Rechtsprechung
| ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sonderurlaub; Ermessen, TVöD
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 28 TVöD; § 315 BGBI
Sonderurlaub; Ermessen, TVöD - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub aufgrund § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD); Erforderliche Interessenabwägung beim Treffen einer Entscheidung nach billigem Ermessen durch den Arbeitgeber gem. § 315 Abs. 3 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch ...
Papierfundstellen
- NZA-RR 2008, 49
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91
Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen …
Auszug aus ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07
Ein Ermessensfehler liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber sein Ermessen überhaupt nicht ausübt (vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16).Ein Ermessensfehler liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber sein Ermessen überhaupt nicht ausübt (vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16).
Rn. 33 (1) Stehen der Gewährung von Sonderurlaub keine sachlichen Gründe entgegen, kann die fehlende Ermessensausübung durch das Arbeitsgericht getroffen werden (vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16).
- BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
Sonderurlaub für Angestellte
Auszug aus ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 2 BAT, der nahezu wortgleich vom Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeht, liegt jedenfalls dann ein wichtiger Grund vor, wenn ein persönliches Interesse des Arbeitnehmers auch bei objektiver Betrachtungsweise hinreichend gewichtig und schutzwürdig ist (vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - AP BAT O § 50 Nr. 1).Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 2 BAT, der nahezu wortgleich vom Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeht, liegt jedenfalls dann ein wichtiger Grund vor, wenn ein persönliches Interesse des Arbeitnehmers auch bei objektiver Betrachtungsweise hinreichend gewichtig und schutzwürdig ist (vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - AP BATO § 50 Nr. 1).
- BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88
Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT …
Auszug aus ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07
Die Ausführungen des Tarifvertrages muss sich dann in dem von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rahmen halten und alle tariflichen Vorschriften beachten (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - AP BAT § 50 Nr. 14).Da der Tarifvertrag keine anderen Grenzen als die allgemeine Billigkeit für das Ermessen vorgibt, bleibt es bei § 315 Abs. 3 BGB (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - AP BAT § 50 Nr. 14).
- BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
Sonderurlaub für Arbeiter
Auszug aus ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07
Das fördert eine faire Bewertung der Interessen beider Parteien (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - AP MtArb § 55 Nr. 1).
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