Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bzgl. Verletzung der Steuererklärungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bzgl. Verletzung der Steuererklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Rn. 15 Die Unzuverlässigkeit des Klägers im Sinn von § 35 Abs. 1 GewO ergibt sich vor allem daraus, dass er bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt - d.h. bis zum Erlass der Untersagungsverfügung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2) - sowohl die Steuererklärungs- als auch die Steuerentrichtungspflicht über lange Zeit hinweg und in erheblichem Umfang verletzt hat. - VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. nur BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - Rn. 21 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Die Einreichung lediglich zweier Umsatzsteuervoranmeldungen zu Beginn des laufenden Jahres hat bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers bereits deshalb außer Betracht zu bleiben, da es sich hierbei um eine erst nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt eingetretene Entwicklung handelt; zudem vermöchte eine dergestalt punktuelle Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten die Schlussfolgerungen, die aus dem diesbezüglichen Verhalten des Klägers seit dem Jahr 2010 zu ziehen sind, selbst dann nicht zu entkräften, wenn sie vor dem 27. Oktober 2014 zu verzeichnen gewesen wäre (vgl. nur BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f.).
- VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Sie ist deshalb im Gewerbeuntersagungsverfahren rechtlich nicht anders zu behandeln und im Widerrufsverfahren verwertbar (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164/87 - juris; siehe auch BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).Deshalb ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20;… Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 34).
Das Vorbringen des Klägers, sein steuerliches Fehlverhalten sei vor dem Hintergrund einiger schwieriger Lebensphasen ("Trennung und Scheidung", "Missbrauchsabwicklung") zu sehen, wäre allenfalls dann beachtlich, wenn sich feststellen ließe, dass eine derartige problematische Lebensphase - ihr nicht nachgewiesenes Bestehen unterstellt - tatsächlich ursächlich für die Missachtung der gewerbebezogenen Pflichten war, sie bereits lange vor dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt ihren Abschluss gefunden hätte und sich dies in einem gefestigten, nach außen hervortretenden und eindeutig feststellbaren Verhaltenswandel manifestiert hätte (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20).
- VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Vielmehr hätte der Kläger im Einzelnen darlegen müssen, warum seine Steuerschuld am 6. Dezember 2017 geringer gewesen sei, als von der Beklagten angenommen; dabei wäre zu berücksichtigen gewesen, dass das Finanzamt bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt und verpflichtet ist (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO) und der Steueranspruch in diesem Fall in der Höhe des aufgrund der Schätzung ermittelten Betrages entsteht und fällig wird (vgl. hierzu BayVGH, B.v 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19;… B.v. 2.10.2018 - 22 ZB 18.1841 - juris Rn. 9).Dabei kann ein Gewerbetreibender, der die Steuererklärungspflicht verletzt, nicht verlangen, von den Konsequenzen verschont zu bleiben, die das Gesetz an eine solche Pflichtverletzung knüpft (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
- VG Regensburg, 12.07.2018 - RO 5 K 17.2090
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
Ganz im Gegenteil dazu ist die verspätete bzw. die Nichtabgabe von Steuererklärungen bzw. Voranmeldungen nämlich ein weiterer Grund, der die Unzuverlässigkeit der Klägerin begründet (vgl. zur Unzuverlässigkeit wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen: BayVGH vom 8.5.2015, Az.: 22 C 15.760 ). - VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich ggf. "mildernde Umstände" zur Seite stehen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20).Nicht maßgeblich ist auch, dass aufgelaufene Steuerschulden auf Schätzbescheiden beruhen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
- VG Hamburg, 18.03.2019 - 17 E 712/19
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung; Widerruf einer …
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich ggf. "mildernde Umstände" zur Seite stehen (vgl. z.B. BayVGH, Beschl. v. 08.05.2015, 22 C 15.760, juris Rn. 20).Es ist grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BayVGH, Beschl. v. 08.05.2015, 22 C 15.760, juris Rn. 20).
