Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Maklererlaubnisbei fehlender Zuverlässigkeit aufgrund hoher Steuerschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Maklererlaubnisbei fehlender Zuverlässigkeit aufgrund hoher Steuerschulden
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 09.01.2014 - W 6 K 13.899
- VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Rn. 26 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
Auch in Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Rn. 26 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11;… BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2348
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Maklererlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Rn. 13 Aus der Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Eilverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348) lassen sich nicht automatisch die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren herleiten, weil es sich um getrennte Entscheidungen mit unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäben handelt.Rn. 20 Ein ernsthaftes Bemühen um eine Schuldentilgung und auch eine erhebliche Mitverursachung der wirtschaftlichen Misere des Klägers durch Fehler seiner Steuerberaterin (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 22 CS 13.2348 - Rn. 17) reichen allein nicht aus, um Zuverlässigkeitsbedenken auszuräumen, die in anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit wurzeln.
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Diese Umfirmierung liegt zwar nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.), bestätigt aber zusätzlich die Richtigkeit der in diesem Zeitpunkt angestellten Prognose. - BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Rn. 29 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Auch in Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15). - BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f. m.w.N.). - BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Rn. 29 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114). - VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448
Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden
- VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 ZB 07.3147
Widerruf der Bauträgererlaubnis; Beginn der Jahresfrist; Leben in ungeordneten …
- VGH Bayern, 21.09.2026 - 22 ZB 26.1526
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Widerruf einer Maklererlaubnis, …
Hinzu kommt, dass bei einer Erlaubnis nach § 34c GewO, die ein "Vertrauensgewerbe" betrifft, hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erlaubnisinhabers zu stellen sind, um nicht das öffentliche Interesse im Sinne des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG zu gefährden (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 21;… B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107
Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gewerbeerlaubnis ist der Zeitpunkt des Bescheidserlasses, vorliegend am 18. März 2015 (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 16).Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).
- VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des …
Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris; BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - juris; B.v. 27.10.2014 - 22 ZB 14.2207 - juris; B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris;… B.v. 31.1.2014 - 22 ZB 13.1859 - Fundstelle 2014 Nr. 231, S. 718).Anhaltspunkte, dass die bei der erweiterten Gewerbeuntersagung gebotene Ermessensausübung durch den Beklagten fehlerhaft wäre, sind nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).
- VG Regensburg, 10.11.2025 - RO 5 K 24.31
Widerruf einer Versicherungsmaklererlaubnis wegen einer strafgerichtlichen …
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses (…BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.11 ja 07 - juris Rn. 8; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 16;… B.v. 8.8.2008 - 22 ZB 07.3147 - Rn. 6 m.w.N.).Die Unzuverlässigkeit eines Maklers indiziert die konkrete Gefährdung wichtiger Gemeinschaftsgüter und erfordert damit die Entziehung der gewerberechtlichen Erlaubnis, d.h. aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen kann hier die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (…BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112.93 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 22 C 16.1.1.2007 - juris Rn. 13; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 21;… VG Regensburg, U.v. 20.4.2017 - RN 5 K 16.636 - juris Rn. 40;… VG Regensburg, U.v. 20.4.2017 - RN 5 K 16.636 - juris Rn. 40).
- VG Würzburg, 08.10.2014 - W 6 K 14.274
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden (ca. 40.000,00 …
Denn wenn der Kläger seinen Steuererklärungspflichten nicht nachkommt, konnte das Finanzamt seine Steuerschulden nur schätzen (vgl. zum Ganzen jeweils m.w.N. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).Zudem kann er gemäß § 35 Abs. 6 GewO die Wiedergestattung der Gewerbeausübung beantragen (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris).
- VGH Bayern, 08.01.2026 - 22 ZB 25.515
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Steuerrückstände, keine Prüfung …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris Rn. 16;… B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 8;… s. zur parallelen Situation bei der Gaststättenerlaubnis BVerwG, B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 36;… B.v. 5.10.2021 - 22 CS 21.1859 - juris Rn. 10; B.v. 18.12.2025 - 22 ZB 24.1228;… OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21.20 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 05.11.2014 - 22 ZB 14.2221
Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit …
Wegen der Einzelheiten wird auf den in gleicher Sache ergangenen Beschluss über Prozesskostenhilfe verwiesen (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - Rn. 14-30) und ergänzend zum Zulassungsvorbringen des Klägers ausgeführt:. - VG Würzburg, 08.04.2015 - W 6 K 15.88
Rückstände bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen öffentlich-rechtlichen …
Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 11.3.2015 - 22 ZB 14.2516; B.v. 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - juris; B.v. 27.10.2014 - 22 ZB 14.2207 - juris; B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris; B.v. 2.6.2014 - 22 C 14.738 - juris;… B.v. 31.1.2014 - 22 ZB 13.1859 - Fundstelle 2014 Nr. 231, S. 718; SächsOVG, B.v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris; OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris).
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