Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BayBodSchG Art. 3; BayVwVfG Art. 35 S. 1; VwGO §§ 42 Abs. 2, 130 Abs. 2 Nr. 2
Keine Außenwirkung des bayerischen Altlastenkatasters - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertrag über die Sanierung einer Altlast zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt und dem privaten Eigentümer des betroffenen Grundstücks; vertraglich vereinbarte Feststellung des Abschlusses der Sanierung und der Herausnahme des Grundstücks aus dem Altlastenkataster ...
- rechtsportal.de
Altlastenkataster als ausschließlich behördeninterne Arbeitshilfe; Eintragung eines Grundstücks in das Altlastenkataster hinsichtlich Löschung; Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Sanierung einer Altlast zwischen dem Träger der öffentlichen Gewalt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Außenwirkung des bayerischen Altlastenkatasters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Altlastenkataster als ausschließlich behördeninterne Arbeitshilfe; Eintragung eines Grundstücks in das Altlastenkataster hinsichtlich Löschung; Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Sanierung einer Altlast zwischen dem Träger der öffentlichen Gewalt ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1598
- VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619
Papierfundstellen
- DVBl 2016, 1336
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 28.09.2012 - 22 ZB 11.1581
Klagebefugnis; Altlastenkataster; Sanierungsplan
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619
Bei dem bayerischen Altlastenkataster (Art. 3 BayBodSchG) handelt es sich um eine ausschließlich behördeninterne Arbeitshilfe; den darin enthaltenen Eintragungen kommt keine verbindliche Außenwirkung zu (so bereits BayVGH, B. v. 28.9.2012 - 22 ZB 11.1581 - BayVBl 2013, 177 Rn. 14).Der streitgegenständliche Bescheid verletze den Kläger im Sinn von § 42 Abs. 2 VwGO nicht in subjektiven Rechten, da der Entlassung aus dem Altlastenkataster - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 28. September 2012 (22 ZB 11.1581 - BayVBl 2013, 177) ausgesprochen habe - keine konstitutive Wirkung dergestalt zukomme, dass damit das Nichtvorliegen einer Altlast oder eines Altlastenverdachts verbindlich festgestellt würde.
Rn. 25 Ein wesentlicher Unterschied des vorliegenden Falles gegenüber der Sachverhaltsgestaltung, die dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2012 (22 ZB 11.1581 - BayVBl 2013, 177) zugrunde gelegen habe, bestehe u. a. darin, dass durch den in jener Gerichtsentscheidung zu beurteilenden Bescheid die Sanierungsverpflichtung nicht aufgehoben worden sei.
Rn. 37 Bei dem bayerischen Altlastenkataster (Art. 3 BayBodSchG) handelt es sich um eine ausschließlich behördeninterne Arbeitshilfe; den darin enthaltenen Eintragungen kommt keine verbindliche Außenwirkung zu (BayVGH, B. v. 28.9.2012 - 22 ZB 11.1581 - BayVBl 2013, 177 Rn. 14).
In der dem Bescheid vom 4. September 2015 zukommenden Feststellungs- und Tatbestandswirkung liegt zugleich der ausschlaggebende Unterschied gegenüber der Fallgestaltung, die dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2012 (22 ZB 11.1581 - BayVBl 2013, 177) zugrunde lag; dort waren weder unmittelbare noch mittelbare Auswirkungen der seinerzeit streitgegenständlichen behördlichen Maßnahme auf subjektive Rechte der Klägerin jenes Verfahrens ersichtlich.
