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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,204
VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457 (https://dejure.org/2006,204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2006 - 22 BV 05.457 (https://dejure.org/2006,204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 (https://dejure.org/2006,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § ... 43 Abs. 2; ; StGB § 284 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; Staatslotteriegesetz F. 29.04.1999 Art. 1 Abs. 1; ; Staatslotteriegesetz F. 29.04.1999 Art. 2 Abs. 1; ; Staatslotteriegesetz F. 29.04.1999 Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 2; ; BVerfGG § 35; ; EGV Art. 46; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Private Sportwetten verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten sind verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behördlich nicht erlaubte Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Gewerbetreibende; Unterschreitung der Bagatellgrenze; Fehlen einer Begrenzung der Spieleinsätze und der Wettverluste nach oben durch die Wettbedingungen der Gesellschaft; Fehlen einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Nationale Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit müssten nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 6.11.2003, Rs C-243/01-Gambelli) tatsächlich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Glücksspiel zu vermindern; nur dieses Ziel könne diese Beschränkungen rechtfertigen.

    Abgesehen davon kommt derartigen Konzessionen schon deshalb keine Bedeutung zu, weil das Glücksspielrecht auf der Sekundärrechtsebene nicht harmonisiert wurde und weil den einzelnen Mitgliedsstaaten auf der Primärrechtsebene ein Ermessensspielraum zur Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt ist (EuGH vom 6.11.2003, Rs C-243/01 - Gambelli, Nr. 63, GewArch 2004, 30/31).

    Nationale Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit müssen nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 6.11.2003, Rs C-243/01 - Gambelli, GewArch 2004, 30) tatsächlich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Glücksspiel zu vermindern, und kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeit beitragen (Rdnrn. 67 und 75 des Gambelli-Urteils).

    e) Die vom EuGH im Urteil vom 6. November 2003, Rs C-243/01 - Gambelli geäußerten Zweifel, die Strafbarkeit der Durchführung von Wetten über das Internet mit einem in einem anderen Mitgliedstaat der EG ansässigen Buchmacher könne eine unverhältnismäßige Sanktion darstellen, wenn diese Wetten von zugelassenen nationalen Einrichtungen organisiert würden (…Rdnr. 72 des Gambelli-Urteils), führen nicht dazu, dass § 284 StGB als Verbotsnorm nicht mehr anwendbar ist.

  • VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833

    Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Schon der Einfluss, den eine der Klägerin günstige Entscheidung der Verwaltungsgerichte auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsbegehren (BVerwG vom 13.1.1969, Buchholz 310, Nr. 31 zu § 43 VwGO; BayVGH vom 30.8.2000, GewArch 2001, 65).

    § 284 i.V.m. § 27 StGB ist ein entsprechendes Verbot zu entnehmen (BVerwG vom 28.3.2001, BVerwGE 114, 92; BayVGH vom 30.8.2000, GewArch 2001, 65).

    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 (BVerwGE 114, 92) und des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2000 (GewArch 2001, 65) sind vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgehoben worden, sondern im Hinblick darauf gebilligt worden, dass das Staatslotteriegesetz für die Zeit bis zu einer Neuregelung weiter anzuwenden ist.

    Das Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 (…GVBl 1999, S. 226) regelt dazu nichts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1), lässt aber erkennen, dass der Gesetzgeber es insofern bei dem grundsätzlichen gesetzlichen Verbot des § 284 StGB belassen wollte (BayVGH vom 30.8.2000, GewArch 2001, 65).

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1840/05

    Schicksal des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Falle einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Dies kommt auch in einem zwischenzeitlich ergangenen weiteren Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats zum Ausdruck (Beschluss vom 31.3.2006 - Az.: 1 BvR 1840/05).

    Verfassungsrechtlich ist dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 für eine Übergangszeit längstens bis zum 31. Dezember 2007 nicht zu beanstanden (BVerfG vom 31.3.2006 - Az.: 1 BvR 1840/05).

    Dass das vom Freistaat Bayern entwickelte Programm zur Umsetzung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts den Intentionen dieses Gerichts entspricht, kommt im Beschluss vom 31. März 2006 zum Ausdruck (Az.: 1 BvR 1840/05).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Auch dem Verwaltungsgerichtshof erscheint es fraglich, ob ein Verstoß gegen eine verfassungsrechtlich zu beanstandende, aber übergangsweise hinzunehmende Freiheitsbeschränkung als kriminelles Unrecht geahndet werden darf; dem Verbotensein einer solchen Handlung tut dies allerdings keinen Abbruch (vgl. auch OVG NW vom 28.6.2006 - Az. 4 B 961/06).

