Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.11.2013 - 22 C 13.2123 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 65 Abs. 1
Verneinung der Beschwerdebefugnis bei Ablehnung eines Antrags auf Beiladung des Beschwerdeführers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verneinung der Beschwerdebefugnis bei Ablehnung eines Antrags auf Beiladung des Beschwerdeführers
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.428
- VGH Bayern, 20.11.2013 - 22 C 13.2123
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08
Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines …
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 22 C 13.2123
Ihre Interessen sind grundsätzlich bereits dadurch gewahrt, dass in diesem Verfahren ergehende Entscheidungen nach § 121 Nr. 1 VwGO ihr gegenüber weder formelle noch materielle Rechtskraft erlangen (OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.11.2008 - 11 S 74.08 - Rn. 4 m.w.N.).Zu den sonst von der Entscheidung Betroffenen gehören nach allgemeiner Meinung aber auch diejenigen, die vom Verfahren, nicht aber von der Sachentscheidung berührt werden, wie Zeugen, Sachverständige oder Bevollmächtigte (VGH BW, B.v. 13.9.1984 - 5 S 2049/84 - NVwZ 1986, 141; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2008 - 11 S 74.08 - Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 13.12.1994 - 3 M 6147/94
Beiladungsantrag; Beschwerde; Statthaftigkeit; Beschwerdebefugnis
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 22 C 13.2123
Der erst später ausgelaufene Aussetzungsbeschluss (frühestens am 1.8.2013, dem Tag, an dem er geschrieben wurde) vereitelte jedoch die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über den Beiladungsantrag der Beschwerdeführerin bis zum Ende der Aussetzung (vgl. NdsOVG, B.v. 13.12.1994 - 3 M 6147/94 - Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 13.09.1984 - 5 S 2049/84
Rechtsmittel bei unterlassener Beiladung
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2013 - 22 C 13.2123
Zu den sonst von der Entscheidung Betroffenen gehören nach allgemeiner Meinung aber auch diejenigen, die vom Verfahren, nicht aber von der Sachentscheidung berührt werden, wie Zeugen, Sachverständige oder Bevollmächtigte (VGH BW, B.v. 13.9.1984 - 5 S 2049/84 - NVwZ 1986, 141;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2008 - 11 S 74.08 - Rn. 7).
- VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554
Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des …
In Würdigung der Spruchpraxis anderer Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach Beschwerdeentscheidungen über Beschlüsse nach § 94 VwGO nur dann mit einem Kostenausspruch zu verbinden sind, wenn dieses Rechtsmittel verworfen oder zurückgewiesen wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 9.7.2001 - 1 C 01.970 - BayVBl 2002, 444 m.w.N.;… B.v. 8.8.2011 - 8 C 11.1451 - juris Rn. 6;… B.v. 16.2.2016 - 8 C 15.2617 - juris Rn. 8;… B.v. 1.3.2016 - 6 C 15.1364 - juris Rn. 7;… B.v. 3.3.2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 14;… B.v. 11.5.2016 - 9 C 16.392 - BayVBl 2017, 352 Rn. 13;… B.v. 26.8.2016 - 7 C 16.1226 - juris Rn. 6), hält der beschließende Senat an seiner in den Beschlüssen vom 20. November 2013 (22 C 13.2123 - juris) und vom 2. April 2015 (22 C 14.2701 - juris) zum Ausdruck gelangten Übung fest, auch Beschlüsse, in denen einer Beschwerde gegen eine Aussetzung des Verfahrens stattgegeben wird, mit einer Kostenlastentscheidung zu versehen (ebenso BayVGH, B.v. 4.6.1991 - 8 C 91.1185 [in BayVBl 1992, 215/216 und in NVwZ-RR 1992, 334 insoweit nicht abgedruckt]; a.A. BayVGH, B.v. 27.10.1992 - 12 C 92.1994 - BayVBl 1993, 60;… B.v. 25.10.2010 - 6 C 10.2262 - juris Rn. 9).Die dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2013 (22 C 13.2123 - juris) zugrunde liegende Sachverhaltsgestaltung (Beschwerde eines Beiladungsbewerbers gegen einen Aussetzungsbeschluss, der noch vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über seinen Beiladungsantrag ergangen ist) zeigt zudem, dass es unbillig sein kann, einem Rechtsschutzsuchenden, der einen Aussetzungsbeschluss erfolgreich im Beschwerdeweg angegriffen hat, einen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten vorzuenthalten, die ihm in diesem Rechtsmittelverfahren ggf. erwachsen sind.
Sollte sein Beiladungsantrag im weiteren Verfahrensfortgang nämlich rechtskräftig abgelehnt werden, könnte zu seinen Gunsten keinesfalls mehr ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch entstehen, obwohl im Unterbleiben einer Entscheidung über den Beiladungsantrag vor der Aussetzung des Verfahrens ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG lag (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2013 - 22 C 13.2123 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19
Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen …
An einer solchen "Beeinträchtigung" fehlt es in Klageverfahren grundsätzlich, wenn ein Dritter, dessen Beiladung zu einem Verfahren in Betracht gekommen wäre, keinen Beiladungsantrag gestellt hat, weil er dann mangels Beiladungsantrag nicht formell beschwert und mangels Beteiligtenstellung und daher fehlender Bindungswirkung der Entscheidung (vgl. § 121 Nr. 1 VwGO) regelmäßig nicht materiell beschwert ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2011, a.a.O., und v. 13.09.1984, a.a.O.; OVG MV, Beschl. v. 27.12.2005 - 3 M 81/05 - NVwZ-RR 2006, 850; s. auch BayVGH, Beschl. v. 20.11.2013 - 22 C 13.2123 - juris).
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