- VG München, 02.05.2016 - M 16 K 15.4125
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich ggf. "mildernde Umstände" zur Seite stehen (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20).Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
- VG München, 22.12.2015 - M 16 K 14.2119
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich ggf. "mildernde Umstände" zur Seite stehen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20).Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
- OVG Saarland, 12.08.2026 - 1 A 2/25
Zur Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerrückständen …
Sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist.[vgl. aus jüngerer Zeit: VGH München, Beschl. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 16.6.2023 - 1 LA 335/21 - Rn. 16; OVG Bautzen, Beschl. v. 26.2.2020 - 6 B 268/19 - Rn. 6; alle zit. nach juris][vgl. aus jüngerer Zeit: VGH München, Beschl. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 16.6.2023 - 1 LA 335/21 - Rn. 16; OVG Bautzen, Beschl. v. 26.2.2020 - 6 B 268/19 - Rn. 6; alle zit. nach juris]. - VG München, 07.07.2015 - M 16 K 14.3134
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Betrugsstraftaten; …
Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich - wie die Klägerin geltend macht - "mildernde Umstände" zur Seite stehen (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 a.a.O. Rn. 20).
- VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 23.03.2020 - 22 ZB 18.1514
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 03.02.2016 - M 16 K 15.1418
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung aufrgund von Zahlungsrückständen gegenüber dem …
- VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG Aachen, 02.12.2024 - 10 L 738/24
Bestimmender Einfluss eines unzuverlässigen Dritten; Alleingesellschafter; …
- VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
Klage gegen Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer GmbH
- VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
- VG Aachen, 13.06.2025 - 10 L 36/25
Alleingesellschafter der Alleingesellschafterin; Einzelprokurist; …
- VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
Zu den Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- VG Aachen, 13.06.2025 - 10 L 37/25
Mehrheitsgesellschafter; Einzelprokurist; Identifikationsfigur
- VG München, 17.03.2023 - M 16 S 22.2821
Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis
- VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 21.10.2015 - M 16 K 14.5209
Widerruf, Fahrschulerlaubnis, Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 21.04.2021 - M 16 K 19.4052
Widerruf der Erlaubnis, Versicherungsmakler, Unzuverlässigkeit, Ungeordnete …
- VGH Bayern, 13.05.2020 - 22 ZB 19.172
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.537
Einfache Gewerbeuntersagung
- VG München, 05.06.2025 - M 16 S 25.729
Fehlende Zuverlässigkeit zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes wegen Verletzung …
- VGH Bayern, 17.01.2025 - 22 ZB 23.1625
Untersagung der Ausübung des Gewerbes
- VG München, 20.07.2021 - M 16 K 20.1014
Gewerbeuntersagung (erweitert), gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451
Klage gegen Gewerbeuntersagung
- VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG Saarlouis, 28.01.2025 - 1 K 1900/23
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Straftat und Steuerrückstände
- VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497
Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …
- VG Saarlouis, 21.08.2024 - 1 K 429/22
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerrückstände
- VG München, 18.05.2017 - M 16 K 16.3117
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerschulden
- VG München, 09.12.2015 - M 16 K 15.846
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH
- VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
- VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
- VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1123
Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH wegen Steuerschulden
- VG München, 29.04.2022 - M 16 K 21.3587
Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Pflichtverletzungen
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.3271
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.2528
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 28.03.2022 - M 16 K 18.3045
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 04.11.2021 - M 16 K 19.423
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wegen …
- VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6435
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 14.07.2020 - M 16 K 19.3261
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 17.06.2024 - M 16 K 23.5924
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung steuerlicher …
- VG München, 04.11.2021 - M 16 K 19.883
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Prozesskostenhilfe für Anfechtungsklage
- VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.2516
Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung
- VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6469
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
- VG München, 22.06.2020 - M 16 K 19.1216
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2208
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 07.07.2015 - M 16 K 14.3392
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Säumniszuschläge
- VG München, 18.12.2020 - M 16 K 18.3981
Erfolglose Klage gegen eine Gewerbeuntersagung
- VG München, 21.07.2020 - M 16 K 19.3510
Unzuverlässigkeit
- VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.5456
Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit
- VG München, 19.04.2016 - M 16 K 15.4650
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 28.07.2015 - M 16 K 14.4716
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Wirtschaftliche …
- VG Regensburg, 09.07.2015 - RN 5 K 14.1218
Rechtmäßiger Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerrückstände
- VG München, 23.07.2024 - M 16 K 23.3727
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung steuerlicher …
- VG München, 27.01.2022 - M 16 K 21.3041
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung von …
- VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2209
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5231
Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit
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