Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
1. Die Planfeststellungsbehörde darf für die Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks bei der Auswahlentscheidung über die technische Bauvariante dem Gesichtspunkt der Bausicherheit maßgebliche Bedeutung beimessen und braucht zu den danach nachrangigen Bauvarianten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliche Bedeutung des Gesichtspunkts der Bausicherheit für die Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks bei der Auswahlentscheidung durch die Planfeststellungsbehörde über die technische Bauvariante; Erforderlichkeit von Detailermittlungen hinsichtlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgebliche Bedeutung des Gesichtspunkts der Bausicherheit für die Errichtung eines komplexen Stationsbauwerks bei der Auswahlentscheidung durch die Planfeststellungsbehörde über die technische Bauvariante; Erforderlichkeit von Detailermittlungen hinsichtlich ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (40)
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059
Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Die diese Varianten ablehnenden Gründe im Planfeststellungsbeschluss hielten einer Überprüfung nicht stand, wie sich aus den Äußerungen der Fachbeistände Dr. … und Dr. … (letzterer im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059) ergebe; dabei habe Dr. … noch einen dritten Vorschlag betreffend Bauvariante und Baulogistik erarbeitet, der ebenfalls zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung für die Anwohner am Marienhof führen würde.Dies belege die gutachterliche Stellungnahme des Ingenieurbüros … im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059.
Dies bestätige das im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 eingereichte Gutachten von Prof. Dr. … und Dr. ….
Rn. 50 Die im Klageverfahren vorgeschlagene Variante "Dr. … 3", wie sie der Stellungnahme von Prof. Dr. … und Dr. … vom 7./8. Dezember 2009 im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 zugrunde liegt, entspricht hinsichtlich der Tragkonstruktion und der Auftriebssicherung dem Vorschlag "Dr. … 2" (vgl. S. 8 ff., 25 der Stellungnahme vom 7./8.12.2009), sieht jedoch die Vorabherstellung der Bahnsteigebene im Mittelbereich in Tübbingbauweise mit einem späteren Rückbau der Tübbinge vor.
Nach den nicht näher konkretisierten Ausführungen des Fachbeistands der Kläger des Verfahrens Az. 22 A 09.40059 Dr. … in der mündlichen Verhandlung vom 7./8. Dezember 2010 (vgl. Niederschrift S. 15) kann dieser Vorschlag auch mit der Variante "Dr. … 1" kombiniert werden.
In den Stellungnahmen von Prof. Dr. … und Dr. … vom 7./8. Dezember 2009, 30. August 2010 und 24. November 2010 im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 sowie des Ingenieurbüros Dr. … und Partner vom 1. Dezember 2009, 22. September 2010 und 29. November 2010 sind Sicherheitsaspekte allenfalls insoweit angesprochen, als dafür im Rahmen einer detaillierten Planung Lösungen gefunden werden könnten (vgl. z.B. die Stellungnahmen des Ingenieurbüros Dr. … und Partner vom 22.9.2010 S. 3 f. und vom 29.11.2010 S. 4 ff. sowie die Stellungnahme von Prof. Dr. …/Dr. … vom 30.8.2010 S. 20) bzw. einzelne ungefähre Lösungsvorschläge unter Erstellung weiterer, bisher nicht vorgesehener Schächte dargestellt sind (vgl. z.B. die Stellungnahme des Ingenieurbüros Dr. … und Partner vom 29.11.2010 S. 3).
Soweit in der mündlichen Verhandlung vom 7./8. Dezember 2010 vom Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dr. … zunächst eingewandt wurde, er sehe bei den Alternativlösungen keine größeren Sicherheitsprobleme (vgl. Niederschrift über die mündliche Verhandlung S. 15, 17), wurden größere Sicherheitsprobleme einer bergmännischen Bauweise auf die Einwände des Fachbeistands der Beigeladenen Prof. Dr. … hin letztlich doch eingeräumt.
Rn. 91 Die Einhaltbarkeit des Immissionswerts für Staubniederschlag gemäß Nr. 4.3.1 der TA Luft hat der Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dipl.Ing.
Die vom Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dipl.Ing.
Auch soweit es sich bei den Werten um Jahresmittelwerte handelt, hat der Fachbeistand der Kläger im Parallelverfahren Az. 22 A 09.40059 Dipl.Ing.
Rn. 105 Die Abwägungsfehler des EBA bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Außenkontaktbereiche von Ladengeschäften und in deren Folge bei der Entscheidung über aktive Schallschutzmaßnahmen (vgl. die Parallelverfahren Az. 22 A 09.40044 u.a., Az. 22 A 09.40045 u.a., Az. 22 A 09.40059) bestehen hinsichtlich der nicht enteignungsbetroffenen Klägerin jedenfalls nicht in vergleichbarem Umfang.
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045
Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Daneben haben auch die Vorhabenträger in ihren Erwiderungen zu den Einwendungen von Gebäudeeigentümern am Marienhof vom 25. November 2005 (vgl. z.B. die Parallelverfahren Az. 22 A 09.40045 u.a.) betont, sie hätten zur Herstellung der Baugrube eine Bauweise gewählt, die nach dem Stand der Technik nur geringe Setzungen und Setzungsdifferenzen erwarten lasse; zusätzlich würden zur Minimierung von Setzungen infolge der bergmännischen Vortriebe für die Bahnsteigröhren insbesondere Hebungsinjektionen vorbereitet und gegebenenfalls durchgeführt werden.Was die von der Klägerin angezweifelte Prognose, dass das Maximalpegelkriterium der Nr. 3.1.3 Satz 2 der AVV-Baulärm für die Nachtzeit nicht überschritten wird (vgl. etwa S. 16 bzw. S. 22 der Zusatzuntersuchungen vom 30.9.2010 im Verfahren Az. 22 A 09.40045), betrifft, hängt dies vom konkreten Einsatz von Baumaschinen ab und erscheint dies auch nicht von vorneherein ausgeschlossen; im Übrigen ist auch diese Prognose im Rahmen der zu erstellenden Detailgutachten zu belegen.
Rn. 105 Die Abwägungsfehler des EBA bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Außenkontaktbereiche von Ladengeschäften und in deren Folge bei der Entscheidung über aktive Schallschutzmaßnahmen (vgl. die Parallelverfahren Az. 22 A 09.40044 u.a., Az. 22 A 09.40045 u.a., Az. 22 A 09.40059) bestehen hinsichtlich der nicht enteignungsbetroffenen Klägerin jedenfalls nicht in vergleichbarem Umfang.
- BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10
Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.; BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012).Dies bedeutet, dass nach summarischer Prüfung der Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen dürfen (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es für eine derartige positive Prognose nämlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass nach summarischer Prüfung der Verwirklichung des Vorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09
Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zur Auswahl bei verschiedenen räumlichen Trassenvarianten, die auf die Variantenauswahl bei mehreren technischen Bauvarianten übertragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753; vgl. auch BVerwG vom 25.10.2001 Az. 11 A 30/00 sowie BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40032 und vom 9.7.2003 Az. 22 A 02.40089 u.a.), die diesbezügliche Auswahl als Abwägungsentscheidung gerichtlicher Kontrolle nur begrenzt auf erhebliche Abwägungsmängel hin zugänglich ist.Rn. 103 ddd) Im Hinblick darauf, dass die Vorhabenträger vor Baubeginn die Richtigkeit der zugrunde gelegten Prognose durch Detailgutachten zu belegen haben (vgl. Nr. A IV 2.1.2.2 l des Planfeststellungsbeschlusses), sind auch die Unschärfen und Unsicherheiten (z.B. keine taggenaue Betrachtung der Lärmsituation), die der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Immissionsschutzprognose gemäß Anlage 19.2 A innewohnen, nicht zu beanstanden, zumal die weitgehende Richtigkeit dieser Prognose durch die im Verfahren vorgelegten "Zusatzuntersuchungen Baulärm - Hp Marienhof" durch das Büro … GmbH vom 30. September 2010 gestützt wird (vgl. BVerwG vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 753 ).
Durch das angeordnete Beweissicherungsverfahren (vgl. S. 118 des Erläuterungsberichts [planfestgestellte Anlage 1 A] und S. 257 des Planfeststellungsbeschlusses) ist auch sichergestellt, dass der Klägerin bei entgegen der Prognose eintretenden Schädigungen kein Rechtsnachteil entsteht (vgl. hierzu BVerwG vom 23.6.2009 UPR 2009, 346 ).
