Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HwO § 8 Abs. 1
Antrag auf eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Friseurhandwerk - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Friseurhandwerk
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 19.11.2013 - B 2 K 13.635
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 13.03.2003 - 22 ZB 02.3303
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Rn. 9 Der Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.1994 - 1 B 152.93 - GewArch 1994, 250), der sich auf alle Arbeiten erstreckt, die in dem betreffenden Handwerk im Allgemeinen anfallen (BayVGH, B.v. 8.1.2003 - 22 ZB 02.3013), und bei dem eher auf den Handwerksmeister in der Praxis als auf den Kandidaten der Meisterprüfung abgestellt wird (BayVGH, B.v. 13.3.2003 - 22 ZB 02.3303), ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.10.2008 -22 ZB 08.2652).Rn. 13 Zu den für die Ausübung eines Handwerks erforderlichen Kenntnissen gehören auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, mögen auch allgemeine Grundkenntnisse insofern ausreichend sein (BayVGH, B.v. 13.3.2003 - 22 ZB 02.3303).
- BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Das Berufsbild und die Ausbildungsanforderungen (§ 45 Abs. 3 HwO) sind insofern heranzuziehen (BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488/490). - BVerwG, 14.02.1994 - 1 B 152.93
Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Rn. 9 Der Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.1994 - 1 B 152.93 - GewArch 1994, 250), der sich auf alle Arbeiten erstreckt, die in dem betreffenden Handwerk im Allgemeinen anfallen (BayVGH, B.v. 8.1.2003 - 22 ZB 02.3013), und bei dem eher auf den Handwerksmeister in der Praxis als auf den Kandidaten der Meisterprüfung abgestellt wird (BayVGH, B.v. 13.3.2003 - 22 ZB 02.3303), ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.10.2008 -22 ZB 08.2652). - VGH Bayern, 09.05.2011 - 22 ZB 09.3156
Ausnahmebewilligung für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk; Nachweis der …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Rn. 11 Ungünstig ist zunächst, dass der Kläger in dem von ihm angestrebten Handwerk keine Gesellenprüfung abgelegt hat (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 9.5.2011 -22 ZB 09.3156). - VGH Bayern, 08.01.2003 - 22 ZB 02.3013
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Rn. 9 Der Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.1994 - 1 B 152.93 - GewArch 1994, 250), der sich auf alle Arbeiten erstreckt, die in dem betreffenden Handwerk im Allgemeinen anfallen (BayVGH, B.v. 8.1.2003 - 22 ZB 02.3013), und bei dem eher auf den Handwerksmeister in der Praxis als auf den Kandidaten der Meisterprüfung abgestellt wird (BayVGH, B.v. 13.3.2003 - 22 ZB 02.3303), ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.10.2008 -22 ZB 08.2652).
- VGH Bayern, 25.07.2017 - 22 ZB 17.720
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
Allerdings hat es - gleichfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. B.v. 6.2.2014 - 22 C 14.107 - juris Rn. 10 f.) - klargestellt, dass zum einen gegebenenfalls eine langjährige Tätigkeit des Klägers im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk alleine nicht als Nachweis dafür ausreicht, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, und zum anderen gegen diesen Erwerb spricht, dass der Kläger in dem von ihm angestrebten Handwerk keine Gesellenprüfung abgelegt hat.Das Berufsbild und die Ausbildungsanforderungen (§ 45 Abs. 3 HwO) sind insofern heranzuziehen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 22 C 14.107 - juris Rn. 9 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2016 - 4 A 490/14
Nachweis der zur selbständigen Ausübung des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks …
Rn. 8 vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.1.2013 - 6 S 1365/12 -, juris, Rn. 5, Bay. VGH, Beschlüsse vom 6.2.2014 - 22 C 14.107 -, juris, Rn. 13, und vom 9.5.2011 - 22 ZB 09.3156 - juris, Rn. 9,.
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