Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722, 22 BV 12.1728, 22 BV 12.1729 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 12 Abs. 1 GG, § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG a.F., § 11 Abs. 5 SchfG a.F., § 9 Abs. 1, 3 und 4, § 10 Abs. 1 und 4, § 12 Abs. 1 Nr. 1 SchfHwG, § 12 Abs. 1 Nr. 1 SchfHwG
Schornsteinfegerrecht: Konkurrentenverdrängungsklage (Kehrbezirksvergabe nach Schornsteinfegerrecht) | Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage; Bewerbungsverfahrensanspruch des Mitbewerbers; "Kehrbezirks-Hopping"; Faires und ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer kombinierte Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Bezirksschornsteinfegermeister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer kombinierte Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Bezirksschornsteinfegermeister
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 24.05.2012 - RO 5 K 11.604
- VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722, 22 BV 12.1728, 22 BV 12.1729
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139
Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 24 m.w.N.).Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (…vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).
29 1. Der Senat weist zur formellen Gestaltung des Bewerbungsverfahrens auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 35 ff. m.w.N.) und aus Anlass des vorliegenden Verfahrens darauf hin, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, das Verfahren so zu gestalten, dass sich die materiellen Rechte der Bewerber nach Art. 12 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 4 SchfHwG durchsetzen können.
Es obliegt daher der Behörde, die von ihr geforderten Nachweise möglichst präzise anzugeben und erkennen zu lassen, welche nicht unmittelbar der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 und 4 SchfHwG zu entnehmenden, vielmehr von der Behörde selbst entwickelten Bewertungskriterien für die gesetzeskonforme Konkretisierung der Auswahlkriterien nach § 9 Abs. 4 SchfHwG zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 38 f. m.w.N.).
Insoweit wäre es geboten gewesen, die Bewerber darauf aufmerksam zu machen, dass solche Nachweise, soweit vorhanden, gegebenenfalls vorzulegen sind (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.).
Die von der Behörde herangezogenen Leistungsmerkmale entsprechen in ihrer Gewichtung untereinander - auch nach dem modifizierten Auswahlbogen - jedenfalls teilweise nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 4 SchfHwG, zu denen der Verwaltungsgerichtshof bereits ausführlich Stellung genommen hat (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 42 f. m.w.N.).
40 Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Berücksichtigung der Berufserfahrung zwar ausgeführt (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.), dass die Meisterprüfung mit zunehmender Tätigkeit im Beruf und der darin gesammelten Berufserfahrung mehr und mehr an Gewicht verliert.
Die Zugangsvoraussetzung für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist die Meisterprüfung, auf deren Bewertung ohne Überschreitung des Beurteilungsspielraums abgestellt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 53).
Eine verdeckte Berücksichtigung des vom Verwaltungsgerichtshof verworfenen Kriteriums der "Ortskenntnis" (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 4) wäre unzulässig.
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 24 m.w.N.).
Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (…vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).
29 1. Der Senat weist zur formellen Gestaltung des Bewerbungsverfahrens auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 35 ff. m.w.N.) und aus Anlass des vorliegenden Verfahrens darauf hin, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, das Verfahren so zu gestalten, dass sich die materiellen Rechte der Bewerber nach Art. 12 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 4 SchfHwG durchsetzen können.
Es obliegt daher der Behörde, die von ihr geforderten Nachweise möglichst präzise anzugeben und erkennen zu lassen, welche nicht unmittelbar der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 und 4 SchfHwG zu entnehmenden, vielmehr von der Behörde selbst entwickelten Bewertungskriterien für die gesetzeskonforme Konkretisierung der Auswahlkriterien nach § 9 Abs. 4 SchfHwG zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 38 f. m.w.N.).
Insoweit wäre es geboten gewesen, die Bewerber darauf aufmerksam zu machen, dass solche Nachweise, soweit vorhanden, gegebenenfalls vorzulegen sind (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.).
