Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.05.2004 - 22 CS 04.917 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der probeweisen Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Durch das Verschulden eines Gesellen verursachte Mängel im Kehrbezirk; Zuständige Verwaltungsbehörde für die Begutachtung des Kehrbezirks
Verfahrensgang
- VG München, 27.02.2004 - M 16 SE 04.1151
- VGH Bayern, 27.05.2004 - 22 CS 04.917
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 20.03.1990 - 11 UE 3118/88
Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe; Aufhebung der Bestellung - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2004 - 22 CS 04.917
Dies wäre hier anzunehmen, weil es bei der Frage, ob der zunächst probeweise bestellte Bezirksschornsteinfegermeister den an ihn zu stellenden Anforderungen genügt, für die Verwaltungsbehörde keinen Beurteilungsspielraum gibt (vgl. HessVGH vom 20.3.1990, GewArch 1990, 283/284 m.w.N.) und hinsichtlich der gegebenenfalls anzuordnenden Rechtsfolge für die Verwaltungsbehörde auch kein Ermessensspielraum besteht.
- VG Neustadt, 23.02.2006 - 4 K 656/05
Bezirksschornsteinfegermeister verwarnt: Feuerstättenschau nicht persönlich …
Dabei ist es der Aufsichtsbehörde nicht verwehrt und in der Praxis durchaus üblich (vgl. z.B. die Fälle VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juli 1990, 14 S 825/89 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 2004, 22 CS 04.917), bei komplexen oder umfangreichen Prüfungen mehr als einen Sachverständigen des Schornsteinfegerhandwerks zu beteiligen.Außerdem hat die Aufsichtsbehörde darauf zu achten, dass die Sachverständigen unbefangen und mit der notwendigen Objektivität an ihre Aufgabe herangehen, weshalb auch Sachverständige aus anderen Innungsbezirken ausgewählt werden können oder gar müssen (…vgl. Musielak-Schira-Manke, Schornsteinfegergesetz, a. a. O. § 26 Rdnr. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 2004, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
Aufhebung; Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Erledigung
Die vom Antragsteller jedenfalls erstinstanzlich begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Aufhebungsbescheid vom 27. Juli 2006 kann also angesichts des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs einer schützenswerten Rechtsposition nicht mehr dienlich sein und ist deshalb unzulässig (Senatsbeschl. v. 22.2.2002 - 8 MA 20/02 - OVG Greifswald, Beschl. v. 23.4.1999 - 2 M 42/99 -, GewArch 1999, 417 ff.;… unklar: Musielak/Schira/Manke, SchfG, Kommentar, 6. Aufl., § 7, Rn. 8 a; ohne Begründung im Ergebnis wohl anderer Ansicht: VGH München, Beschl. v. 27.5.2004 - 22 Cs 04.917 -), so dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückzuweisen ist.
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