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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.07.1989 - 22 N 87.870   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,24746
VGH Bayern, 13.07.1989 - 22 N 87.870 (https://dejure.org/1989,24746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.1989 - 22 N 87.870 (https://dejure.org/1989,24746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 22 N 87.870 (https://dejure.org/1989,24746)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 10.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

    Rn. 34 cc) Diesen Anforderungen kann ohne Publikation einer parzellenscharfen Karte - oder jedenfalls einer entsprechend genauen textlichen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs - nicht hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967- 4 C 105.65 - BVerwGE 26, 129 und VGH München, Urteil vom 13. Juli 1989 - 22 N 87.870 [ECLI:DE:BAYVGH:1989:0713.22N87.870.0A] - BayVBl 1990, 185; zum Erfordernis der Erstellung von Karten auch Art. 6 der RL 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, ABl.
  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660

    Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet

    Eine Verordnung, die - wie hier - nur Teile des Stadtgebiets umfasst, muss daher ihren räumlichen Geltungsbereich genau beschreiben (…vgl. BayVGH, U.v. 28.11.2008 - 22 N 05.332 u.a. - juris Rn. 14; U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl 1990, 185).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03

    Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen

    und W..................... zur Einsichtnahme auszulegenden Kartenblätter im Maßstab 1:5000 verwiesen wird (vgl. dazu Sieder/Zeitler, BayWG, Art. 85 Rndr. 10 unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 13. Juli 1989, BayVBl 1990, 185).
  • VGH Bayern, 28.10.1994 - 9 N 87.03911

    Naturschutzrecht: Schutzgebiet einer Landschaftsbestandteil-Verordnung, …

    Demgegenüber ist nach Auffassung des BayVGH (vgl. Urt. v. 13.7.1989 Nr. 22 N 87.870) dem Erfordernis der Normenklarheit nicht hinreichend genügt, wenn eine Verordnung (zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes) ohne nähere Konkretisierung auf "einen Lageplan M 1:1000" verweist und ein solcher Lageplan im Amtsakt entweder ganz fehlt oder im Anschluß an den ausgefertigten Verordnungstext - ohne Ausfertigungs- oder sonstigen Vermerk zur Sicherung seiner Identität - lediglich abgeheftet ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2013 - L 18 AS 2426/13

    Mahngebühren - Arbeitslosengeld II - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid - …

    Die Festsetzung der Mahngebühr beruht auf § 19 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz iVm § 40 Abs. 6 SGB II. Durch die nunmehr erfolgte Aufhebung des der Mahnung zugrunde liegenden - bestandskräftigen (vgl § 77 SGG) - Teilaufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 22. März 2012 wird die Festsetzung der Mahngebühren als Verwaltungsgebühren für tatsächlich vorgenommene Amtshandlungen nicht berührt (vgl BayVGH vom 27. April 1989 - BayVBl 1990, 185).
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 22 N 05.332

    Wasserschutzgebiet; räumlicher Geltungsbereich; Notwendigkeit einer groben …

    Denn eine Rechtsnorm, der nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, lässt den Betroffenen über die Rechtslage im Unklaren (vgl. BayVerfGH vom 10.3.1981, BayVBl 1981, 462/463 f. m.w.N.; BayVGH vom 13.7.1989, BayVBl 1990, 185).
  • VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 18 S 21.00302

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen der …

    Rn. 26 Umfasst der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts - wie im Fall der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Februar 2021 - nur bestimmte Teile eines Gemeindegebiets, so muss diesem außerdem entnommen werden können, auf welchen räumlichen Geltungsbereich er sich bezieht (…vgl. HK-VerwR/Schwarz, 4. Aufl. 2016, VwVfG, § 37 Rn. 21; ebenso für Verordnungen: BayVGH, U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl. 1990, 185).
  • LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02

    Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen …

    Gleiches gilt auch für die Bekanntmachung untergesetzlicher Rechtsnormen (z.B. Verordnungen, Satzungen), wenn zur Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs auf (archivmäßig verwahrte) Pläne Bezug genommen wird (siehe z.B. Art. 51 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG -); nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs müssen diese Pläne zwar nicht unbedingt ausgefertigt werden, aber doch aus sich heraus eindeutig identifizierbar sein (vgl. BayVGH vom 13.7.1989, Az: 22 N 87.870, BayVBl 1990, 185).
  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057

    Festlegung von zentralen Begegnungsflächen, an welchen Maskenpflicht besteht

    Rn. 20 Umfasst der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts - wie im Fall der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin - nur bestimmte Teile eines Gemeindegebiets, so muss diesem außerdem entnommen werden können, auf welchen räumlichen Geltungsbereich er sich bezieht (…vgl. HK-VerwR/Schwarz, 4. Aufl. 2016, VwVfG, § 37 Rn. 21; ebenso für Verordnungen: BayVGH, U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl. 1990, 185).
  • VG Gießen, 03.08.1998 - 10 G 389/98

    Ausweisung von Überschwemmungsgebieten - hinreichende Bestimmtheit und …

    Rn. 36 Schließlich lassen sich auch aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte, insbesondere auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.09.1989 (BayVGH, Urt. v. 13.07.1989, Nr. 22 N 87.870, = ZfW 1990, 411 ff.) Argumente für die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin herleiten.
  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 18 S 21.01179

    Corona-Pandemie: Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz

  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 ZB 09.1473

    Säumniszuschlag; § 240 Abs. 1 Satz 4 AO nicht verfassungswidrig; (wie BVerfG B. …

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