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
Vorbeugender Immissionsschutz
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619
Dies ergibt sich aus dem hier entsprechend anwendbaren § 315 BGB, wonach die einseitige Leistungsbestimmung durch eine Vertragspartei gestattet werden kann (vgl. zur Zulässigkeit von Regelungen der letztgenannten Art auch in öffentlichrechtlichen Verträgen angesichts der in § 62 Satz 2 VwVfG erfolgten ergänzenden Bezugnahme u. a. auf § 315 BGB BVerwG, U. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236/243). - BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619
Rn. 39 Einen diesem "schlichten Verwaltungshandeln" (…so zu Recht Versteyl in Versteyl/Sondermann, BBodSchG, 2. Aufl. 2005, § 11 Rn. 42 hinsichtlich der Art und Weise der Vornahme einer Löschung bzw. Berichtigung von Eintragungen im Altlastenkataster) vorgeschalteten Verwaltungsakt, durch den die Altlasteneigenschaft eines Grundstücks (positiv oder negativ) festgestellt wird, sehen weder das Bundes-Bodenschutzgesetz noch das Bayerische Bodenschutzgesetz vor; angesichts des abschließenden Charakters des im Bundes-Bodenschutzgesetz geregelten Maßnahmenbündels (BVerwG, U. v. 26.4.2006 - 7 C 15.05 - BVerwGE 126, 1 Rn. 10) hätte dem Landesgesetzgeber für die Schaffung einer Norm, die zum Erlass solcher Verwaltungsakte ermächtigt, überdies die Gesetzgebungskompetenz gefehlt (BVerwG, U. v. 26.4.2006 a. a. O. Rn. 13). - BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84
Rechtmäßigkeit der Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619
Dies gilt selbst dann, wenn die Behörde von Rechts wegen nicht einmal dazu befugt war, überhaupt durch Verwaltungsakt zu handeln (BVerwG, B. v. 9.11.1984 - 7 C 5.84 - NVwZ 1985, 264). - VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619
Diese hat insbesondere dann Bedeutung, wenn - wie hier - die Sachverhaltsaufklärung noch ganz am Anfang steht und nicht ohne einen gewissen Aufwand möglich ist (vgl. BayVGH, U. v. 6.6.2016 - 22 B 16.611 - Rn. 28).
- VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17
Jugendhilfe; Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe für einen unbegleiteten …
Soweit es - wie hier - um die Aufhebung eines rein formellen Verwaltungsakts geht, ist die Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. BSG…, Urteil vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R -, BeckRS 2006, 44566, Rn. 16; BayVGH, Urteil vom 2. August 2016 - 22 B 16.619 -, BeckRS 2016, 50120, Rn. 35, 41 ff.; a. A. VG Wiesbaden, Urteil vom 5. März 2007 - 7 E 1536/06 -, NVwZ-RR 2007, 613: Feststellungsklage). - VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.858
Bindungswirkung von Verwaltungsakten
Sie haben den Umstand, dass der Verwaltungsakt erlassen wurde und rechtlich existent ist, grundsätzlich als maßgeblich zu akzeptieren' ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nochmals überprüfen zu müssen oder zu dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 22 B 16.619 - juris Rn. 45;… OVG NW' U.v. 6.10.2016 - 11 A 1297/14 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.862
Verlängerung der Erlöschensfrist wegen Nichtausübung der gewerberechtlichen …
Sie haben den Umstand, dass der Verwaltungsakt erlassen wurde und rechtlich existent ist, grundsätzlich als maßgeblich zu akzeptieren' ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nochmals überprüfen zu müssen oder zu dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 22 B 16.619 - juris Rn. 45;… OVG NW' U.v. 6.10.2016 - 11 A 1297/14 - juris Rn. 47).
