Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sofort vollziehbare erweiterte Gewerbeuntersagung;Frist zur Einstellung der gewerblichen Tätigkeit;Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse;Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach Erlass der sofort vollziehbaren ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit im Fall von ungeordneten Vermögensverhältnissen; Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach Erlass der sofort vollziehbaren Gewerbeuntersagung und innerhalb der darin gewährten Frist zur Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit im Fall von ungeordneten Vermögensverhältnissen; Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach Erlass der sofort vollziehbaren Gewerbeuntersagung und innerhalb der darin gewährten Frist zur Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 10.12.2010 - RN 5 S 10.1869
- VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1678
- NZI 2011, 339
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90
Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Rn. 23 Überwiegend wird die Frage generell verneint unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das im materiellen Recht (§ 35 GewO) eine Trennung zwischen Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren angelegt sieht und daher auf die Sachlage bei Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung abstellt (z.B. BVerwG vom 23.11.1990 GewArch 1991, 110; ebenso: HessVGH vom 21.11.2002 GewArch 2004, 162;… Hoffmann in Pielow, GewO, 1. Aufl. 2009, RdNr. 72 zu § 12;… Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl. 2004, RdNr. 12 zu § 12; Heß in Friauf, GewO, RdNr. 15 zu § 12;… Hahn, a.a.O.). - VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01
Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Rn. 23 Überwiegend wird die Frage generell verneint unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das im materiellen Recht (§ 35 GewO) eine Trennung zwischen Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren angelegt sieht und daher auf die Sachlage bei Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung abstellt (z.B. BVerwG vom 23.11.1990 GewArch 1991, 110; ebenso: HessVGH vom 21.11.2002 GewArch 2004, 162;… Hoffmann in Pielow, GewO, 1. Aufl. 2009, RdNr. 72 zu § 12;… Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl. 2004, RdNr. 12 zu § 12; Heß in Friauf, GewO, RdNr. 15 zu § 12;… Hahn, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08
Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Dieser Ansicht liegt zu Grunde, dass demjenigen Gewerbetreibenden, der die in der Gewerbeuntersagung ihm eingeräumte Frist bis zur Einstellung seiner gewerblichen Tätigkeit ausnutzt, insbesondere nicht ohne Weiteres eine "Flucht in die Insolvenz" vorgeworfen werden und ihm gegenüber auch nicht der im Beschluss des OVG Lüneburg vom 8. Dezember 2008 (Az. 7 ME 144/08) argumentativ verwendete - und später in Rechtsprechung und Rechtslehre wiederholt aufgegriffene - Einwand erhoben werden kann, aus dem rechtswidrigen Missachten des angeordneten Sofortvollzugs dürfe dem Unzuverlässigen gegenüber dem (wenigstens insoweit) Rechtstreuen kein Vorteil erwachsen; denn Ziel des § 12 GewO sei es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.
- VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776
Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Rn. 21 Die Sperrwirkung des § 12 GewO erfasst auch die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO (vgl. Heß in Friauf, GewO, RdNr. 13 zu § 12 und RdNr. 87 zu § 35, unter Hinweis auf BayVGH vom 5.5.2009 GewArch 2009, 311; Hahn, GewArch 2000, 361). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2009 - 4 A 830/07
Zulässigkeit einer Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Offen gelassen wurde die Frage einer Verschiebung des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts vom OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 3.4.2009 Az. 4 A 830/07), vom OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3.11.2009 Az. 1 S 1909 ) und vom VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 31.3.2010 Az. 9 L 284/10 ). - VG Oldenburg, 14.07.2008 - 12 B 1781/08
Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
So wird insbesondere die Notwendigkeit, von einer Vollstreckung der Gewerbeuntersagung abzusehen, in Betracht gezogen (vgl. VG Gelsenkirchen vom 15.11.2010 Az. 7 L 1045/10 ; VG Oldenburg vom 14.7.2008 Az. 12 B 1781/08 - aufgehoben durch OVG Lüneburg vom 8.12.2008 a.a.O., beide jeweils ;… OVG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2009, a.a.O.). - VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 9 L 284/10
Unzuverlässigkeit eines Gastwirtes i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 Gaststättengesetz …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
Offen gelassen wurde die Frage einer Verschiebung des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts vom OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 3.4.2009 Az. 4 A 830/07), vom OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3.11.2009 Az. 1 S 1909 ) und vom VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 31.3.2010 Az. 9 L 284/10 ). - VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10
Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34
So wird insbesondere die Notwendigkeit, von einer Vollstreckung der Gewerbeuntersagung abzusehen, in Betracht gezogen (vgl. VG Gelsenkirchen vom 15.11.2010 Az. 7 L 1045/10 ;… VG Oldenburg vom 14.7.2008 Az. 12 B 1781/08 - aufgehoben durch OVG Lüneburg vom 8.12.2008 a.a.O., beide jeweils ;… OVG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2009, a.a.O.).
- VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26
Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12 …
Rn. 17 Auf die Beschwerde des Klägers hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 14.2.2011 (Az. 22 CS 11.34) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes R... vom 17.9.2010 wiederhergestellt bzw. angeordnet.In derartigen Fällen wird die Frage diskutiert, ob und wie sich § 12 GewO auf die Gewerbeuntersagung auswirkt (eine Übersicht über den Meinungsstand findet sich bei: Pluta/Heidrich, Juris PR-InsR 18/2012, Anm. 3; vgl. ferner BayVGH vom 14.2.2011, Az. 22 CS 11.34 ).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die dem Kläger eingeräumte Frist im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Az. 22 CS 11.34) aufgrund der Formulierung des Bescheidstenors nicht lediglich als bloße Auslauffrist angesehen, innerhalb derer dem Gewerbetreibenden die Abwicklung bereits angenommener Aufträge ermöglicht werden soll.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 10.12.2010 (Az. 22 CS 11.34) festgestellt, dass die sich aus § 12 GewO ergebenden Folgen höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt sind, wenn - wie hier - dessen Voraussetzungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem das betreffende Gewerbe noch rechtmäßig ausgeübt werde.
- VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher …
Die Beschwerde des Klägers führte zur Aufhebung des Beschlusses vom 10. Dezember 2010 und zur Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2011 - 22 CS 11.34.Die Sperrwirkung des § 12 GewO erfordert, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem den vorliegenden Kläger betreffenden Beschluss vom 14. Februar 2011 - 22 CS 11.34 - ZInsO 2011, 1846 ausgeführt hat, zunächst, dass die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht (auch) auf anderen Gründen als auf "ungeordneten Vermögensverhältnissen" im Sinn des § 12 GewO beruht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2020 - 1 M 109/20
Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden während …
OVG, Beschluss vom 25. September 2014 - 7 PA 29/14 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 4 A 987/17 -, juris Rn. 16 ff.; BeckOK, GewO, Stand 1. September 2020, § 12 GewO Rn. 62; Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 12 GewO Rn. 11; Landmann/Rohmer, GewO, Februar 2020, § 12 GewO Rn. 12; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Juli 2020, § 12 GewO Rn. 8; a. A. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 22 CS 11.34 -, juris Rn. 21).
- VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des …
Denn dem gesetzgeberischen Ziel des § 12 GewO kann auch dadurch hinreichend Genüge getan werden, wenn dem im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens oder sonst beim Vollzug des Untersagungsbescheides Rechnung getragen werden kann (vgl. zur Problematik BayVGH, B.v. 1.2.2012 - 22 C 11.2679 - juris unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 22 CS 11.34 - NZI 2011, 339 sowie Pluta/Heidrich, JurisPR-InsR 18/2012, Anm. 3 m.w.N. zur Rspr. und Literatur). - VG München, 04.06.2014 - M 16 K 13.4868
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens
Die Sperrwirkung des § 12 GewO erfasst auch die erweiterte Gewerbeuntersagung (BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 22 CS 11.34 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 01.02.2012 - 22 C 11.2679
Prozesskostenhilfe; Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Gewerbeuntersagung; …
Rn. 10 Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof bisher nicht abschließend entschieden, aber dazu ausgeführt (Beschluss vom 14.2.2011 Az. 22 CS 11.34 RdNrn. 22 ff.):. - VG Würzburg, 03.12.2013 - W 6 S 13.1148
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf …
Auf die möglichen Auswirkungen einer späteren Insolvenzantragstellung bzw. der Einleitung von Sicherungsmaßnahmen in gewissen Fallkonstellationen kommt es vorliegend mangels bislang gestellten Insolvenzantrags nicht an (vgl. zur Problematik BayVGH, B.v. 1.2.2012 - 22 C 11.2679 - juris, unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 22 CS 11.34 - NZI 2011, 339; Pluta/Heidrich, jurisPR-InSR 18/2012 Anm. 3). - VG Würzburg, 03.12.2013 - W 6 S 13.1146
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf …
Auf die möglichen Auswirkungen einer späteren Insolvenzantragstellung bzw. der Einleitung von Sicherungsmaßnahmen in gewissen Fallkonstellationen kommt es vorliegend mangels bislang gestellten Insolvenzantrags nicht an (vgl. zur Problematik BayVGH, B.v. 1.2.2012 - 22 C 11.2679 - juris, unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 22 CS 11.34 - NZI 2011, 339; Pluta/Heidrich, jurisPR-InSR 18/2012 Anm. 3). - VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 ZB 11.2189
Gewerbeuntersagung; Zulassungsgründe nicht ausreichend dargelegt
Die Unzulässigkeit einer Gewerbeuntersagung während eines Insolvenzverfahrens ergibt sich aus den in § 12 GewO genannten und von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Voraussetzungen, die dem besonderen Zweck von § 12 GewO Rechnung tragen (vgl. näher hierzu BayVGH vom 14.2.2011 NZI 2011, 339); um einen nach § 12 GewO zu beurteilenden Fall ging es auch im genannten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".