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Dies gilt insbesondere dann, wenn deren Verwirklichung mit einem nicht völlig auszuschließenden Risiko für einen öffentlichen Belang von überragend wichtiger Bedeutung verbunden ist und weitere Untersuchungen, die zu größerer Erkenntnissicherheit führen sollen, mit einem nicht vertretbaren finanziellen Aufwand verbunden wären (vgl. BVerwG vom 24.9.1997 UPR 1998, 72 und vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274).Denn dies änderte nichts daran, dass die mit diesen technischen Bauvarianten verbundenen Risiken in jedem Fall signifikant höher wären als bei der gewählten Bauweise und sich deshalb eine der Alternativlösungen dem EBA nicht als insgesamt vorzugswürdigere Lösung hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu BVerwG vom 24.9.1997 UPR 1998, 72 und vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274).
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Dabei ist zwar zu beachten, dass das Bauvorhaben vorliegend dem Wohl der Allgemeinheit dient, weil der Schienenweg einschließlich des Haltepunkts Marienhof dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist (vgl. BVerfG vom 23.2.2010 NVwZ 2010, 512/515).Dies gilt speziell dann, wenn die Planung dem öffentlichen Interesse dient, was bei einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnanlage der Fall ist (vgl. z.B. BVerfG vom 23.2.2010 NVwZ 2010, 512/515; BVerwG vom 9.6.2004 Az. 9 A 16/03 m.w.N.).
- BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Anders als bei Fernstraßen kann für schienengebundene Anlagen als eigene sachliche Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung nicht verlangt werden, dass jedem Planungsabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion zukommen muss (vgl. BVerwG vom 21.12.1995 DVBl 1996, 676).Rn. 86 Ausgangspunkt ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach im Eisenbahnrecht nicht verlangt werden kann, dass jedem Abschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion zukommt, weil ansonsten die Planung von Schienenstrecken nur "in einem Stück" auf der Grundlage eines oft unüberschaubaren Planfeststellungsverfahrens möglich wäre (vgl. BVerwG vom 21.12.1995, a.a.O.).
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40012
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zuletzt BVerwG vom 22.7.2010 DVBl 2010, 1300 m.w.N.; BayVGH vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40012).Die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung sind relativ zur jeweiligen Problemstellung und der erreichten Planungsphase; sie richten sich jeweils nach dem erreichten Planungsstand und den bereits im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 24.4.2009 NuR 2009, 480 m.w.N.; BayVGH vom 17.7.2009, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
Ausgleichsanspruch für Baulärm
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Deshalb sind vorliegend als Grenze der Zumutbarkeit die Eingreifwerte - für ein Kerngebiet - nach der AVV-Baulärm (65 dB(A) tags/50 dB(A) nachts) anzusehen (vgl. auch VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227). - BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Rn. 124 Soweit tatsächlich im Zeitpunkt der Planung nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens, d.h. nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten, auftreten sollten, steht der Klägerin ein Anspruch nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 und 4 VwVfG zu (vgl. BVerwG vom 7.3.2007 BVerwGE 128, 177). - BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02
Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht; …
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
- BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04
Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …
- BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg; …
- BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09
Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse; …
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos
- BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …
- BVerwG, 27.06.2007 - 4 A 2004.05
Planfeststellung; luftrechtliche ~; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen; …
- BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08
Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart
- BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01
Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht
- BVerwG, 21.10.2003 - 4 B 93.03
Vorliegen einer erheblichen Erschwerung der Benutzung der Zufahrten und Zugänge ; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05
Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine …
- BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
Buschkrugbrücke - Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, …
- BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88
Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission …
- VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06
Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim …
- VGH Bayern, 19.03.2008 - 22 ZB 06.2431
