Rechtsprechung
| LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91 AktE |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschluss der Hauptversammlung über die Eingliederung eines Unternehmens; Angemessene Abfindung außenstehender Aktionäre i.R.d. Umtausches von Aktien; Beteiligung von Aktionären am Veräußerungsgewinn des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und an sog. stillen Reserven; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91 AktE
- OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 1364
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- LG Berlin, 02.12.1996 - 99 O 173/96
Auszug aus LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Zu letzterem beziehen sich die Antragsteller auf zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 (abgedruckt in AG 1996, 230) und 02.12.1996 (abgedruckt in AG 1997, 183).Sie hat auf § 248 AktG wegen der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Berlin vom 02.12.1996 (abgedruckt in AG 1997, 183) verwiesen.
Insoweit schließt sich die Kammer den infolge Rechtsmittelrücknahme durch die Antragsgegnerin jeweils rechtskräftigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 und 02.12.1996, die in AG 1996, 230 ff bzw. AG 1997, 183 ff veröffentlicht sind und die Gegenstand der Auseinandersetzung der Beteiligten waren, nach eigener Prüfung an.
- LG Berlin, 13.11.1995 - 99 O 126/95
Auszug aus LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Zu letzterem beziehen sich die Antragsteller auf zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 (abgedruckt in AG 1996, 230) und 02.12.1996 (abgedruckt in AG 1997, 183).Insoweit schließt sich die Kammer den infolge Rechtsmittelrücknahme durch die Antragsgegnerin jeweils rechtskräftigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 und 02.12.1996, die in AG 1996, 230 ff bzw. AG 1997, 183 ff veröffentlicht sind und die Gegenstand der Auseinandersetzung der Beteiligten waren, nach eigener Prüfung an.
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Hieraus folgert diese auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.1999 (abgedruckt in NJW 1999, 3769 ff) zurückgehende Rechtsprechung, daß die Summe der Verkehrswerte der Aktien der eingegliederten Gesellschaft als die untere Grenze des Unternehmenswertes maßgebend ist. - BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Rn. 16 Nach der neueren Rechtsprechung ist der Festsetzung der angemessenen Barabfindung bzw. der Ermittlung der Verschmelzungswertrelation (Abfindung) und des angemessenen Umtauschverhältnisses (variabler Ausgleich) ein Referenzkurs des Börsenwerts zugrundezulegen, der - unter Ausschluß außergewöhnlicher Tagesausschläge oder kurzfristiger, sich nicht verfestigender sprunghafter Entwicklungen - aus dem Mittel der Börsenkurse der letzten drei Monate vor dem Stichtag gebildet wird (BGH, NJW 2001, 2080). - BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden …
Auszug aus LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Die Kammer berücksichtigt, dass die ausgeschiedenen Aktionäre 1.380 Aktien zum Nennwert von 100 DM hielten und erfahrungsgemäß die Barabfindung wählen (vgl. dazu BayObLG, FGPrax 2001, 84, 85), was zu einem Geschäftswert von (1.380 v 500, 17=) 690.234,60 EUR führt.
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03
Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …
vom 13.11.1995 - Az. 99 O 126/95 - und 02.12.1996 - Az. 99 O 173/96 - sowie des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 - Az. 22 O 14/91 Akt.E - eine durchschnittliche Hauptversammlungspräsenz in Höhe von ca. 80 % an.Die in dem Beschluss vom 25.02.2002 - Az. 22 O 14/91 Akt.E - vertretene Auffassung des Landgerichts Mannheim, die Antragsgegnerin habe auf Verlangen die Aktien der außenstehenden Aktionäre gegen eine Barabfindung zu erwerben, da die Antragsgegnerin ein von der ... ... abhängiges Unternehmen sei, ist von dem Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt worden.
- OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit Minderbeteiligung
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 Akt.E - wird zurückgewiesen. - ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam
Eine Minderheitsbeteiligung kann genügen, wenn sie tatsächlich wie eine Mehrheitsbeteiligung wirkt, mag dies aufgrund der besonderen Zusammensetzung des Aktionärskreises und der regelmäßiger Präsenz in den bisherigen Hauptversammlungen beruhen (…BGH vom 13.10.1997, aaO [Beteiligung von 43, 74% bei 80% Präsenz]; BGHZ 135, 107, 114 f und als Vorinstanz OLG Braunschweig AG 1996, 271, 273 [Beteiligung von 20% bei 37% Präsenz im mehrjährigen Durchschnitt; OLG Düsseldorf v. 19.11.1999 - 17 U 46/99, AG 2000, 365, 366; OLG Karlsruhe v. 11.12.2003 - 12 W 11/02, AG 2004, 147, 148; LG Berlin vom 13.11.1995 - 99 O 126/95, AG 1996, 230, 231 f [Beteiligung der X von 34% bei Durchschnittspräsenz von 83%, wovon 24% auf die Y entfallen, an der X paritätisch beteiligt ist]; LG Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91, AG 2003, 216, 217; aA AG Wolfsburg AG 1995, 238 f: 20 %- Beteiligung des Landes Niedersachsen bei der V. AG nicht ausreichend). - LG Hamburg, 15.03.2004 - 414 O 123/93
Abfindung ausgeschiedener Aktionäre: Anspruch auf Barabfindung bei Eingliederung …
Diese Frage war bereits Gegenstand mehrerer - divergierender - Entscheidungen, in denen es ebenfalls um die Eingliederung von Brauereien in den Konzern der Antragsgegnerin zu 2) ging (Engelhardt- Brauerei AG; LG Berlin, Urteil vom 13.11.1995 - 99 O 126/95 -, AG 1996, 230; Urteil vom 2.12.1996 - 99 O 173/96-, AG 1997, 183; Beschluss vom 9.11.2001 - 98 AktE 13/90 - ; Heidelberger Schlossquell- Brauerei AG; LG Mannheim, Beschluss vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 - Ritterbrauerei AG; LG Dortmund, Beschluss vom 14.04.2003 - 20 AktE 7/94 -) und auf die sich die Beteiligten zur Stützung ihrer Auffassung wechselseitig berufen.Die Kammer folgt insoweit der zutreffenden Begründung der Entscheidungen des Landgerichts Berlin (AG 1996, 230; 1997, 183), dem sich das Landgericht Mannheim (Beschluss vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 AktE), inzwischen bestätigt durch das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11.12.2003- 12 W 11/02), sowie das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 14.04.2003 - 20 AktE 7/94) mit überzeugenden Erwägungen auch für die im vorliegenden Verfahren gültigen Mehrheitsverhältnisse angeschlossen haben.
- LG Dortmund, 14.04.2003 - 20 AktE 7/94 Hierbei beziehen sie sich u.a. auf zwei Entscheidungen des Landgerichts {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdortmund%2Flg_dortmund%2Fj2003%2F20_AktE_7_94_Beschluss_20030414_10.jpeg}Berlin (abgedruckt AG 1996, 230 und 1997, 185, und auf den Beschluss des Landgerichts Mannheim vorn 25.02.2002 (22 0 14/91 AktE, BI.
Die Kammer schließt {BILD:http%3A%2F%2Fwww.justiz.nrw.de%2Fnrwe%2Flgs%2Fdortmund%2Flg_dortmund%2Fj2003%2F20_AktE_7_94_Beschluss_20030414_103.jpeg}sich im Ergebnis den rechtskräftigen Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 13.11.1995 (AG 1996, 230 ff.) und 02.12.1996 (AG 1997, 183 ff.) und dem nicht rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 (22 O 14/91 AktE, Bl. 726 ff. d.A.) an und stützt sich zusätzlich auf folgende Erwägungen:.
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