    In den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts sind aber keine Gesetzes- und Verordnungsänderungen angesprochen (vgl. OVG NW vom 28.6.2006 - Az. 4 B 961/06).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - Az. 1 BvR 1054/01 hat daran nichts geändert (vgl. Mitteilung der Staatsanwaltschaft W******* vom 9.6.2006).

    Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 28.3.2006 - Az. 1 BvR 1054/01) ein staatliches Monopol für Sportwetten mit Art. 12 Abs. 1 GG nur dann vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist, und dass dies durch das bayerische Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 (…GVBl 1999, S. 226) in seiner gegenwärtigen rechtlichen Ausgestaltung und seiner tatsächlichen Anwendung nicht hinreichend gewährleistet wird.

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    § 284 i.V.m. § 27 StGB ist ein entsprechendes Verbot zu entnehmen (BVerwG vom 28.3.2001, BVerwGE 114, 92; BayVGH vom 30.8.2000, GewArch 2001, 65).

    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 (BVerwGE 114, 92) und des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2000 (GewArch 2001, 65) sind vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgehoben worden, sondern im Hinblick darauf gebilligt worden, dass das Staatslotteriegesetz für die Zeit bis zu einer Neuregelung weiter anzuwenden ist.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Abgesehen davon sei nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.11.2003, Rs C-42/02-Lindman) eine wissenschaftliche Untersuchung der Gefahren der Teilnahme deutscher Staatsangehöriger an Glücksspielen in anderen EG-Mitgliedsstaaten erforderlich, um gesetzliche Beschränkungen rechtfertigen zu können.

    Außerdem muss ein Rechtfertigungsgrund für eine nationale Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit wie z. B. eine Gefährdung deutscher Staatsangehöriger durch Teilnahme am Glücksspiel in anderen EG-Mitgliedstaaten von einer Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und zur Verhältnismäßigkeit dieser Beschränkung begleitet sein (EuGH vom 13.11.2003 - Rs C-42/02 - Lindman, Slg 2003 I - 13519, Rdnr. 25).

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Dies ist ihr nicht zuzumuten (BVerwG vom 17.1.1972, BVerwGE 39, 247/249).

    Die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob die Veranstaltung und die Vermittlung der von der Klägerin vorgesehenen Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten ist, wäre dagegen nicht notwendig Gegenstand der materiellen Rechtskraft des Urteils (vgl. dazu auch BVerwG vom 17.1.1972, BVerwG 39, 247/249).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Da dies bei § 284 StGB zutrifft, wäre eine etwaige Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des davon zu unterscheidenden staatlichen Sportwettenmonopols für die Anwendbarkeit des § 284 StGB mit dem dort normierten Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ohne Bedeutung (BGH vom 14.3.2002, NJW 2002, 2175/2176; BGH vom 1.4.2004, GewArch 2004, 336/337; BayVGH vom 29.9.2004, GewArch 2005, 78/82, im Ergebnis bestätigt durch BVerwG vom 22.6.2006 - Az. 6 C 19.06, vgl. dazu Pressemitteilung des BVerwG Nr. 34/2006, die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor; VG München vom 7.6.2006, Az. M 16 K 04.6188).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457
    Da dies bei § 284 StGB zutrifft, wäre eine etwaige Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des davon zu unterscheidenden staatlichen Sportwettenmonopols für die Anwendbarkeit des § 284 StGB mit dem dort normierten Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ohne Bedeutung (BGH vom 14.3.2002, NJW 2002, 2175/2176; BGH vom 1.4.2004, GewArch 2004, 336/337; BayVGH vom 29.9.2004, GewArch 2005, 78/82, im Ergebnis bestätigt durch BVerwG vom 22.6.2006 - Az. 6 C 19.06, vgl. dazu Pressemitteilung des BVerwG Nr. 34/2006, die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor; VG München vom 7.6.2006, Az. M 16 K 04.6188).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162

    Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt

  • EuGH, 23.10.2003 - C-245/01

    RTL Television - "Richtlinie 89/552/EWG - Artikel 11 Absatz 3 - Fernsehen - …

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette; …

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge - Ähnliche Versorgung - …

  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses - …

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung; …

  • VGH Bayern, 24.08.2006 - 24 CS 06.1485
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …

    Die Geltung dieses Repressivverbots hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) nicht in Frage gestellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -).

    Inwiefern ein repressives Verbot europäischem Gemeinschaftsrecht widerspräche, vermag der Senat ebenso wenig zu erkennen (ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -); insbesondere lässt sich den Ausführungen des Antragstellers nicht entnehmen, inwiefern die hier in Rede stehende österreichische Konzession kraft europäischen Gemeinschaftsrechts auch im Bundesgebiet Geltung beanspruchen können sollte (gegen eine unmittelbare Geltung auch BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 17.03.2005, GewArch 2005, 282).

