Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stilllegung einer Betriebsstätte zur Herstellung von "PET-Flakes"; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Anlage hinsichtlich Brandschutzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stilllegung einer Betriebsstätte zur Herstellung von "PET-Flakes"; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Anlage hinsichtlich Brandschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.06.2015 - RN 7 S 15.912
- VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87
Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Aussage im Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 - Rn. 58 m.w.N. - in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220/233) verdeutlicht. - VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
Fortsetzungsfeststellungsinteresse und Ermessensausübung bei einer auf § 20 …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Aussage im Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 - Rn. 58 m.w.N. - in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220/233) verdeutlicht. - VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110
Rechtfertigung einer Stilllegungsverfügung und Beseitigungsverfügung nach der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509
Zur Begründung bezieht sie sich auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2003 (22 ZB 03.2110 u. a. - NVwZ-RR 2004, 94/95), wonach die formelle Illegalität einer Anlage bzw. ihres Betriebs den Erlass einer Stilllegungsverfügung dann rechtfertige, wenn "für die materielle Genehmigungsfähigkeit keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen und durch den Fortbestand der ungenehmigten Anlage aller Voraussicht nach wichtige Schutzgüter beeinträchtigt werden". - VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 CS 13.1186
Immissionsschutzrechtliche Anordnung zum Schutz von Boden und Grundwasser
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509
Wenn der Gesetzgeber mithin die bloße Möglichkeit derartiger Folgen ausreichen lässt, so trägt er damit dem Umstand Rechnung, dass das Genehmigungserfordernis gerade der Prüfung der Frage dient, ob es zu nachteiligen Auswirkungen kommt (BayVGH, B.v. 8.11.2013 - 22 CS 13.1186 - juris Rn. 24;… Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 16 Rn. 10).
- VGH Bayern, 11.08.2016 - 22 CS 16.1052
Keine wesentliche Änderung einer Windkraftanlage durch Änderung des Anlagentyps
Bereits nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG reicht es für das Vorliegen des Genehmigungserfordernisses aus, wenn solche Folgen einer Anlagenänderung nach dem Maßstab praktischer Vernunft nicht ausgeschlossen sind (BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 CS 15.1509 - Rn. 21 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 9.25
Drittanfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Aufgrund des Genehmigungsvorbehalts soll das im Änderungsgenehmigungsverfahren gerade geprüft werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. September 2015 - 22 CS 15.1509 - juris Rn. 21;… Jarass, BImSchG, 15. Aufl. 2024, § 16 Rn. 14). - VG Regensburg, 22.12.2016 - RN 7 E 16.1964
Keine einstweilige Anordnung zur Abwendung der Stilllegung eines Betriebes zur …
Die Beschwerde der Antragstellerin hiergegen wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (B.v. 14.9.2015 - Az. 22 CS 15.1509).Die formelle Illegalität derjenigen Teile der Fabrik, die von der Stilllegungsanordnung erfasst werden, wurde von gerichtlicher Seite festgestellt (VG Regensburg, B.v. 26.6.2015 - RN 7 S. 15.912; VG Regensburg, B.v. 6.9.2016 - RN 7 S. 16.1148; BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 22 CS 15.1509).
Eine evidente Genehmigungsfähigkeit wurde von gerichtlicher Seite (VG Regensburg, B.v. 26.6.2015 - RN 7 S. 15.912; VG Regensburg, B.v. 6.9.2016 - RN 7 S. 16.1148; BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 22 CS 15.1509) bislang nicht angenommen.
- VGH Bayern, 03.07.2018 - 22 ZB 18.855
Zur Verzahnung von Straf- und Immissionsschutzrecht bei einer …
Mit den verschiedenen Regelungszwecken des Strafrechts (u.a. Ahndung von schuldhaftem Fehlverhalten) und des Immissionsschutzrechts (Gefahrenabwehr) lässt sich zwanglos und ohne dass es in irgendeiner Weise verfassungsrechtlich bedenklich wäre, rechtfertigen, dass das illegale Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage unter den Voraussetzungen des § 327 Abs. 2 und 3 StGB im Fall schuldhaften Handelns bestraft wird (§ 327 Abs. 3 Nr. 2 StGB senkt für den Fall nur fahrlässigen Handelns die Höchststrafe ab), wogegen die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG nicht davon abhängt, ob den Betreiber der Anlage hinsichtlich der Umstände, die ihre formelle Illegalität nach sich ziehen (bzw. daran, dass dieser Zustand noch nicht behoben wurde), ein Verschulden trifft (BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 CS 15.1509 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VGH Bayern, 29.12.2016 - 22 CE 16.2618
Erfolgloser Eilantrag gegen Stilllegung von Teilen einer Abfallbehandlungs- und …
Über die Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen die Stilllegungsanordnung vom 26. Mai 2015 wurde noch nicht entschieden; ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage blieb indes ebenso erfolglos (Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, B. v. 26.6.2015 - RN 7 S 15.912 - BayVGH, B. v. 14.9.2015 - 22 CS 15.1509 -) wie ein diesbezüglicher Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO (VG Regensburg, B. v. 26.6.2016 - RN 7 S 16.1148).Vorliegend nämlich haben sich - wie sich den Akten entnehmen lässt und dem Verwaltungsgerichtshof auch aus dem Verfahren 22 CS 15.1509 (B. v. 14.9.2015) bekannt ist - die Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit der Anlage seit Jahren trotz vielfältiger Prüfungen nicht ausräumen lassen und im Gegenteil zu Zweifeln daran verdichtet, ob die Antragstellerin in der Lage oder auch nur willens ist, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Anlagenbetriebs erforderlichen Schritte zu unternehmen und taugliche, die Genehmigungsfähigkeit zweifelsfrei nachweisende Unterlagen vorzulegen; schließlich hat das Landratsamt die im März 2016 mit den dazugehörenden Unterlagen beantragte Änderungsgenehmigung mit Bescheid vom 20. September 2016 bestandskräftig abgelehnt.
