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| VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475 |
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Art. 5 RL 2001/14/EG; Art. 103 BV; Art. 14 GG; § 1 BENG; § 1 AEG; § 6AEG; § 11 AEG; § 13 AEG; § 14 AEG; § 23 AEG; § 113 VwGO
Anschluss; Bahnbetriebszwecke; Bahnsteig, Betriebsgenehmigung; Bundeseisenbahnvermögen; Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU); Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Freistellung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Grundstück; Ladegleis; Pachtve - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermittlung eines subjektiven Abwehrrechts gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken bei Grundstücken außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs i.R.e. Eisenbahninfrastrukturgenehmigung; Drittschutz des § 23 AEG im Freistellungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermittlung eines subjektiven Abwehrrechts gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken bei Grundstücken außerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs i.R.e. Eisenbahninfrastrukturgenehmigung; Drittschutz des § 23 AEG im Freistellungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.05.2011 - RO 2 K 10.2095
- VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
- BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09
Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Rn. 10 Für die Entscheidung, ob eine Eisenbahninfrastruktureinrichtung von Bahnbetriebszwecken freigestellt werde, sei nach der Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 21.4.2010 - 7 B 39/09 -) allein entscheidend, ob für die Eisenbahninfrastruktureinrichtung noch ein Verkehrsbedürfnis bestehe.§ 23 Abs. 2 AEG hat nicht die Wahrung der Rechte der zu Beteiligenden als Ziel, sondern dient dazu, eine möglichst umfassende Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und auch langfristig nicht zu erwarten ist (…Hermes, a.a.O., § 23 Rn. 35; BVerwG, B.v. 21.4.2010 - 7 B 39/09 - unter Hinweis auf BT-Drs. 15/4419 vom 1.12.2004, S. 19).
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Der amtlichen Begründung (…BT-Drs. 15/4419 vom 1.12.2004, S. 18) zufolge bezweckte der Bundesgesetzgeber bei der Einfügung des neuen § 23 AEG durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138), anknüpfend an die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Entwidmung" von Bahnanlagen (BVerwG, U.v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111) die bislang nicht kodifizierten Voraussetzungen für eine konkrete eindeutige Festlegung des Zeitpunkts, in dem Bahngrundstücke vom Fachplanungsvorbehalt in die kommunale Planungshoheit übergehen, sowie auch das hierfür durchzuführende Verfahren gesetzlich zu regeln. - VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Rn. 28 6. Die Klägerin kann auch nicht geltend machen, die angefochtene Freistellung von Bahnbetriebszwecken verletzte ihr unter den Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 1 BV (VerfGH, B.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, juris, Rn. 114) fallendes Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
- VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
Tegernseer Steganlage darf gebaut werden
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Sie werden jedoch nicht dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (BayVGH, B.v. 11.6.2013 -8 ZB 12.725 - m.w.N.); Die Eigentumsgarantie gemäß Art. 103 Abs. 1 BV schützt das Erworbene, hat also die Ergebnisse geleisteter Arbeit zum Gegenstand (…VerfGH, B.v. 28.6.2013, a.a.O.). - VG Köln, 26.01.2007 - 18 K 1195/06
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Aus den von der Klägerin genannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (U.v. 26.1.2007 - 18 K 1195/06 - juris) und des Landgerichts Bonn (U.v. 3.6.2008 - 10 O 400/07 - NVwZ-RR 2009, 93) ergibt sich nichts Anderes: Zum einen ist die von beiden Gerichten bejahte Pflicht eines Bahngrundstückseigentümers, aufgrund der noch bestehenden Widmung des Grundstücks zu Bahnbetriebszwecken und bei noch nicht (bestandskräftig) erfolgter Freistellung gemäß § 23 AEG den fortbestehenden Eisenbahnverkehr auf dem Grundstück weiterhin zu dulden, mit einem - vorliegend von der Klägerin behaupteten - Anspruch, eine endgültig stillgelegte Bahnanlage, für die kein Betreiber mehr existiert, nutzen zu dürfen, nicht identisch. - LG Bonn, 03.06.2008 - 10 O 400/07
Öffentlich-rechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche im Eisenbahnrecht
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Aus den von der Klägerin genannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (U.v. 26.1.2007 - 18 K 1195/06 - juris) und des Landgerichts Bonn (U.v. 3.6.2008 - 10 O 400/07 - NVwZ-RR 2009, 93) ergibt sich nichts Anderes: Zum einen ist die von beiden Gerichten bejahte Pflicht eines Bahngrundstückseigentümers, aufgrund der noch bestehenden Widmung des Grundstücks zu Bahnbetriebszwecken und bei noch nicht (bestandskräftig) erfolgter Freistellung gemäß § 23 AEG den fortbestehenden Eisenbahnverkehr auf dem Grundstück weiterhin zu dulden, mit einem - vorliegend von der Klägerin behaupteten - Anspruch, eine endgültig stillgelegte Bahnanlage, für die kein Betreiber mehr existiert, nutzen zu dürfen, nicht identisch. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 13 B 18/12
Verpflichtung eines Betreibers einer Werkstätte für Fahrzeuge des …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475
Rn. 34 Gegen diese Ansicht lässt sich nicht der von der Klägerin angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, B.v. 24.2.2012 - 13 B 18/12 - juris) anführen.
