Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24281
VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880 (https://dejure.org/2014,24281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2014 - 22 B 14.880 (https://dejure.org/2014,24281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2014 - 22 B 14.880 (https://dejure.org/2014,24281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem Geschäftsführer;Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit erweiterter Gewerbeuntersagungen gegen eine Unternehmergesellschaft und ihren früheren Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit erweiterter Gewerbeuntersagungen gegen eine Unternehmergesellschaft und ihren früheren Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Rn. 18 Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std. Rspr.).

    Dies ist bei der Klägerin zu 1 der Fall, weil sie zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.

    Rn. 19 Der durch Gesellschafterbeschluss erfolgte Wechsel in der Geschäftsführung zwischen Erstellung und Zustellung des angefochtenen Bescheids - und damit vor dem für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung am 2. Juli 2013 (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115) - ändert an dieser Prognose nichts.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Rn. 18 Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std. Rspr.).

    Dies ist bei der Klägerin zu 1 der Fall, weil sie zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.

    Rn. 19 Der durch Gesellschafterbeschluss erfolgte Wechsel in der Geschäftsführung zwischen Erstellung und Zustellung des angefochtenen Bescheids - und damit vor dem für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung am 2. Juli 2013 (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115) - ändert an dieser Prognose nichts.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Rn. 26 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

    Für die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Rn. 26 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11;… BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92

    Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Dies ist bei der Klägerin zu 1 der Fall, weil sie zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.

    Rn. 19 Der durch Gesellschafterbeschluss erfolgte Wechsel in der Geschäftsführung zwischen Erstellung und Zustellung des angefochtenen Bescheids - und damit vor dem für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung am 2. Juli 2013 (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115) - ändert an dieser Prognose nichts.

  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Rn. 23 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Für die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92

    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Dies ist bei der Klägerin zu 1 der Fall, weil sie zum für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
    Rn. 23 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein …

  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 12.372

    Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; Berücksichtigung von Steuerschulden; …

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448

    Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden

  • VGH Bayern, 21.11.2025 - 22 ZB 24.2020

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH, Zurechnung von …

    Rn. 13 2. Die Klägerin trägt hierzu vor, nach der einschlägigen Rechtsprechung sei bei einem Fehlverhalten des Geschäftsführers einer Gesellschaft nur dann von der Unzuverlässigkeit der Gesellschaft auszugehen, wenn weitere, die Gesellschaft selbst betreffende Unzuverlässigkeitsgründe hinzuträten (Verweis auf BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris; B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris; B.v. 9.11.2021 - 22 CS 21.2230 - juris).

    Die aus den begangenen Straftaten abzuleitende Unzuverlässigkeit ihres bisherigen Geschäftsführers muss sich die Klägerin als juristische Person zurechnen lassen, weil es insoweit um Pflichtverletzungen in der Eigenschaft als Geschäftsführer der Klägerin geht (…vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 10; U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 16;… B.v. 9.11.2021 - 22 CS 21.2230 - juris Rn. 18;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 95).

    Auch sind die Belange Drittbetroffener wie der Beschäftigten für die im bipolaren Verhältnis zwischen Gewerbetreibender und Gewerbebehörde ergehende Gewerbeuntersagung und die dafür ausschlaggebenden Belange nachrangig (BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2026 - 6 S 2307/25

    Vergleichbarkeit von Vergehen nach § 54 Abs. 1 Nr. 3 KWG mit den …

    Rn. 19 Schließlich ist auch nicht hinreichend dargelegt, weshalb die (angeblich) unzureichende Berücksichtigung des mit dem Widerruf der Gewerbeerlaubnisse verbundenen Arbeitsplatzverlusts seiner (vormals drei, nunmehr noch zwei) Angestellten den Kläger in eigenen Rechten verletzen soll (vgl. zur "nachrangigen" Berücksichtigung der Belange Drittbetroffener im bipolaren Verhältnis zwischen Gewerbetreibenden und Gewerbebehörde BayVGH, Urteil vom 14.08.2014 - 22 B 14.880 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864

    Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …

    Rn. 94 Eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung kann indes allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen (…BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3; B.v. 19.1.1994 - 1 B 5.94 - juris Rn 8; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 23;… B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26).

    Nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit und Erforderlichkeit der Untersagung das Übermaßverbot verletzt sein (…BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1.93 - juris Rn. 5;… U.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 4 B 511/15

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden mangels Vorlage eines …

    Rn. 21 Vgl. BayVGH, Urteil vom 14. August 2014 - 22 B 14.880 -, juris, Rn. 24; Dietz in: GewArch 2014, 225 (232).
  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …

    Zum anderen entspricht es nicht der Fürsorge der Klägerin für ihre Beschäftigten, diesen zwar den Netto-Lohn auszuzahlen, aber die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, die der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer dienen, schuldig zu bleiben (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 24).

    Rn. 23 (4) Somit hat die Beklagte auch zu Recht darauf abgestellt, dass die Klägerin sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber mit ihr konkurrierenden Betrieben verschafft, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter pünktlich entrichten (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Damit drohen nicht nur - im Verhältnis zu konkurrierenden Taxisowie gesetzestreuen Mietwagenunternehmen - Gefahren für den fairen Wettbewerb, der zu den schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit gehört (vgl. BayVGH, U v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 24, 27), sondern auch für die Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein gewichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht (…vgl. BVerfG, B.v. 14.11.1989, a.a.O. Rn. 54).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 22 ZB 18.1562

    Tatsächliche Gewerbeausübung als Voraussetzung einer erweiterten …

    Zum andern ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO erforderliche gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit dann gegeben ist und der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht, wenn die aufgrund von erheblichen Steuerrückständen anzunehmende wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit den Betroffenen für die Ausübung aller Gewerbe als unzuverlässig erscheinen lässt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1.93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 15).
  • VG München, 12.08.2015 - M 16 K 15.41

    Nichtabgabe von Steuererklärungen und Verletzung von Meldepflichten

    Rn. 18 Weiter sind die nach der Rechtsprechung erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO gegeben (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 26).

    Rn. 19 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung steht der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang (…vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360

    Klage gegen Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer GmbH

    Dementsprechend kommt es - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - insoweit allein darauf an, dass der Kläger als Geschäftsführer und mithin gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG) deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen hatte, dass die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wurden (§ 34 AO), er diese Pflicht aber mit der Folge verletzt hat, dass bei der Gesellschaft erhebliche Steuerrückstände aufgelaufen sind (…vgl. OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401.21 - juris Rn. 8;… B.v. 28.8.2017 - 4 A 2232/15 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 28).
  • VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …

    Schon deswegen ist der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses geboten (…vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 ZB 14.2220 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 24, 27;… BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 17.10.2024 - Au 5 K 23.788

    Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer …

  • VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des …

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1937

    Zurechenbarkeit der Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.931

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogenen Straftaten

  • VG Augsburg, 27.03.2025 - Au 5 K 23.1966

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen gewerbebezogener Straftaten als Grundlage …

  • VG München, 14.07.2020 - M 16 K 19.3261

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und gewerbebezogener …

  • VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

  • VG Augsburg, 20.10.2016 - Au 5 K 16.870

    Verpflichtungsklage auf Wiedergestattung der selbstständigen Gewerbeausübung

  • VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.884

    Gewerbeuntersagung wegen Verletzung der Steuerentrichtungspflicht

  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.936

    Gerwerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten

  • VG München, 30.11.2020 - M 16 K 20.278

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

  • VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2208

    Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

  • VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.5304

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen langjähriger Verletzung der Steuererklärungs- …

  • VG Würzburg, 08.10.2014 - W 6 K 14.274

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden (ca. 40.000,00 …

  • VG München, 28.07.2015 - M 16 K 14.5582

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; …

  • VG München, 05.11.2014 - M 7 K 13.2975

    Widerruf der Zuweisung eines Verkaufsstandes mit Marktfläche auf dem …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht