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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 C 11.2563   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29053
VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 C 11.2563 (https://dejure.org/2012,29053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2012 - 22 C 11.2563 (https://dejure.org/2012,29053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 22 C 11.2563 (https://dejure.org/2012,29053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwertbarkeit früherer und noch nicht getilgter Eintragungen im Bundeszentralregister Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit infolge strafgerichtlicher Verurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 C 11.2563
    Andererseits darf Prozesskostenhilfe verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG vom 13.3.1990 BVerfGE 81, 347 m.w.N., st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 C 11.2563
    Sie unterliegen daher nicht dem Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. dazu BVerwG vom 21.9.1992 GewArch 1995, 115; BVerwG vom 23.5.1995 GewArch 1995, 377).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, sodass vornehmlich Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Sozialversicherungsträgern, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 22 C 11.2563 - Beschluss vom 21. August 2012 - 22 C 12.1256 -, beide: juris).

    Einer Heranziehung steht insbesondere nicht das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) entgegen, wonach die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden dürfen, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder sie zu tilgen ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 22 C 11.2563 -, Rn. 9, juris).

  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zwar auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, so dass Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten BayVGH, B.v. 15.2.2012 - 22 C 11.2563 - Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 22 C 12.1256 - Rn. 8; zur Verletzung zivilrechtlicher Pflichten gegenüber Kunden BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 22 ZB 11.1473 - Rn. 7; zur Überschuldung BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; std.
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …

    Rn. 18 Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, sodass vornehmlich Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 22 C 11.2563 - Beschluss vom 21. August 2012 - 22 C 12.1256 -, beide: juris).
  • VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach Verurteilung wegen Diebstahls

    Rn. 19 Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zwar auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, sodass vornehmlich Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.02.2012 - 22 C 11.2563 - Beschluss vom 21.08.2012 - 22 C 12.1256 -, beide: juris).
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