    Soweit er - offenbar im Anschluss an den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.07.2006 - geltend macht, dass nach wie vor - ausschließlich aus fiskalischen Gründen - mit Millionengewinnen aggressiv geworben werde, übersieht er bereits, dass der vom Verwaltungsgericht Stuttgart beanstandete Internetauftritt andere Glücksspiele und nicht die hier allein in Rede stehenden Sportwetten betraf; inwiefern von diesem gleichwohl "Ermunterungswirkungen- bzw. Anreizwirkungen" zur Betätigung des Spieltriebs im Sportwettenbereich ausgegangen wären (vgl. insoweit BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.), lässt die Antragsbegründung nicht erkennen.

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (…a.a.O.) entschieden, dass damit auch den Anforderungen genügt wird, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (…a.a.O.) konkretisiert hat (…ebenso OVG LSA, Beschl. v. 04.05.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (…vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.;… anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, a.a.O.;… OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, a.a.O.).

    Überhaupt müssen nicht sämtliche Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine gesetzliche Neuregelung gestellt hat, kraft Gemeinschaftsrechts sofort umgesetzt werden; gemeinschaftsrechtlich existiert insoweit ohnehin kein zwingender Maßgabenkatalog (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Auch etwa noch bestehende Vollzugsdefizite führten nicht ohne weiteres dazu, dass die derzeit bestehende nationale (Übergangs)Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstieße (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der …

    Die Geltung jenes Repressivverbots hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) nicht in Frage gestellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -).

    Inwiefern eine solche kraft derzeitigen europäischen Gemeinschaftsrechts (generell oder automatisch) auch im Bundesgebiet Geltung beanspruchen können sollte, lässt sich auch den Ausführungen des Antragstellers nicht entnehmen (gegen eine unmittelbare Geltung auch BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 17.03.2005, GewArch 2005, 282;… BGH, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.;… anders wohl OLG München, Urt. v. 26.09.2006 - 5 St RR 115/05 -).

    Dass von der andere Glücksspiele betreffenden Werbung gleichwohl verfassungsrechtlich bedenkliche "Ermunterungs- bzw. Anreizwirkungen" zur Betätigung des Spieltriebs im Sportwettenbereich ausgingen (vgl. insoweit BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -), ist nicht zu erkennen.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (…a.a.O.) entschieden, dass damit auch den Anforderungen genügt wird, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (…a.a.O.) konkretisiert hat (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 - BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (…vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, - 11 TG 1465/06 - OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, - 4 B 961/06 -).

    Überhaupt müssen nicht sämtliche Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine gesetzliche Neuregelung gestellt hat, kraft Gemeinschaftsrechts sofort umgesetzt werden; gemeinschaftsrechtlich existiert insoweit kein zwingender Maßgabenkatalog (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Auch etwaige (im Land Baden-Württemberg) noch bestehende Vollzugsdefizite führten nicht ohne weiteres dazu, dass die derzeit bestehende nationale (Übergangs)Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstieße (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.); auf etwaige Vollzugsdefizite sowie neue Spielmöglichkeiten in anderen Bundesländern kommt es schließlich - ungeachtet der die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat treffenden Verpflichtungen - für den Bestand des mit dem baden-württembergischen Staatslotteriegesetz fortgeschriebenen staatlichen Wettmonopols nicht an.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06

    Werbeverbot für private Sportwetten

    Die Geltung jenes Repressivverbots hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) nicht in Frage gestellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, BVerwGE 126, 149; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -).

    Inwiefern eine solche kraft derzeitigen europäischen Gemeinschaftsrechts (generell oder automatisch) auch im Bundesgebiet Geltung beanspruchen können sollte, lässt sich auch den Ausführungen des Antragstellers nicht entnehmen (gegen eine unmittelbare Geltung auch BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 17.03.2005, GewArch 2005, 282;… anders wohl OLG München, Urt. v. 26.09.2006 - 5St RR 115/05 -).

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (…a.a.O.) entschieden, dass damit auch den Anforderungen genügt wird, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (…a.a.O.) konkretisiert hat (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 - BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (…vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.;… anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, a.a.O.;… OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, a.a.O.).

    Überhaupt müssen nicht sämtliche Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine gesetzliche Neuregelung gestellt hat, kraft Gemeinschaftsrechts sofort umgesetzt werden; gemeinschaftsrechtlich existiert insoweit kein zwingender Maßgabenkatalog (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Auch etwaige (im Land Baden-Württemberg) noch bestehende Vollzugsdefizite führten nicht ohne weiteres dazu, dass die derzeit bestehende nationale (Übergangs)Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstieße (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O).

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