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| VGH Bayern, 03.07.2020 - 22 CS 20.799 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 13.03.2020 - Au 9 S 19.2149
- VGH Bayern, 03.07.2020 - 22 CS 20.799
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 15.05.2018 - 22 CS 18.566
Bodenverunreinigung - Verursacherhaftung aufgrund der Eigenschaft als …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2020 - 22 CS 20.799
Denn - anders als in dem vom Antragsgegner angeführten Fall (BayVGH B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566) - sei die wirtschaftliche Existenz der Antragstellerin infolge der hohen Kosten der angeordneten Maßnahmen wirtschaftlich gefährdet; außerdem sei - anders als im dortigen Fall - das Ausmaß des Schadens bekannt und nicht einmal das Landratsamt oder das Wasserwirtschaftsamt selbst gehe davon aus, dass ein weiteres Zuwarten etwa erforderliche Gegenmaßnahmen erschweren würde.Rn. 39 In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass angesichts des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an dem Schutz von Boden und Grundwasser als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängigen Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) regelmäßig das private Interesse eines Grundstückseigentümers, vorläufig keine Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser vornehmen zu müssen, zurückstehen muss (vgl. BayVGH B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 32).
Ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug kann auch nicht mit dem Argument verneint werden, dass die Grundwassergefährdung bereits längere Zeit andauere (BayVGH B.v. 15.5.2018, a.a.O., Rn. 33).
- VGH Bayern, 01.09.2020 - 22 ZB 20.132
Bodenschutzrechtliche Anordnung von Immissionspumpversuchen
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2020 - 22 CS 20.799
Dass bei einem im Frühjahr 2016 unternommenen Immissionspumpenversuch mit Probenentnahme und Analytik an der Tertiär-Grundwasser-Messstelle E 2 "zur Überraschung aller Beteiligten" eine "extrem hohe Belastung" des tertiären Grundwassers durch LHKW festgestellt wurde, hat die Antragstellerin selbst in ihrem Schriftsatz vom 10. Februar 2020 (S. 4 Mitte) ausgeführt, mit dem sie ihren Antrag auf Zulassung der Berufung im Parallelverfahren 22 ZB 20.132 begründet hat.
- VGH Bayern, 21.06.2023 - 24 CS 23.179
Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung
Rn. 5 Mit Anordnung vom 8. November 2019 verpflichtete der Antragsgegner die Antragstellerin zur Erstellung eines Untersuchungsprogramms für eine erweiterte Detailuntersuchung und ordnete den Sofortvollzug an, der mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2020 (22 CS 20.799) bestätigt wurde.vom 17. März 1998 (BGBl I S. 502), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2021 (BGBl I S. 306), grundsätzlich vorliegen, eine Detailuntersuchung also dem Grunde nach - ungeachtet ihres Umfangs im Einzelnen - nicht entbehrlich ist (so bereits BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 38;… VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 18).
Denn die Erforderlichkeit des konkreten Umfangs der hier verfahrensgegenständlichen Anordnung einer erweiterten Detailuntersuchung war gerade nicht Gegenstand der Anordnung vom 8. November 2019 und wurde im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht geprüft (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 38).
Rn. 34 Nachdem ausweislich der Kostenschätzung (…M& P vom 26.10.2020, S. 25) die Erkundungsbohrungen den mit Abstand größten Kostenpunkt verursachen, wäre aus Gründen der Verhältnismäßigkeit z.B. auch zu prüfen gewesen, welche bzw. wie viele dieser Bohrungen tatsächlich notwendig sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 34 zur Anordnung in Teilschritten) und insbesondere ob und ggf. inwieweit die mit Sanierungskonzept vom 25. Januar 2019 vorgeschlagene Teilsanierung bereits im Rahmen der erweiterten Detailuntersuchung im Hinblick auf etwaige Bohrungen in Form von Vorarbeiten verbunden werden könnte.
- VG Augsburg, 12.01.2023 - Au 9 S 22.1237
Erfolgreicher Eilantrag gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen …
Rn. 20 Mit Schriftsatz vom 20. September 2022 nahm die Antragstellerin zum Schriftsatz des Antragsgegners vom 7. Juli 2022 Stellung und führte im Wesentlichen aus, dass aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (22 CS 20.799) keinerlei Rückschluss auf die nunmehr streitige Verpflichtung gezogen werden könne.Rn. 33 (1) Die Verpflichtung der Antragstellerin zur Durchführung einer erweiterten Detailuntersuchung ergibt sich nicht bereits aus der zwischen den Beteiligten bereits ergangenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2020 (BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris).
Dementsprechend hat der Senat auch zum Ausdruck gebracht, dass davon auszugehen ist, dass das vom Antragsgegner damals geforderte Untersuchungsprogramm vor der tatsächlichen Umsetzung einer Bewertung hinsichtlich seiner Tauglichkeit unterzogen werden wird (BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 33, 35).
Soweit der zuständige Senat ausgeführt hat, dass eine Detailuntersuchung - ungeachtet ihres Umfangs im Einzelnen - wohl nicht entbehrlich sein dürfte (BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 38), ändert das hieran nichts.
- VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140
Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939
Denn regelmäßig muss angesichts des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an dem Schutz des Bodens und des Grundwassers als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängigen Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) das private Interesse der Verantwortlichen, vorläufig keine Detailuntersuchung vornehmen zu müssen, zurückstehen (…vgl. zu ähnlichen Fällen auch BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris Rn. 39;… VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 8;… B.v. 27.3.2012 - 10 S 2572/11 - juris Rn. 21). - VG Augsburg, 20.09.2022 - Au 9 S 22.1480
Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939
Rn. 39 Angesichts des hohen Gewichts der öffentlichen Interessen an dem Schutz des Bodens und des Grundwassers als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a Grundgesetz - GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängenden Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) muss das private Interesse der Antragstellerin, vorläufig kein Untersuchungskonzept für eine Detailuntersuchung vorlegen zu müssen, im Einzelfall zurückstehen (BayVGH, B.v. 3.7.2020 - 22 CS 20.799 - juris, Rn. 39).
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