BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - Rn. 11).

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 22 CS 19.345

    Maßstab für immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - 10 H-Regelung

    Es ist nicht möglich, aus der bestandskräftigen Erstgenehmigung mit diesem auf eine konkrete Anlage bezogenen Inhalt die Frage "Darf an dem bestimmten Standort irgendeine höchstens 199 m hohe Windenergieanlage errichtet werden?" zu separieren und hinsichtlich dieser Frage die Erstgenehmigung einem Vorbescheid gleichzusetzen, mit dem es - möglicherweise - hätte gelingen können, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von WEA mit einer bestimmten Gesamthöhe schon vor Inkrafttreten der "10 H-Regelung" bestandskräftig feststellen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 22 C 16.1554 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

    Eine nachträgliche Veränderung der bauplanungsrechtlichen Lage zu ihren Ungunsten, wie sie sich hier aus dem Inkrafttreten des Art. 82 BayBO ergibt, könnte ihr alsdann nicht entgegengehalten werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281

    Typwechsel bei einer Windenergieanlage - Umweltverbandsklage - einstweiliger

    Es ist nicht möglich, aus der bestandskräftigen Erstgenehmigung mit einem auf eine konkrete Anlage bezogenen Inhalt die Frage "Darf an dem bestimmten Standort irgendeine höchstens 199 m hohe Windenergieanlage errichtet werden?" zu separieren und hinsichtlich dieser Frage die Erstgenehmigung einem Vorbescheid gleichzusetzen, mit dem es - möglicherweise - hätte gelingen können, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von WEA mit einer bestimmten Gesamthöhe schon vor Inkrafttreten der "10 H-Regelung" bestandskräftig feststellen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 22 C 16.1554 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 ZB 15.2625

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen

    Eine dahingehende Praxis der Genehmigungsbehörde hätte hier nicht auf Sinn und Zweck der Neuregelung einschließlich der gesetzlichen Bestimmung zu ihrem Inkrafttreten gestützt werden können (BayVGH, B. v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - juris Rn. 11; B. v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 27).
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