Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage mit gerichtlicher Maßgabe; Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage; Wirksamkeit eines Eiserkennungssystems; Einwirkungsbereich einer schallemittierenden Anlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage; Ermittlung des Einwirkungsbereichs einer schallemittierenden Anlage
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.882
- VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.895
- VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.896
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2158
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
- VGH Bayern, 04.11.2014 - 22 CS 14.2158
- VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist …
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157
Ihr Antrag war vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich (Beschluss vom 10.7.2014 - W 4 S 14.613), wurde jedoch nach Ergänzung der Genehmigung durch Bescheid vom 31. Juli 2014 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt (B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597). - VG Würzburg, 10.07.2014 - W 4 S 14.613
Windkraftanlage; Abstandsflächen; Abweichung von den gesetzlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157
Ihr Antrag war vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich (Beschluss vom 10.7.2014 - W 4 S 14.613), wurde jedoch nach Ergänzung der Genehmigung durch Bescheid vom 31. Juli 2014 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt (B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597).
- VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens
Rn. 1 Durch Beschluss vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. September 2014 ab und lehnte Anträge der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage der Beigeladenen auf dem einem Grundstück der Arbeitgeberin der Antragsteller benachbarten Grundstück mit einer Maßgabe ab.Rn. 7 Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten der Verfahren 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806 und 22 CS 14.2807 und der vorangegangenen Verfahren 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161.
Rn. 19 Hinsichtlich der von den Antragstellern gerügten gerichtlichen Fristsetzung vom 17. Oktober 2014 bis zum 27. Oktober 2014 wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen zu den Ablehnungsgesuchen vom 23.10.2014 (BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 - Rn. 20, S. 7) verwiesen.
Rn. 20 Soweit die Antragsteller nun die gerichtlichen Fristsetzungen vom 7. November 2014 bis zum 17. November 2014 (für alle drei Verfahren z.B. VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 171 Rückseite, Bl. 213 f.) rügen, ergeben sich hieraus keine Gründe im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO.
Rn. 21 Gleiches gilt für die weiter gerügte gerichtliche Fristsetzung vom 17. November 2014 bis zum 25. November 2014 (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 256 Rückseite) zum Schriftsatz der Beigeladenen vom 14. November 2014.
Mag die Äußerungsfrist für die Antragsteller durch den vergleichsweise lang dauernden Postweg bei Eingang der Unterlagen weitgehend ausgeschöpft gewesen sein, wurde die Frist aber vom Berichterstatter am 21. November 2014 bis zum 28. November 2014 antragsgemäß verlängert (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 398 Rückseite).
Umgekehrt wurde den übrigen Beteiligten zum mit umfangreichen Anlagen versehenen Schriftsatz der Antragsteller vom 17. November 2014 ebenfalls eine Äußerungsfrist bis zum 25. November 2014 gesetzt (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 323 Rückseite).
Rn. 25 Auf dieser Grundlage hat der Berichterstatter mit gerichtlichem Aufklärungsschreiben vom 7. November 2014 - auch auf entsprechendes Vorbringen der Antragsteller hin - konkrete Fragen zur Funktionsweise der Eiserkennungsanlage der strittigen Windkraftanlage gestellt, auf Lücken und Unklarheiten in der Genehmigung und den einbezogenen Unterlagen (z.B. Fragen Nrn. 1.3, 1.4, 2.) sowie darauf hingewiesen, dass das System eine Eisbildung nur bei Rotorbewegung und nicht bei Rotorstillstand erkennen könne, wie das vorgelegte TÜV-Gutachten zeige (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 213 f.).
Rn. 29 Soweit eine Besorgnis der Befangenheit auf den Vorwurf der Verwertung von Parteivortrag der Beigeladenen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist gestützt wird, war jedenfalls die Problematik von Eisfall und Eiswurf schon in der ursprünglichen Beschwerdebegründungsschrift der Beigeladenen enthalten (Schriftsatz vom 15.10.2014, VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 39 f., 43 ff.).
