Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Duldung der bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung von Grundstücken durch die Eigentümer; Beteiligung des Beiladungsbewerbers an den Kosten der angeordneten Untersuchungsmaßnahmen im Innenverhältnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldung der bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung von Grundstücken durch die Eigentümer; Beteiligung des Beiladungsbewerbers an den Kosten der angeordneten Untersuchungsmaßnahmen im Innenverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.05.2005 - 4 A 1001.04
Altlastensanierung; Anwendung der AzB; Artenschutz; Ausgleichsbilanz; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Die Beiladung dürfe, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 17. Mai 2005 (4 A 1001.04 - juris) festgehalten habe, nicht als Ersatz für eine Klage dienen, die ein hierzu Berechtigter - aus welchen Gründen auch immer - nicht erhoben habe.Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2005 (4 A 1001.04 - juris) sei nicht einschlägig, da in jenem Rechtsstreit nur eine einfache Beiladung beantragt worden und der dortige Beiladungsbewerber nicht Adressat einer sich aus dem verfahrensgegenständlichen Bescheid ergebenden Handlungs- oder Duldungspflicht gewesen sei.
Insoweit fällt namentlich ins Gewicht, dass er in der Lage gewesen wäre, die Beschwer, die sich für ihn aus der Nummer 5.2 des verfahrensgegenständlichen Bescheids ergibt, durch eine hiergegen gerichtete, eigene Klage abzuwenden (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2005 - 4 A 1001.04 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97
notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Rn. 18 Die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung, dass die Entscheidung des Gerichts auch gegenüber Dritten nur einheitlich ergehen kann, ist ausschließlich dann erfüllt, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch "gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden" (BVerwG, B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296; ebenso BVerwG, U.v. 19.1.1994 - 3 C 88.82 - Buchholz § 121 VwGO Nr. 49; B.v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 - NVwZ-RR 1995, 196; B.v. 7.2.1995 - 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117).Ein solches Gegenstandsloswerden der Duldungspflichten wäre jedoch nicht die "unmittelbare" Folge eines kassatorischen gerichtlichen Ausspruchs, wie dies nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1999 (11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296) und den vorstehend im Anschluss daran zitierten weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen Voraussetzung für eine notwendige Beiladung ist.
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Derartige mittelbare Folgen einer gerichtlichen Entscheidung gebieten eine Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO ebenso wenig wie das z.B. dann der Fall ist, wenn ein und dieselbe behördliche Zulassungsentscheidung (z.B. ein Planfeststellungsbeschluss oder eine bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung) sich nachteilig auf die Belange einer Mehrzahl von Personen auswirkt: Wird ein solcher Verwaltungsakt auf die Klage eines dieser Betroffenen hin rechtskräftig aufgehoben, so kommt das der Sache nach auch den anderen Betroffenen zugute, ohne dass diese notwendig beigeladen werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - DÖV 1975, 92/93).