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14
Streitwertfestsetzung
Ebenso wenig gehören zum geschützten Recht am Gewerbebetrieb bloße Verdienstmöglichkeiten und in der Zukunft liegende Chancen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 - BVerfGE 105, 252; Beschl. v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris;… BayVGH, Urt. v. 24.9.2012 - 11 B 12.321 - juris; Urt. v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - GewArch 2014, 44;… Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 14 Rn. 100, 101 m. w. N.;… Jarass, in: Jarass/ Pieroth, GG, Art. 14 Rn. 21). - BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen …
Das entspricht zugleich der überwiegenden Meinung in der Instanzrechtsprechung und Literatur (LG Köln…, Urteil vom 25. Juli 2007 - 14 O 257/07, juris Rn. 15; LG Bonn, NVwZ-RR 2009, 93, 94; OVG Koblenz, NJOZ 2014, 734, 738; VG Köln…, Urteil vom 26. Januar 2007 - 18 K 1195/06, juris Rn. 24;… Kramer, AEG, § 23 Rn. 2 ff.;… Geiger in Eiding/Hofmann-Hoeppel, FormB-VerwR, 2. Aufl., § 30 Rn. 59;… aA: BeckAEG-Komm/Hermes, 2. Aufl., § 23 Rn. 8;… Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG, 9. Aufl., § 35 Rn. 326; Schmitt, UPR 2005, 427, 429; offen VGH München, GewArch 2014, 44 Rn. 21;… BeckAEG-Komm/Gerstner, 2. Aufl., § 14 Rn. 50;… BeckAEG-Komm/Vallendar, 2. Aufl., § 18 Rn. 38). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2026 - 1 L 169/25
Anhörungsberechtigte für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Ungeachtet des Umstandes, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof insoweit lediglich die Kommentierung im Beck'schen AEG-Kommentar von Hermes/Sellner wiedergibt (…Hermes, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, 2. Auflage 2014, § 23 Rn. 35 f.), steht diese Annahme weder im Einklang mit den vorstehenden Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich der besonderen Bedeutung der Stellungnahmen der gemäß § 23 Abs. 2 AEG a. F. Anzuhörenden sowie des Zwecks der Vorschrift, eine umfassende Beurteilungsgrundlage zu schaffen, noch mit der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach § 23 Abs. 2 AEG a. F. die Behörde verpflichte, u. a. die betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (deren Kreis durch § 23 Abs. 2 AEG nicht eingrenzt werde) zur Stellungnahme aufzufordern (so ausdrücklich BayVGH, Urteil vom 9. Juli 2013 - 22 B 13.475 -, juris Rn. 20 [Hervorhebungen durch den beschließenden Senat]).Dieser Einwand bleibt ebenso mangels hinreichender Substantiierung ohne Erfolg, da in der Zulassungsbegründung mit Ausnahme des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juli 2013 - 22 B 13.475 - (juris) schon keine konkreten Entscheidungen benannt werden.
Denn der Verwaltungsgerichtshof führt insoweit - wie bereits zitiert - aus, es reiche für die Annahme einer drittschützenden Wirkung nicht aus, dass § 23 Abs. 2 AEG a. F. die Behörde verpflichte, u. a. die betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (deren Kreis durch § 23 Abs. 2 AEG nicht eingrenzt werde) zur Stellungnahme aufzufordern (BayVGH, Urteil vom 9. Juli 2013 - 22 B 13.475 -, juris Rn. 20 [Hervorhebungen durch den beschließenden Senat].
Aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juli 2013 - 22 B 13.475 - (juris) folgt eine entsprechende Beschränkung nicht.
Darüber hinaus geht der Verwaltungsgerichtshof - wie ausgeführt - davon aus, dass der Kreis der Anhörungsberechtigten durch § 23 Abs. 1 AEG a. F. nicht eingegrenzt wird (BayVGH, Urteil vom 9. Juli 2013 - 22 B 13.475 -, juris Rn. 20) und verhält sich im Übrigen lediglich zur Klagebefugnis.
- OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13
Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer …
Ein in diesem Sinn drittschützender Charakter der Vorschrift lässt sich aber weder aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Freistellung (§ 23 Abs. 1 AEG a. F.) noch aufgrund der Verfahrensvorschriften (§ 23 Abs. 2 und 3 AEG a. F.) feststellen (Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, GewArch 2014, 44 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 20).Denn die Vorschrift hat nicht die Wahrung der Rechte der zu Beteiligenden als Ziel, sondern dient dazu, eine möglichst umfassende Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und auch langfristig nicht zu erwarten ist (…BVerwG, Beschl. v. 21.4. 2010 - BVerwG 7 B 39.09 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/4419 v. 1.12.2004, S. 19; Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O.;… Hermes, a. a. O., § 23 Rn. 35;… Kramer, a. a. O., VerwArch 2013, 26 [60]).