- VGH Bayern, 16.03.2015 - 22 CS 15.310
Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 20 ausgeführt hat, ist diese Nebenbestimmung so zu verstehen, dass mit ihr die feste Gondelpositionierung in Parallelstellung des Rotors zu den einschlägigen Grundstücksgrenzen unabhängig von der im jeweiligen Zeitpunkt herrschenden Windstärke vorgeschrieben wird, so dass insofern die Nebenbestimmung Nr. 10.2 von der "Beschreibung der Gondelpositionierung bei Eiserkennung", die mit Nr. 1.1.Hinzukommt, dass durch die erstmalige Inbetriebnahme im Hochwinter die im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 24 erörterten "Anlaufschwierigkeiten" des Schutzsystems vor Eiswurfgefahren sich gerade dann auswirken könnten, wenn das Schutzsystem seine volle Wirksamkeit bereits entfalten müsste.
Andererseits sieht die Beigeladene gleichwohl keine Bruch- oder Einsturzgefahren und hat auf den Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - nicht mit Änderungsanträgen reagiert.
Rn. 22 Der Verwaltungsgerichtshof hat insofern im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - eine Interessenabwägung und eine Abschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen.
Rn. 23 Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass diejenigen potentiellen Gefahren, die durch Eiswurf oder Eisfall namentlich unter Berücksichtigung der im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 24 erörterten Anlaufschwierigkeiten für Menschen und Sachen auf den Grundstücken der Antragstellerin entstehen könnten, voraussichtlich nur noch einige Wochen bestehen (die Bildung von Eis in einer "gefährlichen" Schichtstärke an der Windkraftanlage erfordert Luftfeuchtigkeit und zugleich Minustemperaturen über einen längeren Zeitraum).
- VG Würzburg, 16.01.2015 - W 4 S 14.1306
Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO
In der Folge hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den Verwaltungsstreitsachen 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 mit Beschluss vom 4. Dezember 2014 zur Eiswurfproblematik Stellung genommen.Zum einen sei eine neue Beschluss- und Erkenntnislage durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161) gegeben, durch die die Antragstellerin in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht unzumutbar nachteilig betroffen würde.
Rn. 18 Infolge des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161) ist es nicht zu einer nachträglichen Veränderung der Umstände im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gekommen.
Darüber hinaus trifft der Beschluss vom 4. Dezember 2014 keine abschließenden Aussagen zur Eiswurfproblematik (vgl. Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161, Rn. 29).
Es handelt sich um eine komplexe Problematik, die sich auch aufgrund weiterer gutachterlicher Stellungnahmen einer abschließenden rechtlichen Beurteilung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO verschließt (so der BayVGH, B.v. 04.12.2014 - Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161, Rn. 29).
- VG Würzburg, 11.03.2015 - W 4 S 15.142
Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO
Der Antrag wurde nach Ergänzung der Genehmigung durch Bescheid vom 13. Oktober 2014 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf Beschwerde der Beigeladenen hin abgelehnt (B.v. 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2161).Bezüglich der Begründung der Beschlüsse wird auf die Prozessakten in den Verwaltungsstreitsachen W 4 S 14.895 und 22 CS 14.2161 verwiesen.
Rn. 5 die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29. August 2014 (Az. W 4 K 14.883) gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 26. September 2013, in Gestalt des Änderungsbescheides vom 5. März 2014, in Gestalt des Ergänzungsbescheides vom 31. Juli 2014 sowie in Gestalt des Ergänzungsbescheides vom 13. Oktober 2014, unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. September 2014, Az. W 4 S 14.895 und unter Abänderung des Beschlusses des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014, Az. 22 CS 14.2161, wiederherzustellen.
Mit anderen Worten: Im antragsbezogenen Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO wird nicht retrospektiv die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Bayer. Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. September 2014 und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014 im Verfahren mit dem Az. 22 CS 14.2161 überprüft.
Rn. 16 Nach diesen allgemeinen Grundsätzen ist der Antrag auf Abänderung der Beschlüsse des Bayer. Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. September 2014 (Az. W 4 S 14.895) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2161) abzulehnen, weil keine gegenüber dem Zeitpunkt dieser Beschlüsse veränderten Umstände i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO seitens des Antragstellers geltend gemacht wurden, die zu einer Abänderung der Entscheidungen Anlass geben.
- OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18
Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung: …
Zudem kann bei einem Abstand von mehr als der 1, 5 fachen Summe aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser - im Streitfall ab 300 m (Nabenhöhe 99 m + Rotordurchmesser 101 m) - ein Eiswurf ausgeschlossen werden; der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an (vgl. nur VGH München, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 27 f.). - VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf
Dafür, dass die streitige WEA das geschilderte Gefahrenpotential tatsächlich habe, spreche auch die Tenorierung im Beschuss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem früheren Verfahren (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a.).Allerdings gewinnt der Verwaltungsgerichtshof aus diesen Informationen die Einschätzung, dass sich die in der Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen zum Schutz vor Eisfall und Eiswurf bei der Prüfung im Klageverfahren voraussichtlich als ausreichend erweisen werden; sie sind gegenüber der früheren, auch dem seinerzeitigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a.) zugrunde liegenden Genehmigung verbessert.
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
Lärmbeeinträchtigung durch Windkraftanlage; Einwirkungsbereich der Anlage; …
Nach derzeitiger Beschlusslage darf die Windkraftanlage nur nach einer Maßgabe betrieben werden, die der Verwaltungsgerichtshof in dem (andere Beschäftigte betreffenden) Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - hinsichtlich etwaiger von der Windkraftanlage verursachter Gefahren durch Eiswurf und Eisfall verfügt hat.Dies habe der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - entschieden.
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484
Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Dass die Eiswurfgefahren sonstige Gefahren i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG darstellen können, deren Verhütung die Nachbarschaft einer Windkraftanlage verlangen kann, ist nicht von der Hand zu weisen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 14 ff.). - VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.11
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Eiswurfgefahr
Dass Eiswurfgefahren sonstige Gefahren im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG darstellen können, deren Verhütung die Nachbarschaft einer Windkraftanlage verlangen kann, ist nicht von der Hand zu weisen (vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u. a. - Rn. 14 ff.). - VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1174
Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; …
Rn. 34 Dass solche allerdings an dem im Außenbereich gelegenen Immissionsort IO D (G... G..., in dem der Antragsteller wohnt) nicht gegeben sind, hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 2014 in den Verfahren 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 bereits entschieden. - VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1176
Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; …
- VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1014
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA
- VG Würzburg, 19.02.2016 - W 4 E 16.119
Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Windkraftanlage (Verbot der …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ablehnung von Richtern wegen zu kurzer Fristsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de
Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach einer behaupteten zu kurzen Fristsetzung
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach einer behaupteten zu kurzen Fristsetzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.882
- VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.895
- VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.896
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
- VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2158
- VGH Bayern, 04.11.2014 - 22 CS 14.2158
- VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Kann das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis und ohne ein auch nur geringfügiges Eingehen auf den Verfahrensgegenstand - offenkundig eine Ablehnung nicht begründen, ist es missbräuchlich (vgl. BVerfG, B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - NVwZ-RR 2013, 583). - BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.). - BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
- BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11
Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Dies ist der Fall, wenn die Begründung dieses Gesuchs unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Ablehnung des Richters rechtfertigen kann und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzwidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1/11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 2). - BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Rn. 19 Kurze Äußerungsfristen in eilbedürftigen Verfahren sind mit dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar; eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird erst angenommen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - juris Rn. 28 ff. m.w.N.). - BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des betroffenen Richters zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662/663). - BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129/74 - BVerwGE 50, 36/39). - VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2161
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG Würzburg, 19.02.2016 - W 4 E 16.119
Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Windkraftanlage (Verbot der …
Wie der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 4. Dezember 2014 (Az.: 22 CS 14.2157; 22 CS 14.2158; 22 CS 14.2161) ausgeführt hat, ist die streitgegenständliche Windkraftanlage von dem ihr nächstgelegenen Gebäude etwa 1, 37 km entfernt, so dass die Kammer schon aus diesem Grund nicht erkennen kann, dass ein Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache zu einem unwiderbringlichen Verlust von Nachbarrechten führen würde. - VG München, 29.01.2020 - M 19 K 16.32909
Erfolgloses Ablehnungsgesuch
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2161 - juris Rn. 16;… B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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