Wasserrechtlicher Benutzungstatbestand; echte/fiktive Benutzung; …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung …
- VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung bzw. technische Sicherung von …
- VGH Bayern, 12.04.2002 - 20 A 01.40016
- VGH Bayern, 06.11.2002 - 22 AE 02.40091
Untersagung einer bestimmten Zufahrt zu einer Baustelleneinrichtungsfläche sowie …
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …
- BVerwG, 25.10.2001 - 11 A 30.00
Beiladung einer Energieversorgungs GmbH & Co KG
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40032
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine Bahnstromleitung; wehrfähige …
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …
Baulärm ist auch dann, wenn er - in unterschiedlichem Maße - über mehrere Jahre von einer Baustelle ausgeht, im Gegensatz zu grundsätzlich dauerndem Gewerbe- oder Verkehrslärm zeitlich begrenzt, also vorübergehend (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 26 ff.;… VGH München, Urt. v. 11.7.2016, 22 A 15.40033, juris Rn. 83; Urt. v. 24.1.2011, 22 A 09.40052, juris Rn. 99 ff. m.w.N.;… zum belastungsmindernden Aspekt nur vorübergehender Einwirkung auch OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 129). - VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München …
Das EBA hat - entgegen der Ansicht der Klägerinnen, die die Bayerische Bauordnung für anwendbar halten (…Schriftsatz vom 12.8.2015, S. 20 unten) - zu Recht in Ermangelung spezieller gesetzlicher Regeln für die Zumutbarkeit von Baustellenlärm gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG und § 22 Abs. 1 i.Vm. § 3 Abs. 1 BlmSchG die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm - vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) angewandt; der vorliegend von der Baustelle verursachte Lärm währt zwar - in unterschiedlichem Maß - über mehrere Jahre, ist aber im Gegensatz zu grds. dauerndem Gewerbe- oder Verkehrslärm dennoch zeitlich begrenzt (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 7 A 11.11 u. a. - NVwZ 2012, 1393, Rn. 26 ff. [56]; BayVGH, U.v. 24.1.2011 - 22 A 09.40052 - juris, Rn. 99 ff. m. w. N.). - VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034
Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen
Bereits in einem frühen Planungsstadium dürfen solche Planungsalternativen ausgeschieden werden, die nach einer Art Grobanalyse nicht ernsthaft in Betracht kommen (BVerwG vom 4.4.2012 NVwZ 2012, 1314; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40052 ).
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033
Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in …
Das EBA hat zu Recht in Ermangelung spezieller gesetzlicher Regeln für die Zumutbarkeit von Baustellenlärm gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG und § 22 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BlmSchG die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm - vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) angewandt; der vorliegend von der Baustelle verursachte Lärm währt zwar - in unterschiedlichem Maß - über mehrere Jahre, ist aber im Gegensatz zu grundsätzlich dauerndem Gewerbe- oder Verkehrslärm dennoch zeitlich begrenzt (…vgl. BVerwG, U. v. 10.7.2012 - 7 A 11.11 u. a. - NVwZ 2012, 1393, Rn. 26 ff. [56]; BayVGH, U. v. 24.1.2011 - 22 A 09.40052 - juris, Rn. 99 ff. m. w. N.). - VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036
Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke …
Das EBA hat zu Recht in Ermangelung spezieller gesetzlicher Regeln für die Zumutbarkeit von Baustellenlärm gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG und § 22 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BlmSchG die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm - vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) angewandt; der vorliegend von der Baustelle verursachte Lärm währt zwar - in unterschiedlichem Maß - über mehrere Jahre, ist aber im Gegensatz zu grundsätzlich dauerndem Gewerbe- oder Verkehrslärm dennoch zeitlich begrenzt (…vgl. BVerwG, U. v. 10.7.2012 - 7 A 11.11 u. a. - NVwZ 2012, 1393, Rn. 26 ff. [56]; BayVGH, U. v. 24.1.2011 - 22 A 09.40052 - juris, Rn. 99 ff. m. w. N.). - VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035
Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke …
Das EBA hat zu Recht in Ermangelung spezieller gesetzlicher Regeln für die Zumutbarkeit von Baustellenlärm gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG und § 22 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BlmSchG die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm - vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970) angewandt; der vorliegend von der Baustelle verursachte Lärm währt zwar - in unterschiedlichem Maß - über mehrere Jahre, ist aber im Gegensatz zu grundsätzlich dauerndem Gewerbe- oder Verkehrslärm dennoch zeitlich begrenzt (…vgl. BVerwG, U. v. 10.7.2012 - 7 A 11.11 u. a. - NVwZ 2012, 1393, Rn. 26 ff. [56]; BayVGH, U. v. 24.1.2011 - 22 A 09.40052 - juris, Rn. 99 ff. m. w. N.).
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