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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19546
LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05 (https://dejure.org/2005,19546)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2005 - 22 S 115/05 (https://dejure.org/2005,19546)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 22 S 115/05 (https://dejure.org/2005,19546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung einer Vorleistungspflicht; Zivilprozessuale Ausgestaltung der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs i.R.e. Urkundenprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift dann vor, wenn der Verwender der Klausel einseitig seine eigenen Interessen durchsetzt, ohne die Belange seines Vertragspartners angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1997, 193 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05
    Rn. 19 Nach der einhelligen Rechtsprechung ist eine Klausel, die abweichend von der gesetzlichen Regelung zur Vorleistung verpflichtet, nur dann zulässig, wenn für sie ein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Kunden hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. BGHZ 100, 157 ff.).
  • BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83

    Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte, der sich die Kammer anschließt, ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97

    Inhaltskontrolle für eine Vorauszahlungsklausel im Mietvertrag - Tennisplatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte, der sich die Kammer anschließt, ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 15 U 181/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte, der sich die Kammer anschließt, ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • AG Düsseldorf, 19.12.2007 - 31 C 8544/07

    Vorleistungspflichtklausel ist bei Internet-System-Vertrag über die Vermietung …

    Die Regelung verstößt nicht gegen § 307 Abs. 1 BGB (vgl. LG Düsseldorf, Urteil v. 02.12.2005, 22 S 115/05; LG Düsseldorf, Urteil v. 11.08.2006, 20 S 36/06).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 22 S 28/09

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess gem. § 592 …

    Ausweislich des Urteils der erkennenden Kammer vom 02.12.2005, Az.: 22 S 115/05, ist die streitgegenständliche Klausel wirksam.

    Weil die Klägerin die geschuldeten Dienstleistungen nur mit Hilfe des Beklagten erbringen kann, hat der Beklagte Einfluss auf die Qualität der erbrachten Leistungen und kann aufgrund der geschuldeten Beratungs- und Betreuungsleistungen seine Interessen verfolgen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2005, 22 S 115/05).

  • LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 22 S 58/09

    Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen eines …

    Ausweislich des Urteils der erkennenden Kammer vom 02.12.2005, Az.: 22 S 115/05, ist die streitgegenständliche Klausel wirksam.

    Weil die Klägerin die geschuldeten Dienstleistungen nur mit Hilfe des Beklagten erbringen kann, hat der Beklagte Einfluss auf die Qualität der erbrachten Leistungen und kann aufgrund der geschuldeten Beratungs- und Betreuungsleistungen seine Interessen verfolgen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2005, 22 S 115/05).

  • LG Düsseldorf, 29.12.2009 - 35 O 37/09

    Zahlungsanspruch aus dem Abschluss eines Internet-System-Vertrags für die …

    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung der des Landgerichts Düsseldorf vom 25. November 2005 Az: - 22 S 115/05 - und vom 11.08.2006 - Az.: 20 S 36/06 - an.
  • LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06

    Zahlungsanspruch aus einem Internet-System-Vertrag; Wirksamkeit einer …

    Insoweit schließt sich das erkennende Gericht der Entscheidung der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. November 2005 (22 S 115/05) an.
  • LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05

    Zur vertragstypologischen Einordnung eines Internet-System-Vertrages

    Diese Klausel hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2005 - 22 S 115/05).
  • AG Düsseldorf, 04.05.2006 - 56 C 3215/06

    Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen im Urkundsprozess durch einen …

    Rn. 27 Das erkennende Gericht schließt sich aus den vorstehenden Gründen der Rechtsprechung der für Berufungssachen zuständigen 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf an, die die Vorleistungspflicht in den Verträgen der Klägerin ebenfalls für wirksam erachtet hat (vgl. LG Düsseldorf, Vorbehaltsurteil vom 02.12.2005, 22 S 115/05).
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