Die von der Behörde herangezogenen Leistungsmerkmale entsprechen in ihrer Gewichtung untereinander - auch nach dem modifizierten Auswahlbogen - jedenfalls teilweise nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 4 SchfHwG, zu denen der Verwaltungsgerichtshof bereits ausführlich Stellung genommen hat (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 42 f. m.w.N.).
40 Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Berücksichtigung der Berufserfahrung zwar ausgeführt (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.), dass die Meisterprüfung mit zunehmender Tätigkeit im Beruf und der darin gesammelten Berufserfahrung mehr und mehr an Gewicht verliert.
Die Zugangsvoraussetzung für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist die Meisterprüfung, auf deren Bewertung ohne Überschreitung des Beurteilungsspielraums abgestellt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 53).
Eine verdeckte Berücksichtigung des vom Verwaltungsgerichtshof verworfenen Kriteriums der "Ortskenntnis" (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 4) wäre unzulässig.
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 24 m.w.N.).
Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (…vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).
29 1. Der Senat weist zur formellen Gestaltung des Bewerbungsverfahrens auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 35 ff. m.w.N.) und aus Anlass des vorliegenden Verfahrens darauf hin, dass die zuständige Behörde verpflichtet ist, das Verfahren so zu gestalten, dass sich die materiellen Rechte der Bewerber nach Art. 12 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 4 SchfHwG durchsetzen können.
Es obliegt daher der Behörde, die von ihr geforderten Nachweise möglichst präzise anzugeben und erkennen zu lassen, welche nicht unmittelbar der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 und 4 SchfHwG zu entnehmenden, vielmehr von der Behörde selbst entwickelten Bewertungskriterien für die gesetzeskonforme Konkretisierung der Auswahlkriterien nach § 9 Abs. 4 SchfHwG zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 38 f. m.w.N.).
Insoweit wäre es geboten gewesen, die Bewerber darauf aufmerksam zu machen, dass solche Nachweise, soweit vorhanden, gegebenenfalls vorzulegen sind (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.).
Die von der Behörde herangezogenen Leistungsmerkmale entsprechen in ihrer Gewichtung untereinander - auch nach dem modifizierten Auswahlbogen - jedenfalls teilweise nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 4 SchfHwG, zu denen der Verwaltungsgerichtshof bereits ausführlich Stellung genommen hat (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 42 f. m.w.N.).
40 Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Berücksichtigung der Berufserfahrung zwar ausgeführt (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36 f. m.w.N.), dass die Meisterprüfung mit zunehmender Tätigkeit im Beruf und der darin gesammelten Berufserfahrung mehr und mehr an Gewicht verliert.
Die Zugangsvoraussetzung für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist die Meisterprüfung, auf deren Bewertung ohne Überschreitung des Beurteilungsspielraums abgestellt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 53).
Eine verdeckte Berücksichtigung des vom Verwaltungsgerichtshof verworfenen Kriteriums der "Ortskenntnis" (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 4) wäre unzulässig.
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
18 Bei der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 SchfHwG handelt es sich - ebenso wie bei einer Ernennung für ein öffentliches Amt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 17 ff.) - um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (…vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).
Im Übrigen könnte der Grundsatz der Ämterstabilität im vorliegenden Fall selbst bei seiner prinzipiellen Anwendbarkeit einer Anfechtung nicht entgegenstehen, weil der Kläger durch den Ablauf des Auswahlverfahrens objektiv gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Bestellung auszuschöpfen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 ff.).
18 Bei der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 SchfHwG handelt es sich - ebenso wie bei einer Ernennung für ein öffentliches Amt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 17 ff.) - um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.
Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (…vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).
Im Übrigen könnte der Grundsatz der Ämterstabilität im vorliegenden Fall selbst bei seiner prinzipiellen Anwendbarkeit einer Anfechtung nicht entgegenstehen, weil der Kläger durch den Ablauf des Auswahlverfahrens objektiv gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Bestellung auszuschöpfen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 ff.).
18 Bei der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 SchfHwG handelt es sich - ebenso wie bei einer Ernennung für ein öffentliches Amt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 17 ff.) - um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.
Dieser Grundsatz des Beamtenrechts, wonach ein Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers - mit Ausnahme weniger gesetzlich geregelter Fälle - insbesondere wegen des dort geltenden Lebenszeitprinzips unwiderruflich vergeben ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 30 und 38), ist auf die von vorneherein nur befristet auf sieben Jahre erfolgende Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeistern (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG) nicht übertragbar (…vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 25 m.w.N.).
Im Übrigen könnte der Grundsatz der Ämterstabilität im vorliegenden Fall selbst bei seiner prinzipiellen Anwendbarkeit einer Anfechtung nicht entgegenstehen, weil der Kläger durch den Ablauf des Auswahlverfahrens objektiv gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Bestellung auszuschöpfen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 ff.).
- BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
- BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
- VGH Bayern, 02.08.2010 - 22 CS 10.1572
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
34 a) Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 Rn. 13) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung vgl. BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58/61); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 Rn. 13).
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
23 Dass die Feuerstättensicherheit eine Aufgabe zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter mit Verfassungsrang darstellt, die auch dann bei der Besetzung von Kehrbezirken eine Rolle spielen kann, wenn sie nicht im Leistungsprinzip verankert ist (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - juris Rn. 14), dürfte zwar zu bejahen sein.23 Dass die Feuerstättensicherheit eine Aufgabe zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter mit Verfassungsrang darstellt, die auch dann bei der Besetzung von Kehrbezirken eine Rolle spielen kann, wenn sie nicht im Leistungsprinzip verankert ist (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - juris Rn. 14), dürfte zwar zu bejahen sein.
23 Dass die Feuerstättensicherheit eine Aufgabe zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter mit Verfassungsrang darstellt, die auch dann bei der Besetzung von Kehrbezirken eine Rolle spielen kann, wenn sie nicht im Leistungsprinzip verankert ist (vgl. dazu BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - juris Rn. 14), dürfte zwar zu bejahen sein.
- VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722
27 Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.27 Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.
27 Ob ein Verlangen einer Behörde nach Erklärung eines persönlichen "Rankings" bei Mehrfachbewerbungen ohne spezielle normative Regelung z.B. in einer Verordnung nach § 9 Abs. 5 SchfHwG von ihrem Verfahrensermessen (Grundsatz effektiven Ressourceneinsatzes in der Verwaltung, vgl. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG) gedeckt sein kann (zum Verfahrensermessen bei komplexen Auswahlentscheidungen vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - juris Rn. 8), kann hier dahinstehen.
- VG Stade, 12.11.2014 - 6 A 2792/13
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bestellung zum bevollmächtigten …
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013 - 22 BV 12.1722 -, GewArch 2013, 410 = juris, m. w. N.).Der Gesetzgeber geht von einer Anfechtbarkeit der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch einen (abgelehnten) Mitbewerber aus und mildert lediglich deren Folgen für die öffentliche Feuerstättensicherheit dadurch, dass die Bestellung sofort vollziehbar wird und im Falle einer Anfechtung auch zunächst vollziehbar bleibt, so dass die hoheitlichen Aufgaben während des noch schwebenden Anfechtungsverfahrens vom bestellten Bewerber wahrgenommen werden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
Eine Verzichtserklärung erst auf die Zusage der Neubestellung hin würde dem Verbot des § 10 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG ausreichend Geltung verschaffen (vgl. zum Vorstehenden: Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O., m. w. N.; zur grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage: BVerwG, Beschluss vom 05.02.2014 - 8 B 45/13 -, juris).
Dass er auf ein solches Instrument verzichtet und sich darauf beschränkt hat, für einen vakanten Kehrbezirk gegebenenfalls einen anderweitig bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach § 11 Abs. 2 SchfHwG mit der vorläufigen Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betrauen zu lassen, muss als Grundsatzentscheidung für eine jederzeitige Bewerbungsfreiheit auch bereits bestellter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger gewertet werden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
Praktische Schwierigkeiten und administrative Zweckmäßigkeit wie etwa die Vermeidung eines höheren Verwaltungsaufwands rechtfertigen es nicht, von Verfassungs wegen ohne gesetzliche Grundlage eine Bindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers an den übertragenen Kehrbezirk für die Dauer von sieben Jahren anzunehmen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
Der Grundsatz der Bestenauslese nach § 9 Abs. 4 SchfHwG erfordert es insbesondere, berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen in den Blick zu nehmen, da ohne deren Berücksichtigung eine tragfähige Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers nicht erfolgen könnte (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
Rn. 79 Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung umfasst dabei, ob das der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26.11.2010, a. a. O.) und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat (vgl. zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbesetzung: BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 = juris); letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
Die Berufserfahrung wird nicht überbetont und das Kriterium der Befähigung bis zur Bedeutungslosigkeit marginalisiert, sondern leistungsstarke jüngere Bewerber haben im Auswahlverfahren eine echte Chance (vgl. dazu ausführlich: Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
- VGH Bayern, 21.05.2013 - 22 BV 12.1739
Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage; …
Bereits in den Randnummern 19 bis 23 der zu vergleichbaren Sachverhaltsgestaltungen ergangenen Urteile vom 22. April 2013 (22 BV 12.1722 - juris; 22 BV 12.1728 - juris; 22 BV 12.1729 - juris) hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass weder der (beamtenrechtliche) Grundsatz der Ämterstabilität noch der Umstand, dass dem im Auswahlverfahren nicht berücksichtigten Bewerber inzwischen ein anderer Kehrbezirk zugesprochen wurde, einer Anfechtung der Bestellung des obsiegenden durch den unterlegenen Konkurrenten entgegenstehen.Auf die vorerwähnten Ausführungen in der allen Beteiligten bekannten, im Verfahren 22 BV 12.1722 (…a.a.O.) ergangenen Entscheidung wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.
Auch insoweit nimmt der Verwaltungsgerichtshof auf die einschlägigen Ausführungen im Urteil vom 22. April 2013 (Az. 22 BV 12.1722 - juris Rn. 38 - 45) Bezug.
In den Urteilen vom 22. April 2013 (22 BV 12.1722 - juris Rn. 50; 22 BV 12.1728 - juris Rn. 48; 22 BV 12.1729 - juris Rn. 49) hat der Verwaltungsgerichtshof diesen Standpunkt bekräftigt und darauf hingewiesen, dass eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit im ausgeschriebenen und in einem anderen Kehrbezirk nur möglich ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Während auch eine verdeckte Berücksichtigung des Kriteriums der "Ortskenntnis" unzulässig ist, bleibt es der öffentlichen Verwaltung unbenommen, "eine (belegbare und durch die Bewerbungsunterlagen belegte) konkrete Kenntnis der spezifischen Technik z.B. industrieller Anlagenarten des fraglichen Kehrbezirks und seiner nachweislichen strukturellen Besonderheiten zu berücksichtigen" (BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 50; 22 BV 12.1728 - juris Rn. 48; 22 BV 12.1729 - juris Rn. 49).
Bereits im Urteil vom 22. Dezember 2011 (…22 B 11.1139 - GewArch 2012, 83 Rn. 36) hat der Verwaltungsgerichtshof auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass den Bewerbern zumindest die entscheidenden Leistungskriterien, auf die abgestellt werden soll, so rechtzeitig bekannt gegeben werden müssen, dass sie sich darauf einstellen und ihre Bewerbung entsprechend ausrichten können (ebenso z.B. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 30).
Rn. 51 Demgegenüber kann der Kläger dann nicht verlangen, dass zusätzlich zu einer angemessenen Gewichtung der in der Meisterprüfung erzielten Note auch der ihm zuerkannte Meisterpreis der Staatsregierung zu seinen Gunsten berücksichtigt wird, falls dieser Preis nur eine zusätzliche Anerkennung für die in der Meisterprüfung erbrachten Leistungen darstellen sollte (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 48).
- VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.3255
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; …
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 18 m. w. N.).Der Gesetzgeber geht von einer Anfechtbarkeit der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch einen (abgelehnten) Mitbewerber aus und mildert lediglich deren Folgen für die öffentliche Feuerstättensicherheit dadurch, dass die Bestellung sofort vollziehbar wird und im Falle einer Anfechtung auch zunächst vollziehbar bleibt, so dass die hoheitlichen Aufgaben während des noch schwebenden Anfechtungsverfahrens vom bestellten Bewerber wahrgenommen werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 19).
Der Behörde obliegt es daher, die von ihr geforderten Nachweise möglichst präzise anzugeben und erkennen zu lassen, welche nicht unmittelbar der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 und 4 SchfHwG zu entnehmenden, von der Behörde selbst entwickelten Bewertungskriterien für die gesetzeskonforme Konkretisierung der Auswahlkriterien nach § 9 Abs. 4 SchfHwG zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 30).
Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung ist auf die Prüfung beschränkt, ob das der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat; letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, U. v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722; 22 BV 12.1728; 22 BV 12.1729 - jeweils juris Rn. 34).
Denn Anhaltspunkte für eine gravierende Verschiebung im Notenspektrum durch diese Rechtsänderung sind nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 44).
Die gesetzliche Trias aus Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll hingegen dazu führen, dass die längere Berufserfahrung älterer Bewerber einerseits und die Aktualität des Prüfungswissens und ggf. die bessere Prüfungsnote jüngerer Bewerber andererseits durch eine angemessene Gewichtung von Berufserfahrung und Qualifikation gleichermaßen berücksichtigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - Rn. 45).
Da somit etwaige frühere beanstandungsfreie Kehrbezirksüberprüfungen beim Kläger zu Recht nicht berücksichtigt wurden, kann hier offen bleiben, ob die Vergabe von Bonuspunkten für beanstandungsfreie oder im Wesentlichen beanstandungsfreie Kehrbezirksüberprüfungen zusätzlich zu der ohnehin mit einem höheren Punktwert bewerteten Berufserfahrung von Bewerbern, die bereits mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten betraut waren, mit der Vorgabe in Einklang zu bringen ist, dass leistungsstarke, jüngere Bewerber im Auswahlverfahren eine echte Chance erhalten müssen (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 40).
- VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 12.02097
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens nach SchfHwG
Weder der Belang der Feuerstättensicherheit noch das Anliegen einer Planungssicherheit der Bestellungsbehörde rechtfertigen ohne gesetzliche Grundlage eine dem Regelungszweck der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens derart zuwiderlaufende und weitreichende Einschränkung der von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufswahlfreiheit bestellter Bezirksschornsteinfegermeister (BayVGH, U. v. 22.4.2013 GewArch 2013, 410 Rn. 20 ff.).Rn. 34 Der Kläger hat zulässigerweise (vgl. BayVGH, U. v. 22.4.2013 GewArch 2013, 410) mit der Verpflichtungsklage auf erneute Bescheidung seiner Bewerbung vom 8. Oktober 2012 (unter Aufhebung der ihn selbst betreffenden und jedenfalls formell der Bescheidung noch entgegenstehenden Ablehnung vom 18. Oktober 2012, Ziffer 2 des Klageantrags) auch noch eine kombinierte Anfechtungsklage gegen die Bestellung des früheren Beigeladenen G. mit Bescheid vom 17. Oktober 2012 erhoben (Ziffer 1 des Klageantrags).
Vielmehr ist der aus § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 9 Abs. 4 SchfHwG und Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.2011 - 22 B 11.1139 - NVwZ-RR 2012, 391, 393; U. v. 22.4.2013 GewArch 2013, 410, 412 Rn. 29), der auf eine leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unter Beachtung der Grundsätze des § 9 Abs. 4 SchfHwG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG gerichtet ist und sich auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren bezieht (…vgl. zur entsprechenden Situation im Beamtenrecht BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris, Rn. 10) in Bezug auf das erste Auswahlverfahren nicht erloschen.
Rn. 52 Für die Fortsetzung des ersten Stellenbesetzungsverfahrens und eine erneute Auswahlentscheidung aufgrund dieses ersten Verfahrens ist darauf hinzuweisen, dass wegen des geltenden Gebots eines fairen und transparenten, dem Grundrechtsschutz dienenden Verfahrens die vom Beklagten geforderten Nachweise möglichst präzise zu bezeichnen sind (BayVGH U.v. 22.4.2013 GewArch 2013, 410 Rn. 30) und dass dabei bei den vorhandenen Bewerbern des abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens auch bis zum damaligen Bewerbungsschluss am 15. Oktober 2012 vorhanden gewesene Unterlagen zu in der Sache relevanten Fortbildungen zu berücksichtigen sind, die etwa von den Bewerbern aufgrund einer das Gebot eines fairen und transparenten Verfahrens verletzenden Vorgehensweise des Beklagten bisher nicht vorgelegt worden waren (vgl. BayVGH, U.v. 21.5.2013 - 22 BV 12.1739 - Rn.48).
Ferner darf nicht durch eine Erwerbstätigkeit von lediglich zwei weiteren Gesellenjahren selbst die schwächste Note in der Meisterprüfung ausgeglichen werden können (BayVGH, U.v. 22.4.13 GewArch 2013, 410, 412 Rn.39).
Die starke Abstufung nach der Note dient dem Gesetzeszweck und es ist bereits als angemessen angesehen worden (ohne dass dies eine rechtliche Vorgabe bedeutet), wenn etwa für die Note 3 nur ein Drittel des Punktwerts für die Note 1 erreicht wird (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 GewArch 2013, 410, 412).
- VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18
Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, …
265/17, S. 33 f.; siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1722 -, juris Rn. 23.Rn. 83 Vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1722 -, juris Rn. 22.
Rn. 94 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 2016 - 4 A 2279/13 -, juris Rn. 29 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1722 -, juris Rn. 19; Schira, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, 3. Aufl. 2018, § 10 Rn. 21.
Rn. 98 Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Bay. VGH) vom 22. April 2013 (Az. 22 BV 12.1722) führt zu keinem anderen Ergebnis.
Rn. 100 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1722 -, juris Rn. 22.
- VG Stade, 15.07.2015 - 6 A 975/14
Konkurrentenstreit im Hinblick auf Elternzeiten bei der Besetzung eines …
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013 - 22 BV 12.1722 -, GewArch 2013, 410 = juris, m. w. N.; Urteil der Kammer vom 12. November 2014 - 6 A 2792/13 -).Er mildert lediglich deren Folgen für die öffentliche Feuerstättensicherheit dadurch, dass die Bestellung sofort vollziehbar wird und im Falle einer Anfechtung auch zunächst vollziehbar bleibt, so dass die hoheitlichen Aufgaben während des noch schwebenden Anfechtungsverfahrens vom bestellten Bewerber wahrgenommen werden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.; Urteil der Kammer vom 12. November 2014).
Der Grundsatz der Bestenauslese nach § 9 Abs. 4 SchfHwG erfordert es insbesondere, berufsbezogene Fortbildungen in den Blick zu nehmen, da ohne deren Berücksichtigung eine tragfähige Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers nicht erfolgen könnte (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
Die Berufserfahrung wird nicht überbetont und das Kriterium der Befähigung bis zur Bedeutungslosigkeit marginalisiert, sondern leistungsstarke jüngere Bewerber haben im Auswahlverfahren eine echte Chance (vgl. dazu ausführlich: Bayerischer VGH, Urteil vom 22.04.2013, a. a. O.).
- VG München, 19.03.2015 - M 16 K 14.2799
Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger; Konkurrentenverdrängungsklage; …
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 18 m. w. N.).Der Gesetzgeber geht von einer Anfechtbarkeit der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch einen (abgelehnten) Mitbewerber aus und mildert lediglich deren Folgen für die öffentliche Feuerstättensicherheit dadurch, dass die Bestellung sofort vollziehbar wird und im Falle einer Anfechtung auch zunächst vollziehbar bleibt, so dass die hoheitlichen Aufgaben während des noch schwebenden Anfechtungsverfahrens vom bestellten Bewerber wahrgenommen werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 - juris Rn. 19).
Die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung ist auf die Prüfung beschränkt, ob das der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Anforderungsprofil als teilweise Vorwegnahme der späteren Auswahlentscheidung sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht und ob die Behörde dieses Anforderungsprofil und die darin enthaltenen Auswahlkriterien beachtet hat; letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BayVGH, U. v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722; 22 BV 12.1728; 22 BV 12.1729 - jeweils juris Rn. 34).
- VG Regensburg, 28.11.2013 - RO 5 V 13.1799
Hat das Verfahren bei der Vergabe der Kehrbezirke an generellen Mängeln gelitten, …
Dadurch soll der Vollstreckungsschuldner zur erneuten Entscheidung über die Bewerbung des Vollstreckungsgläubigers zum Bezirksschornsteinfegermeister auf den Kehrbezirk "..." angehalten werden und die Verpflichtungen aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.04.2013 (Az. 22 BV 12.1722) durchgesetzt werden.Dieser wies mit Urteil vom 22.04.2013 (Az. 22 BV 12.1722) die Berufung des Beigeladenen zurück und verpflichtete die Regierung der Oberpfalz, über die Vergabe des Kehrbezirks unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes neu zu entscheiden.
Nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei vor einer Neuentscheidung eine erneute Ausschreibung des Kehrbezirks erforderlich (Rn. 50 des Urteils vom 22.04.2013, Az. 22 BV 12.1722).
- OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 8 LC 160/15
Auswahl; Auswahlverfahren; Bestenauslese; bevollmächtigter …
Die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung beschränkt sich aufgrund des der Behörde zustehenden Beurteilungsspielraums daher darauf, ob das der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Anforderungsprofil sachlichen, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechenden Erwägungen entspricht (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 13), ob die Behörde einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.4.2013 - 22 BV 12.1722 -, juris Rn. 34;… Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, Stand: Juli 2012, 740 § 9 Rn. 7). - VG Neustadt, 13.09.2013 - 4 K 81/13
Konkurrentenklage gegen Auswahl eines Bezirksschornsteinfegermeisters
Mit der Auswahl des einen Bewerbers geht zwangsläufig die Ablehnung der anderen Bewerber einher (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 22. April 2013 - 22 BV 12.1722 -, juris).Dies zeigt schon die Regelung des § 10 Abs. 4 SchfHwG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Bestellung keine aufschiebende Wirkung haben (Bayerischer VGH, Urteil vom 22. April 2013, a.a.O.; vgl. aber auch schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 12 B 7/88.OVG -, GewArch 1988, 227 und VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW -, GewArch 2010, 410 ).
- VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16
Konkurrentenstreit um die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - 6 S 1168/22
Anforderungen an die Ausschreibung der Tätigkeit eines bevollmächtigten …
- VG Trier, 03.01.2018 - 7 L 14107/17
Auswahlverfahren zur Besetzung von Ausbildungsstellen zum Brandmeister muss in …
- VG Düsseldorf, 29.01.2019 - 3 K 14584/17
- VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 C 18.2625
Zur Berechnung der "Kosten der Prozessführung" im Sinn von § 115 Abs. 4 ZPO
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - 6 S 2239/15
Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit - Auswahl zwischen Bewerbern zum …
- VG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 K 14799/17
Spielhalle Drittanfechtung Auswahlverfahren Härtefallerlaubnis
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.41
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die …
- VG München, 18.03.2015 - M 16 E 14.4518
Sportwettenkonzession
- VGH Bayern, 29.07.2013 - 22 BV 12.2191
Übereinstimmende Erledigterklärung im Berufungsverfahren; Bestellung zum …
- VG München, 16.10.2014 - M 16 E 14.3587
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
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