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Rn. 20 Sollte der Regelungsgehalt des § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG dahin gehen, dass derjenige die Kosten bodenschutzrechtlicher Maßnahmen schuldet, der zu ihrer Durchführung als Adressat einer behördlichen Anordnung herangezogen wurde, die auf eine der in dieser Bestimmung genannten Befugnisnormen gestützt wurde (so BVerwG, U.v. 12.7.2006 - 10 C 9/05 - Rn. 20;… BayVGH, B.v. 14.8.2003 - 22 ZB 03.1661 - juris Rn. 21;… VG Frankfurt, U.v. 29.1.2002 - 3 E 1296/01 - juris Rn. 26 f.), so könnte eine Abweisung der Rechtsschutzgesuche der Kläger die vom Beiladungsbewerber befürchteten kostenrechtlichen Folgen zu seinen Lasten schon deshalb nicht nach sich ziehen, weil nur die Kläger, nicht aber er zu bodenschutzrechtlichen Untersuchungshandlungen herangezogen wurden. - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Denn die Rechtmäßigkeit von Handlungspflichten, die die Behörde einer Person auferlegt, hängt nicht davon ab, ob einem Dritten an dem Gegenstand, auf den sich die Handlungspflicht bezieht, ein Recht zusteht, kraft dessen er die Einwirkung des Handlungsverpflichteten auf diesen Gegenstand zu verhindern befugt ist; der Berechtigung des Dritten kommt erst dann Bedeutung zu, wenn die Handlungsverpflichtung zwangsweise durchgesetzt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 42.69 - BVerwGE 40, 101/103 mit Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung; von Kalm, DÖV 1996, 463 m.w.N. in der Fn. 2). - VGH Bayern, 12.03.2012 - 1 CS 12.282
Photovoltaikanlage auf Halle im Außenbereich; Solarscheune; Duldungsanordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Sein Versäumnis, dies unterlassen zu haben, kann der Beiladungsbewerber nicht dadurch korrigieren, dass er nunmehr die Beiladung begehrt (…vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2007 - 14 CS 07.275 - Rn. 17; anders für den lediglich obligatorisch Berechtigten BayVGH, B.v. 12.3.2012 - 1 CS 12.282 - Rn. 16). - VGH Bayern, 16.04.2007 - 14 CS 07.275
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Sein Versäumnis, dies unterlassen zu haben, kann der Beiladungsbewerber nicht dadurch korrigieren, dass er nunmehr die Beiladung begehrt (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2007 - 14 CS 07.275 - Rn. 17;… anders für den lediglich obligatorisch Berechtigten BayVGH, B.v. 12.3.2012 - 1 CS 12.282 - Rn. 16). - BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Rn. 18 Die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung, dass die Entscheidung des Gerichts auch gegenüber Dritten nur einheitlich ergehen kann, ist ausschließlich dann erfüllt, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch "gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden" (BVerwG, B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296; ebenso BVerwG, U.v. 19.1.1994 - 3 C 88.82 - Buchholz § 121 VwGO Nr. 49; B.v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 - NVwZ-RR 1995, 196; B.v. 7.2.1995 - 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117). - BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Rn. 18 Die in dieser Bestimmung aufgestellte Voraussetzung, dass die Entscheidung des Gerichts auch gegenüber Dritten nur einheitlich ergehen kann, ist ausschließlich dann erfüllt, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch "gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden" (BVerwG, B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296; ebenso BVerwG, U.v. 19.1.1994 - 3 C 88.82 - Buchholz § 121 VwGO Nr. 49; B.v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 - NVwZ-RR 1995, 196; B.v. 7.2.1995 - 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117). - VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661
Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636
Rn. 20 Sollte der Regelungsgehalt des § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG dahin gehen, dass derjenige die Kosten bodenschutzrechtlicher Maßnahmen schuldet, der zu ihrer Durchführung als Adressat einer behördlichen Anordnung herangezogen wurde, die auf eine der in dieser Bestimmung genannten Befugnisnormen gestützt wurde (…so BVerwG, U.v. 12.7.2006 - 10 C 9/05 - Rn. 20; BayVGH, B.v. 14.8.2003 - 22 ZB 03.1661 - juris Rn. 21;… VG Frankfurt, U.v. 29.1.2002 - 3 E 1296/01 - juris Rn. 26 f.), so könnte eine Abweisung der Rechtsschutzgesuche der Kläger die vom Beiladungsbewerber befürchteten kostenrechtlichen Folgen zu seinen Lasten schon deshalb nicht nach sich ziehen, weil nur die Kläger, nicht aber er zu bodenschutzrechtlichen Untersuchungshandlungen herangezogen wurden. - VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 1296/01