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.856
Verlängerung der Erlöschensfrist wegen Nichtausübung der gewerberechtlichen …
Sie haben den Umstand, dass der Verwaltungsakt erlassen wurde und rechtlich existent ist, grundsätzlich als maßgeblich zu akzeptieren' ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nochmals überprüfen zu müssen oder zu dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 22 B 16.619 - juris Rn. 45;… OVG NW' U.v. 6.10.2016 - 11 A 1297/14 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 01.08.2018 - 22 BV 17.1059
Änderung der Klagebefugnis gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.859
Verlängerung der Erlöschensfrist wegen Nichtausübung einer gewerberechtlichen …
Sie haben den Umstand, dass der Verwaltungsakt erlassen wurde und rechtlich existent ist, grundsätzlich als maßgeblich zu akzeptieren' ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nochmals überprüfen zu müssen oder zu dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 22 B 16.619 - juris Rn. 45;… OVG NW' U.v. 6.10.2016 - 11 A 1297/14 - juris Rn. 47). - VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1463/17
Bestandskraft formeller Verwaltungsakte; Verhältnis von SGB 8 § 42d Abs 4 zu SGB …
Dies gilt auch, soweit es - wie hier - um die Aufhebung eines rein formellen Verwaltungsakts geht (vgl. BSG…, Urteil vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R -, BeckRS 2006, 44566, Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 6 B 5/92 -, NVwZ-RR 1993, 251 [252]; siehe ferner BayVGH, Urteil vom 2. August 2016 - 22 B 16.619 -, BeckRS 2016, 50120, Rn. 35, 41 ff.; a. A. VG Wiesbaden, Urteil vom 5. März 2007 - 7 E 1536/06 -, NVwZ-RR 2007, 613: Feststellungsklage). - VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17
Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines …
Dies gilt auch, soweit es - wie hier - um die Aufhebung eines rein formellen Verwaltungsakts geht (vgl. BSG…, Urteil vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R -, BeckRS 2006, 44566, Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 6 B 5/92 -, NVwZ-RR 1993, 251 [252]; siehe ferner BayVGH, Urteil vom 2. August 2016 - 22 B 16.619 -, BeckRS 2016, 50120, Rn. 35, 41 ff.; a. A. VG Wiesbaden, Urteil vom 5. März 2007 - 7 E 1536/06 -, NVwZ-RR 2007, 613: Feststellungsklage). - VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 1376/17
Jugendhilferechtlicher Erstattungsstreit; Anfechtungsklage gegen rein formellen …
Soweit es - wie hier - um die Aufhebung eines rein formellen Verwaltungsakts geht, ist die Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO grundsätzlich statthaft (vgl. BSG…, Urteil vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R -, BeckRS 2006, 44566, Rn. 16; BayVGH, Urteil vom 2. August 2016 - 22 B 16.619 -, BeckRS 2016, 50120, Rn. 35, 41 ff.; a. A. VG Wiesbaden, Urteil vom 5. März 2007 - 7 E 1536/06 -, NVwZ-RR 2007, 613: Feststellungsklage). - VGH Bayern, 26.01.2017 - 6 ZB 16.1519
Lediglich (inzidente) Prüfung der Wirksamkeit, nicht aber der Rechtmäßigkeit, …
Hinzu kommt vielmehr die materielle (Tatbestands-)Wirkung" wonach nicht nur die Behörde" die den Verwaltungsakt erlassen hat" sondern auch alle anderen Behörden und öffentlich-rechtlichen Rechtsträger sowie grundsätzlich auch alle Gerichte die Tatsache" dass der Verwaltungsakt erlassen wurde" rechtlich existent ist und die in ihm enthaltene Regelung oder Feststellung getroffen worden ist" als maßgeblich akzeptieren müssen" ohne die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nochmals überprüfen zu müssen oder zu dürfen (vgl. dazu BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 22 B 16.619 - juris Rn. 45;… OVG NW" U.v. 6.10.2016 - 11 A 1297/14 - juris Rn. 47). - OVG Sachsen, 13.06.2024 - 4 A 57/21
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Altlastenkataster; …
- VGH Bayern, 18.01.2021 - 8 BV 21.135
Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Kanusports
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - 4 A 3086/19
Zurückweisung der Sache an das Verwaltungsgericht in asylrechtlichen …
- VGH Hessen, 02.01.2026 - 5 A 1920/25
Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid
- VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.769
Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus der Bundeswehr wegen …
- VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
Personenkontrolle am Flughafen durch die Bundespolizei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2025 - 1 A 1350/22
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von angolanischen Staatsangehörigen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2024 - 4 A 2185/23
Zurückverweisung der Sache unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das …
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