Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.05.2003 - 22 B 03.360 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (…BVerwG, B.v. 23.9.1991 - 1 B 96/91 - NVwZ-RR 1992, 414 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 9.5.2003 - 22 B 03.360 - juris Rn. 8). - VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 4 K 20.00895
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Rn. 25 Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (…BVerwG, B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 9.5.2003 - 22 B 03.360 - juris Rn. 8).Der Begriff der Unzuverlässigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG entspricht demjenigen des § 35 Abs. 1 GewO (…BVerwG, B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 9.5.2003 - 22 B 03.360 - juris Rn. 8), sodass auf die diesbezügliche Rechtsprechung und Kommentarliteratur zurückgegriffen werden kann.
- VG Stuttgart, 13.11.2020 - 4 K 5144/20
Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verdacht der Strohmanntätigkeit
Rn. 24 Der gaststättenrechtliche Begriff der Zuverlässigkeit stimmt mit dem des § 35 Abs. 1 GewO überein (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1991 - 1 B 96/91 - NVwZ-RR 1992, 414 - in juris Rn. 4; VGH München, Urt. v. 09.05.2003 - 22 B 03.360 - in juris Rn. 8).
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