Hätte nämlich der Bundesgesetzgeber einen Drittschutz der in § 23 Abs. 2 AEG (a. F.) genannten Beteiligten gewollt, so wäre anzunehmen, dass er aus Gründen der Rechtssicherheit auch eine förmliche und damit nachweisbare Zustellung zumindest an diejenigen Beteiligten vorgeschrieben hätte, die fristgerecht eine Stellungnahme nach § 23 Abs. 2 AEG (a. F.) abgegeben haben (Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O.).
Sie werden aber nicht dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (Bay. VGH, Urt. v. 9.7. 2013 - 22 B 13.475 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 28).
- VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden …
Rn. 109 Dritte, die - wie die Klägerin - nicht zu dem in § 23 Abs. 1 AEG genannten Personenkreis (EIU; Grundstückseigentümer; Gemeinde) gehören, können deshalb auch weder einen Freistellungsanspruch durch Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Freistellungsverfahrens noch einen Anspruch auf Beibehaltung der eisenbahnspezifischen Zweckbestimmung einer Betriebsanlage - etwa im Wege der Anfechtungsklage gegen einen positiven Freistellungsbescheid - gerichtlich geltend machen (ebenso BayVGH, Urt. v. 09.07.2013 - 22 B 13.475 - in juris und Hermes/Sellner, a.a.O, § 23 Rn 51ff). - VG Augsburg, 27.11.2019 - Au 6 K 19.124
Unzulässige Klage eines Eisenbahnunternehmens gegen die einem Dritten erteilte …
§ 23 AEG hat weder aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 Abs. 1 AEG noch aufgrund der Verfahrensvorschriften des § 23 Abs. 2 und 3 AEG drittschützenden Charakter (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 20).Die Freistellung nach § 23 AEG erfolgt im Allgemeininteresse, d.h. im öffentlichen Interesse an einem attraktiven Verkehrsangebot auf der Schiene i.S.d. § 1 Abs. 1 AEG (…Hermes in: Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 23 Rn. 53), und es liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass über die Antragsberechtigten nach § 23 Abs. 1 AEG hinaus dieser Vorschrift drittschützender Charakter zukommt (BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 20).
Auch aus der Verfahrensvorschrift des § 23 Abs. 2 AEG folgt nichts anderes, da diese Regelung nicht die Wahrung der Rechte der zu Beteiligenden, sondern die Schaffung einer möglichst umfassenden Grundlage für die Beurteilung bezweckt, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und auch langfristig nicht zu erwarten ist (BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 20;… Hermes in: Beck'scher AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 23 Rn. 35;… BVerwG, B.v. 21.4.2010 - 7 B 39/09 - juris Rn. 19).
Zunächst ist schon zweifelhaft, ob eine solche Genehmigung überhaupt Nutzungsrechte an Grundstücken begründen kann (so BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 23).
- OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15
Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Dies stellt keine Besonderheit gegenüber anderen Verpflichtungsfällen dar, in denen regelmäßig der Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich ist.(…Vgl. Wolff in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 113 Rdnrn. 102 f.) Allerdings soll es auch nach Ansicht des VGH München(Vgl. VGH München, Urteil vom 9.7.2013 - 22 B 13.475 -, juris) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides des Beklagten vom 30.4.2013, ankommen. - VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.616
Fehlender Drittschutz einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, § 23 AEG habe über den Kreis der Antragsberechtigten nach § 23 Abs. 1 AEG hinaus drittschützende Wirkung (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 20).Diesbezüglich hat die obergerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf Kläger, die ein wirtschaftliches Interesse am Anschluss an eine freigestellte Strecke geltend gemacht haben, betont, dass Art. 14 Abs. 1 GG bzw. Art. 103 Abs. 1 BV lediglich das Erworbene, d.h. einen konkreten Bestand an Rechten und Gütern, aber nicht bloße Umsatz- und Gewinnchancen schützt (BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 28;… OVG Lüneburg, U.v. 28.5.2014 - 7 LC 16/13 - juris Rn. 52 ff.).
- VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290
Freistellung eines Grundstücks von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg
Bei der Freistellung nach § 23 AEG handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2013 - 22 B 13.475 - juris Rn. 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - 11 A 2213/20 Rn. 68 Anders für die Anfechtungsklage gegen eine Feststellung der Freistellung Bay. VGH, Urteil vom 9. Juli 2013 - 22 B 13.475 -, juris, Rn. 19.
- VG Ansbach, 12.11.2021 - AN 10 K 20.00108
Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg
- VG Halle, 04.11.2025 - 3 A 177/22
Eisenbahnrechts
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