- VG Regensburg, 12.02.2019 - RN 7 S 18.1989
Eilrechtsschutz gegen eine Beseitigungsanordnung nach Stilllegung bzgl. einer …
Die einstweiligen Rechtschutzverfahren der Antragstellerin gegen die Stilllegungsanordnung und Zwangsgeldandrohungen hatten keinen Erfolg (VG Regensburg, B.v. 26.6.2015 - RN 7 S 15.912; BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 CS 15.1509; VG Regensburg, B.v. 6.9.2016 - RN 7 S 16.1148), die Klage hiergegen wurde zurückgenommen und das Verfahren eingestellt (VG Regensburg, B.v. 29.11.2017 - RN 7 K 15.836).Vielmehr drängt sich insbesondere im Hinblick auf die Belange Brand-, Lärm- und Arbeitsschutz das Vorliegen einer wesentlichen Änderung i.S.v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 BImSchG auf (vgl. hierzu auch die Ausführungen in den Eilbeschlüssen betreffend die Stilllegungsanordnung: VG Regensburg, B.v. 26.6.2015 - RN 7 S 15.912; VG Regensburg, B.v. 6.9.2016 - RN 7 S 16.1148; BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 22 CS 15.1509).
- VGH Bayern, 18.01.2018 - 22 CS 17.2330
Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen …
Rn. 69 Dass bereits das Interesse des Betreibers einer abfallwirtschaftlichen Anlage, von deren Stilllegung einstweilen verschont zu bleiben, mit deutlich höheren Beträgen zu veranschlagen sein kann, als sie seitens des Verwaltungsgerichts angesetzt wurden, zeigen im Übrigen beispielhaft die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. September 2015 (22 CS 15.1509 - juris) und vom 29. Dezember 2016 (22 CE 16.2618 - juris): In diesen einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Gericht des ersten Rechtszugs Streitwerte in Höhe von 100.000 EUR bzw. 500.000 EUR für angemessen erachtet, obwohl sich die dortige Anlagenbetreiberin - anders als die Antragstellerin im vorliegenden Fall - nicht jenen zusätzlichen Kosten ausgesetzt sah, die mit dem Abtransport von Abfällen und deren ordnungsgemäßer Entsorgung einhergehen. - VGH Bayern, 24.04.2019 - 22 CS 19.441
Ungenehmigte Erweiterung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen …
Dem Bescheid vorangegangen war eine ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorgenommene bauliche und technische Erweiterung der Anlage vor ca. vier Jahren, die u.a. den jetzt streitgegenständlichen Anlagenteil umfasste und zu einer (mit Bescheiden vom 28.5.2015 und 17.6.2015 verfügten) Stilllegungsanordnung hinsichtlich mehrerer Anlagenteile, darunter auch der Recyclinglinie PET II, führte, die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren Bestand hatte (zuletzt BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 CS 15.1509); die Anfechtungsklage gegen den Bescheid wurde zurückgenommen (VG Regensburg, Einstellungsbeschl. v. 29.11.2017 - RN 7 K 15.836). - VG Düsseldorf, 30.10.2024 - 3 K 4270/22
- VG Würzburg, 22.01.2019 - W 4 K 19.56
Änderung des Anlagentyps bei originär nach BImSchG genehmigungsbedürftigen …
Bereits nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG reicht es für das Vorliegen des Genehmigungserfordernisses aus, wenn solche Folgen einer Anlagenänderung nach dem Maßstab praktischer Vernunft nicht ausgeschlossen sind (BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 CS 15.1509 - Rn. 21 m.w.N.). - VG Würzburg, 19.03.2024 - W 4 K 22.472
Immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Stilllegung eines nicht typengleichen …
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