Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.12.2012 - 22 C 12.2560 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Löschung der Eintragung in die Bayerische Architektenliste; Streitwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauKaG Art. 4; GKG § 52 Abs. 2
Streitwertfestsetzung auf 5.000 Euro im Falle des Nichtvorliegens von besonderen Umstände i.R.e. Streitigkeit um die Eintragung in die Bayerische Architektenliste - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertfestsetzung auf 5.000 Euro im Falle des Nichtvorliegens von besonderen Umstände i.R.e. Streitigkeit um die Eintragung in die Bayerische Architektenliste
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitigkeiten um Eintragung in Architektenliste: Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 14.11.2012 - Au 2 K 12.349
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 22 C 12.2560
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91
Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 22 C 12.2560
Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs 2004, wonach bei freien Berufen, soweit es um die Berufsberechtigung, Eintragung oder Löschung geht, mindestens ein Betrag von 15.000 Euro festgesetzt werden soll, ist nicht einschlägig, weil die Eintragung in die Bayerische Architektenliste gerade keine Zugangsvoraussetzung oder Ausübungsberechtigung für den Architektenberuf darstellt (vgl. schon BVerfG vom 24.5.1996 UPR 1996, 303), auch wenn damit Wettbewerbsvorteile sowie die Mitgliedschaft in der Architektenkammer und in der Architektenversorgung verbunden sind, wie der Beschwerdeführer vorträgt. - VGH Bayern, 20.09.2011 - 22 B 10.2360
Eintragung in die Architektenliste; Österreichischer Planender Baumeister …
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 22 C 12.2560
Ohne Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung des Streitwerts ist nach § 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert von 5.000 Euro anzunehmen (vgl. BayVGH vom 8.9.2000 Az. 22 ZB 00.2667; BayVGH vom 20.9.2011 Az. 22 B 10.2360 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.09.2000 - 22 ZB 00.2667
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 22 C 12.2560
Ohne Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung des Streitwerts ist nach § 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert von 5.000 Euro anzunehmen (vgl. BayVGH vom 8.9.2000 Az. 22 ZB 00.2667; BayVGH vom 20.9.2011 Az. 22 B 10.2360 m.w.N.).
- VG München, 23.05.2013 - M 16 K 13.27
Architektenliste; Anspruch auf Eintragung (verneint); 2-jährige berufspraktische …
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Eintragung in die bayerische Architektenliste gerade keine Zugangsvoraussetzung oder Ausübungsberechtigung für den Architektenberuf, sondern "nur" das Recht darstellt, die geschützte Berufsbezeichnung zu führen (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 22 C 12.2560 - juris; BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris; BVerfG, B.v. 24.5.1996 - 1 BvR 1691/91 - juris).Rn. 24 Der Streitwert wird auf EUR 5.000,- festgesetzt (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz -GKG- vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 22 C 12.2560 - juris).
- VGH Bayern, 04.09.2024 - 22 ZB 22.2563
Verwaltungsgerichte, Sachaufklärungspflicht, Beweisantrag, Architektenkammer, …
- OVG Sachsen, 02.06.2026 - 6 A 223/23
Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner; Streitwertfestsetzung
Zu begründen ist dies mit dem jeweils inmitten stehenden wirtschaftlichen Interesse unter Bezeichnung der Listeneintragung werbend im Geschäftsverkehr auftreten zu können (vgl. näher SächsOVG, Beschl. v. 27. Dezember 2011 - 4 E 89/11 -, juris Rn. 4 f., v. 19. August 2025 - 6 A 395/22 -, juris Rn. 14, a. A.: BayVGH, v. Beschl. v. 4. September 2024 - 22 ZB 22.2563 -, juris Rn. 48, v. 4. Dezember 2012 - 22 C 12.2560 - juris Rn. 2: Auffangwert für die Eintragung in die Architektenliste, Beschl. v. 8. November 2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rn. 38: 10.000,00 EUR für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner;… insoweit nur Auffangwert: NdsOVG, Beschl. v. 28. September 2012 - 8 ME 164/12 -, juris Rn. 5 ohne Begründung). - VGH Bayern, 30.03.2020 - 21 C 20.204
Streitwert für den Widerruf der Eintragung in die Architektenliste
Der Regelstreitwert von 5.000,00 Euro, den das Verwaltungsgericht in Orientierung an die Rechtsprechung des vormals für das Recht der freien Berufe zuständigen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa B.v. 4.12.2012 - 22 C 12.2560 - juris) festgesetzt hat, wird der Bedeutung der zugrunde liegenden Streitsache nicht gerecht. - VG München, 10.09.2013 - M 16 K 12.5888
Architektenliste; Widerruf der Eintragung; Ermessensentscheidung
Rn. 20 Der Streitwert wird auf EUR 5.000,--festgesetzt (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG -;BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 22 C 12.2560 - juris).
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