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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12915
VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660 (https://dejure.org/2008,12915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.2008 - 22 B 08.1660 (https://dejure.org/2008,12915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 22 B 08.1660 (https://dejure.org/2008,12915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antrag eines Kiesunternehmers auf Erteilung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis für die Errichtung von Grundwassermessstellen;Sachbescheidungsinteresse; Ausübung des Bewirtschaftungsermessens

  • Judicialis

    WHG § 6 Abs. 1; ; BayWG Art. 17; ; VwGO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 6 Abs. 1; BayWG Art. 17; VwGO § 114
    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Antrag eines Kiesunternehmers auf Erteilung einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis für die Errichtung von Grundwassermessstellen; Sachbescheidungsinteresse; Ausübung des Bewirtschaftungsermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundwassermessstellen für die Erforschung des Tiefengrundwassers zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag eines Kiesunternehmers auf Erteilung einer wasserrechtlichen, beschränkten Erlaubnis für die Errichtung von Grundwassermessstellen; Sachbescheidungsinteresse bei im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorhandener Gewissheit über die von der Behörde zu ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die privat-rechtlichen Verhältnisse die Verwirklichung des Vorhabens nicht zulassen (vgl. z.B. BVerwG vom 12.8.1993 NVwZ-RR 1994, 381) oder die Verwirklichung des Vorhabens an im Verfahren selbst nicht zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften scheitert, etwa weil andere erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden können (vgl. z.B. BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128, bezogen auf das Verhältnis einer Bebauungsgenehmigung zu vorhabenhinderlichen Vorschriften des Landesbaurechts).

    In jedem Fall ist jedoch Voraussetzung für die Verneinung eines Antragsinteresses (bzw. gegebenenfalls im sich etwa anschließenden Verwaltungsstreitverfahren des erforderlichen Rechtsschutzinteresses), dass sich das (rechtliche oder tatsächliche) Hindernis "schlechthin nicht ausräumen" lässt (vgl. BVerwG vom 24.10.1980 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Vielmehr ist allein entscheidend, ob derzeit schon feststeht, dass die Erteilung der Erlaubnis für eine Kiesausbeute im Tertiär rechtlich ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG vom 17.10.1989 BVerwGE 84 11).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03

    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Die Wasserbehörde ist nicht verpflichtet, in die Prüfung eines Genehmigungsantrags einzutreten, wenn der Antragsteller die Genehmigung zwar (möglicherweise) formal beanspruchen kann, jedoch klar ist, dass er aus Gründen außerhalb des Verfahrens an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert wäre und deshalb die Genehmigung ersichtlich nutzlos wäre (vgl. BVerwG vom 30.6.2004 NVwZ 2004, 1240 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Erforderlich für die Verneinung des Sachbescheidungsinteresses ist daher, dass außer Zweifel steht, dass der Verwertung einer beantragten Genehmigung rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 29.4.2004 DÖV 2004, 1004, zum Rechtsschutzbedürfnis).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Dabei ist von einer konkreten Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG vom 12.9.1980 DÖV 1981, 104/105).
  • BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 13.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Sachbescheidungsinteresse bei Antrag auf Erteilung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Zwar können unter Umständen auch mittelbar verfolgte Interessen, deren Erreichung ausgeschlossen ist, zu einer Verneinung des Sachbescheidungsinteresses führen (vgl. BVerwG vom 21.11.1996 UPR 1997, 251, bezogen auf eine denkmalschutzrechtliche Grabungsgenehmigung, mit der letztlich nicht verwirklichbare kommerzielle Interessen verfolgt werden sollten).
  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 22 ZB 06.2431

    Wasserrechtlicher Benutzungstatbestand; echte/fiktive Benutzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Im Gegensatz zu (privaten) Tiefenbrunnen, die wegen der Entnahme von Tiefengrundwasser in der Regel gegen das Gebot größtmöglicher Schonung des Tiefengrundwassers verstoßen und damit eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erwarten lassen (vgl. BayVGH vom 19.3.2008 - Az. 22 ZB 06.2431), ist dies bei Grundwassermessstellen nicht grundsätzlich der Fall.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05

    Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
    Eine solche prozessual eindeutige Erklärung ist einerseits wegen der Bestimmtheit des (geänderten) Verwaltungsakts erforderlich, zum anderen auch aus Gründen der Waffengleichheit, weil die Klägerseite die Möglichkeit haben muss, auf eine Ermessensergänzung ihrerseits mit einer Prozesserklärung - sei es durch eine Erledigungserklärung, einen Vertagungsantrag oder einen Antrag auf Schriftsatzfrist - oder auch mit rechtlichen Gegenargumenten reagieren zu können (vgl. OVG LSA vom 21.9.2006 - Az. 2 L 168/05; juris RdNrn. 4 f.).
  • VG München, 04.08.2021 - M 2 S 21.2866

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zu Grundwasseraufstauung

    Die Berücksichtigung nachbarlicher Interessen nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots ist ein Aspekt des der Rechtsfolgenseite zuzuordnenden (…vgl. hierzu Riese in Schoch/Schneider, VwGO, 36. EL, Stand: Februar 2019, § 114 Rn. 150) Bewirtschaftungsermessens (…vgl. VGH BW, U.v.13.6.2019 - 3 S 2801/18 - juris Rn. 69; BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 29).

    Rn. 86 Der Ermessensfehler ist bislang auch nicht beseitigt worden (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 27), wie auch die oben bereits zitierte Äußerung des Wasserwirtschaftsamts vom 18. Juni 2021 (…Rn. 76) belegt.

  • VGH Bayern, 24.07.2024 - 14 B 22.2247

    Naturschutzrechtliche Erlaubnis für Fahrsilo im Landschaftsschutzgebiet

    Jedoch setzt eine solche Verneinung des Antrags- bzw. Rechtsschutzinteresses stets voraus, dass sich das Hindernis "schlechthin" nicht ausräumen lässt (BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 - BVerwGE 84, 11/13 m.w.N.) und "außer Zweifel steht", dass der Verwertung einer beantragten Genehmigung rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 17 m.w.N.;… B.v. 16.4.2019 - 8 ZB 16.2029 - BeckRS 2019, 8697 Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 8 ZB 22.1193

    Keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von …

    Rn. 22 Es bedarf daher keiner abschließenden Klärung, ob von der Benutzung des Klägers schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind und damit dem Vorhaben der Versagungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG entgegensteht (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 21 ff.), weil das Landratsamt das ihm nach § 12 Abs. 2 WHG zustehende Bewirtschaftungsermessen fehlerfrei dahingehend ausgeübt hat, die Erlaubnis zu versagen.
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 8 ZB 16.2029

    Sachbescheidungsinteresse für einen Antrag auf Plangenehmigung zur Umgestaltung …

    Erforderlich für die Verneinung des Sachbescheidungsinteresses ist daher, dass außer Zweifel steht, dass der Verwertung einer beantragten Genehmigung rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. BayVGH. U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 8 CS 19.1633

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wasserrechtlichen Genehmigung

    Ein eventuelles (rechtliches oder tatsächliches) Hindernis darf sich schlechthin nicht ausräumen lassen (vgl. Hesselbarth, NVwZ 2016, 1532 f.; zum Sachbescheidungsinteresse vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 17;… B.v. 16.4.2019 - 8 ZB 16.2029 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 9 K 13.01681

    Sachbescheidungsinteresse; Bewirtschaftungsermessen

    Rn. 148 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2008, 22 B 08.1660, zu einer vergleichbaren Fallgestaltung u.a. folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 3 CS 13.2484

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit; …

    Eine solche prozessual eindeutige Erklärung ist einerseits wegen der Bestimmtheit des (geänderten) Verwaltungsakts erforderlich, zum anderen aus Gründen der Waffengleichheit, weil die Kläger- bzw. Antragstellerseite die Möglichkeit haben muss, auf eine Ermessensergänzung ihrerseits mit einer Prozesserklärung - sei es durch eine Erledigungserklärung, einen Vertagungsantrag oder einen Antrag auf Gewährung einer Schriftsatzfrist - oder auch mit rechtlichen Gegenargumenten reagieren zu können (BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 22 B 08.1660 - juris Rn. 27).
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