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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.2018 - 22 CS 18.1258   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24095
VGH Bayern, 02.08.2018 - 22 CS 18.1258 (https://dejure.org/2018,24095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2018 - 22 CS 18.1258 (https://dejure.org/2018,24095)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2018 - 22 CS 18.1258 (https://dejure.org/2018,24095)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 22 ZB 18.1347

    Erfolglose Nachbarklage gegen zwei Masthähnchenställe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 22 CS 18.1258
    Hiergegen richtet sich der vom Antragsteller am 27. Juni 2018 gestellte und derzeit noch anhängige Antrag auf Zulassung der Berufung (Az. 22 ZB 18.1347).

    Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 22 ZB 18.1347.

  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 22 ZB 18.1347

    Erfolglose Nachbarklage gegen zwei Masthähnchenställe

    Eine gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2018 zurückgewiesen (Az. 22 CS 18.1258).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten im vorliegenden Verfahren und im Beschwerdeverfahren 22 CS 18.1258.

    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - (…juris Rn. 22) Bezug genommen.

    Diesen Einwänden des Klägers ist aus den im folgenden Abschnitt des oben genannten Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - (…juris Rn. 25) enthaltenen Erwägungen nicht zu folgen: "Weiter greift der Einwand des Antragstellers nicht durch, gemäß der Anlagenbeschreibung stünden zwei Wochen für die Entmistung zur Verfügung; deshalb sei für diesen Vorgang ein Zeitumfang pro Jahr von 2.520 Stunden statt von 24 Stunden zu berücksichtigen.

    Den Einwänden des Klägers ist aus folgenden im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - (…juris Rn. 27 f.) genannten Gründen nicht zu folgen:.

    Diese Einwände vermögen nicht zu überzeugen, wie im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - (…juris Rn. 31 f.) wie folgt näher ausgeführt wurde:.

    Insoweit wird auf folgende Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - (…juris Rn. 35) Bezug genommen: "Im Urteil wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht die von der Gutachterin vorgenommene Berechnung der Vorbelastung durch die Windenergieanlage und die fachliche Einschätzung dieser Vorbelastung als irrelevant für nachvollziehbar hält; zur Plausibilität trug aus Sicht des Verwaltungsgerichts insbesondere der Abstand der Windenergieanlage von 1, 6 km bei.

    Wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - bereits ausgeführt hat, behauptet der Kläger hierzu lediglich, in der Literatur werde hinsichtlich der Erzeugung von tieffrequentem Lärm regelmäßig auf Lüfteranlagen verwiesen.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 2. August 2018 - 22 CS 18.1258 - (…juris Rn. 44 f.) wie folgt näher begründet, dass der Kläger im damaligen Beschwerdeverfahren nicht nachvollziehbar dargelegt hat, dass die vorliegend durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls Rechtsfehler aufweisen würde, welche einen Anspruch auf Aufhebung der streitgegenständlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung begründen könnten:.

  • VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517

    Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die …

    Zwar ist ein vom Betreiber vorgelegtes Gutachten rechtlich als Parteivortrag zu behandeln, das bedeutet aber nicht, dass Privatgutachten dem Gericht nicht die notwendige Sachkunde vermitteln und zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden können; insbesondere muss ein weiteres Sachverständigengutachten nicht eingeholt werden, wenn das Gericht ein vorliegendes Gutachten für ausreichend erachtet (vgl. § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 Abs. 1 ZPO; BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 22 CS 18.1258 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 4.2.2019 - 22 ZB 18.1347 - juris Rn. 20;… NdsOVG, U.v. 3.4.2019 - 12 LB 238/17 - BeckRS 2019, 26055 Rn. 35, 97;… NdsOVG, B.v. 27.2.2012 - 12 LA 75/11 - juris Rn. 15).
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