Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076, 22 AS 13.40077 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung ist kein Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs Anhörungsrüge; Willkürverbot; Verbot von Überraschungsentscheidungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a; GG Art. 103 Abs. 1
Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung als ein Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung als ein Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Wolters Kluwer
Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung als ein Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076, 22 AS 13.40077
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 461
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 122/146; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.). - BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Von Willkür oder Missachtung kann aber nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, B.v. 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 m.w.N.). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 122/146; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.).
- BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 122/146; BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.). - BVerwG, 11.08.2006 - 9 VR 5.06
Straßenplanung; Betroffenenbeteiligung; Anstoßwirkung; Planauslegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Maßgeblich für die Anstoßwirkung sind nach der gesetzlichen Regelung die öffentlich ausgelegten Unterlagen (BVerwG, B.v. 11.8.2006 - 9 VR 5/06 - NVwZ 2006, 1170) und die Bekanntmachung der Auslegung, nicht aber irgendwelche - wenngleich sinnvollen - Informationsschritte im Vorfeld des Verfahrens, vorliegend lange Zeit vor der am 10. April 2012 begonnenen Auslegung. - BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96
Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Mit diesem Vortrag haben aber beide Antragsteller ihrer Begründungsobliegenheit (§ 18e Abs. 2 Satz 2 AEG; vgl. dazu BVerwG, B.v. 18.11.1996 - 11 VR 2/96 - NVwZ 1997, 993) nicht genügt. - VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054
Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Die Antragsteller benennen indes im weiteren Verlauf der Rügebegründung keinen einzigen in den vorangehenden Verfahren Az. 22 AS 13.40054 und 22 AS 13.40056 angebrachten Vortrag, der erstens entscheidungserheblich gewesen und zweitens vom Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. September 2013 übergangen worden wäre. - VGH Bayern, 20.08.2012 - 22 CS 12.1715
Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist auszugehen, wenn bezüglich einer für die Entscheidung wesentlichen Frage nicht ersichtlich ist, warum sie das Gericht so und nicht anders entschieden hat, oder wenn konkrete Umstände die Schlussfolgerung nahelegen, dass das Gericht bestimmtes wesentliches Parteivorbringen nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.8.2012 - 22 CS 12.1715 - Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Rn. 31 zu § 108, m.w.N.). - VGH Bayern, 27.10.2010 - 22 A 09.40058
Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Bekanntmachung der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Es muss ihm lediglich - im Sinn eines "Anstoßes" - die Möglichkeit seiner Betroffenheit so deutlich gemacht werden, dass er zur Einholung weiterer Informationen veranlasst wird (vgl. BayVGH, GB vom 27.10.2010 - 22 A 09.40058 - Rn. 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.08.2013 - 22 ZB 13.1036
Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung ist kein Fall der Verletzung des …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076
Auch tatsächliche Fehler des Gerichts bei der Rechtsanwendung unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO; sie sind kein Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.8.2013 - 22 ZB 13.1036).
- VGH Bayern, 16.12.2013 - 22 AS 13.40083
Bekanntgabe eines Planfeststellungsbeschlusses
Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit der Auslegung braucht keine individuellen, auf einzelne Betroffene zugeschnittenen Hinweise zu enthalten (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 22 AS 13.40076 und 22 AS 13.40077 - Rn. 17).In Bezug auf die Vereinbarkeit materiellrechtlicher Präklusionsvorschriften mit dem Unionsrecht (z.B. § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. § 43a Nr. 7 Satz 2 EnWG, wonach alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht bereits im Genehmigungsverfahren innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht worden sind) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass solche Präklusionsregelungen mit dem Unionsrecht, namentlich auch dem unionsrechtlichen Effektivitätsprinzip, in Einklang stehen (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 7 C 21/09 - NVwZ 2012, 176, juris Rn. 31 und 32 m.w.N.); vgl. dazu im Einzelnen BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 22 AS 13.40054 und 22 AS 13.40056 - und BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 22 AS 13.40076 und 22 AS 13.40077).
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