Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.03.1999 - 22 B 98.1746 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 07.09.2005 - 22 ZB 05.1130
Berechtigung zur Ausübung des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks mit dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08
Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung (HwO) im …
Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschl. v. 17.8.1995 - 8 M 2926/95 - GewArch 1996, 75, sowie nachfolgend Urt. v. 17.3.1997 - 8 L 1143/96 -) zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei den Schreiben vom 2. und 24. Mai 2007 um - mit der Anfechtungsklage nach § 42 VwGO angreifbare -Verwaltungsakte (vgl. auch VGH München, Urt. v. 25.3.1999 - 22 B 98.1746 -, juris), in denen der Umfang des gesetzlichen Auskunftsanspruchs nach § 17 Abs. 1 HwO einzelfallbezogen festgestellt wird. - VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip; …
Das Rechtssicherheitsinteresse erfordert im Hinblick auf die Rechte des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 12 Abs. 1 GG eine Einzelfallregelung durch Verwaltungsakt und zureichende Anhaltspunkte für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 25.3.1999, Az. 22 B 98.1746 zu § 17 Abs. 2 HandwO, dort Rz. 8 und 22).
- VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1956
Glücksspielrechtliche Auflage zur Einsicht in Unterlagen
Das Rechtssicherheitsinteresse erfordert im Hinblick auf die Rechte des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 12 Abs. 1 GG eine Einzelfallregelung durch Verwaltungsakt und zureichende Anhaltspunkte für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 25.3.1999, Az. 22 B 98.1746 zu § 17 Abs. 2 HandWO, dort Rz. 8 und 22). - VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 10.599
Auflagen; Glücksspiel; Minderjährigenschutz; Altersverifikation; Einsichtsrechte
Das Rechtssicherheitsinteresse erfordert im Hinblick auf die Rechte des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 12 Abs. 1 GG eine Einzelfallregelung durch Verwaltungsakt und zureichende Anhaltspunkte für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 25.3.1999, Az. 22 B 98.1746 zu § 17 Abs. 2 HandWO, dort Rz. 8 und 22). - VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.293
Lotterieeinnehmer; OHG; Erlaubnisgebühr; wirtschaftliche Bedeutung; …
Das Rechtssicherheitsinteresse erfordert im Hinblick auf die Rechte des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 12 Abs. 1 GG eine Einzelfallregelung durch Verwaltungsakt und zureichende Anhaltspunkte für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 25.3.1999, Az. 22 B 98.1746 zu § 17 Abs. 2 HandwO, dort Rz. 8 und 22).
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