Kostentragung bei bodenschutzrechtlichen Anordnungen
- VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 CS 22.1799
Duldungsanordnungen gegen ein Tierheim nur teilweise rechtmäßig
Dazu hat sich im Baurecht eine Rechtsprechung entwickelt, die sich an der Funktion der Duldungsanordnung orientiert und nach dem Gewicht der betroffenen Interessen differenziert (…vgl. OVG SH, B.v. 10.12.2019 - 4 MB 88/19 - juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 13.2.2014 - 2 A 983/13 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 22 C 17.636 - juris Rn. 23 a.E.;… B.v. 12.3.2012 - 1 CS 12.282 - juris Rn. 16;… vgl. auch: Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Art. 76 Rn. 101a m.w.N.). - VG Bayreuth, 17.03.2025 - B 7 K 24.1081
Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes, Qualifizierung eines …
Eine etwaige subjektive Unmöglichkeit der Nachweisanforderung steht nämlich der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung nicht per se entgegen, sondern bildet nur ein Vollstreckungshindernis (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 42.69 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 22 C 17.636 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 32;… Mosbacher in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG, 12. Aufl. 2021, vor § 6 Rn. 11). - VG Bayreuth, 18.12.2024 - B 7 K 24.77
Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bei Schulkindern, …
Eine etwaige subjektive Unmöglichkeit der Nachweisanforderung steht nämlich der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung nicht per se entgegen, sondern bildet nur ein Vollstreckungshindernis (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 42.69 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 22 C 17.636 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 32;… Mosbacher in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG, 12. Aufl. 2021, vor § 6 Rn. 11).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Duldung bodenschutzrechtlicher Maßnahmen durch den Rechtsnachfolger eines mutmaßlichen Handlungsstörers; Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de
RVG § 23 Abs. 2 ; RVG § 23 Abs. 3
Duldung bodenschutzrechtlicher Maßnahmen durch den Rechtsnachfolger eines mutmaßlichen Handlungsstörers; Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG Augsburg, 27.02.2017 - Au 3 K 16.1061
Keine notwendige Beiladung
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg durch Beschluss vom 27. Februar 2017 (Au 3 K 16.1061, Au 3 K 16.1089) ab.Durch Urteile vom 18. September 2018 (Au 3 K 16.1061 und Au 3 K 16.1089) hob das Verwaltungsgericht die die Kläger beschwerenden Teile des Bescheids vom 13. Juni 2016 auf.
In dieser Höhe hatte das Verwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 18. September 2018 die Streitwerte der Klageverfahren Au 3 K 16.1061 und Au 3 K 16.1089 festgesetzt.
Das Interesse, um dessentwillen der Beiladungsbewerber an den Verfahren Au 3 K 16.1061 und Au 3 K 16.1089 beteiligt werden wollte, bestand - soweit erkennbar - darin, jene Beeinträchtigungen seines Grundstücks abzuwenden, die sich aus den bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchungen ergeben konnten, deren Durchführung der Beklagte den Klägern auferlegt hatte.
- VGH Bayern, 14.04.2014 - 22 C 14.598
Abfallrechtliche Beseitigungs-, Begutachtungs- und Duldungsanordnung; Streitwert
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636
Dieser Ansatz steht in Einklang mit der Streitwertfestsetzung, die der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14. April 2014 (22 C 14.598 - juris Rn. 10) anlässlich eines in gewissem Grad vergleichbaren Falles für zutreffend erachtet hat: Der Streitwert einer (abfallrechtlichen) Handlungsverpflichtung, die einem von mehreren Betroffenen bescheidsmäßig auferlegt worden war, wurde damals auf 15.000 EUR festgesetzt, während der Verwaltungsgerichtshof den Streitwert desjenigen Teils des Verfahrens, in dem sich der Inhaber einer dinglichen Berechtigung an dem betroffenen Grundstück gegen die ihm auferlegte Duldungspflicht wandte, in Ermangelung näherer Anhaltspunkte mit 5.000 EUR angenommen hat.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Streitwertmäßige Bemessung des Interesses an der Aufhebung einer …
Rn. 3 Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2, 1. Hs. RVG ist der Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens, in dem ausschließlich wertunabhängige Gerichtsgebühren anfallen, unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. nur OVG Bautzen…, Beschluss vom 14. August 2020 - 1 E 135/18 - juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 22 C 17.636 - juris Rn. 7).
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