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Rechtsprechung
   KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2446
KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00 (https://dejure.org/2001,2446)
KG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 22 U 1044/00 (https://dejure.org/2001,2446)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00 (https://dejure.org/2001,2446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 124/98
  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 808
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Köln, 20.05.2003 - 9 U 224/02

    Anforderungen an Entkräftung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall; …

    Nach einhelliger Ansicht greift der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden, wenn sich beide Fahrzeuge im gleichgerichteten Verkehr befunden haben (KG MDR 2001, 808).

    Ein solcher atypischer Verlauf liegt beispielsweise dann vor, wenn der Vorausfahrende in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall die Fahrspur gewechselt hat (BGH NJW 1991, 230, 231; OLG Köln VRS 93 (1997), 46, 47; OLG Köln VersR 1991, 1195; OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.1985 - 9 U 34/85; KG, Urteil vom 1.11.1993 - 12 U 7089/91; KG MDR 2001, 808).

    Dieser gilt grundsätzlich auch bei Teilüberdeckung der Stoßflächen (vgl. KG MDR 2001, 808).

    Ein solcher könnte beispielsweise der Umstand sein, dass der Aufprall schräg erfolgt ist (vgl. KG MDR 2001, 808).

  • OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …

    Wer im gleichgerichteten Verkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder zu dicht aufgefahren (…vgl. nur Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage (2003), § 4 StVO, Rn. 17 m. w. N.; KG MDR 2001, 808).

    Ein solcher atypischer Verlauf liegt beispielsweise dann vor, wenn der Vorausfahrende in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall die Fahrspur gewechselt hat (BGH NJW 1991, 230, 231; OLG Köln r + s 2004, 213; OLG Köln VersR 1991, 1195; OLG Hamm MDR 1998, 713; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809; KG MDR 2001, 808).

    Es müssen sich aus den unstreitigen oder bewiesenen Umständen zumindest konkrete Anhaltspunkte und Indizien ergeben, dass dies so gewesen ist (BGH MDR 1989, 150; Senat r + s 2004, 214; KG MDR 2001, 808; anders OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809; OLG Hamm MDR 1998, 712).

    Die seitliche Versetzung der Schäden kann problemlos darauf zurückgeführt werden, dass die Fahrbahn deutlich breiter als die Fahrzeuge ist und die Fahrzeuge sich möglicherweise seitlich versetzt innerhalb einer Fahrbahn befanden (vgl. auch Senat r + s 2004, 213; KG MDR 2001, 808).

  • LG Stade, 05.10.2021 - 4 O 161/20
    Unaufmerksamkeit und ein zu knapp bemessener Sicherheitsabstand sind typische Ursachen eines Auffahrunfalis (KG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00, juris).
  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit …

    Ein typischer Auffahrunfall wird regelmäßig dadurch verursacht, dass ein nachfolgendes Fahrzeug auf die gesamte Heckpartie eines im gleichen Fahrstreifen vorausfahrenden oder haltenden Fahrzeuges auffährt (Senat, VerkMitt 1993, 85 Nr. 111); entsprechendes gilt bei bloßer Teilüberdeckung der Stoßflächen der im gleichgerichteten Verkehr befindlichen Fahrzeuge (Senat, VerkMitt 1996, 9 Nr. 8), weil sich hintereinanderfahrende Fahrzeuge auf der überschießenden Breite eines Fahrstreifens unterschiedlich einrichten (vgl. KG, KGR 2001, 93).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08

    Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden …

    Das deutet auf die Vorstellung von einer Erschütterung des (bejahten) Anscheinsbeweises durch die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Verlaufs hin (vgl. auch die Kritik an der insoweit "missverständlichen" Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des KG durch dessen 22. Zivilsenat im Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00, KGR 2001, 93).

    Es ist also nicht Sache des Vordermanns vorzutragen und nachzuweisen, dass der Spurwechsel in keinem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall stehen könne, weil er, der Vordermann, schon geraume Zeit zuvor die Spur gewechselt habe (vgl. KG Berlin - 22. Zivilsenat - KGR 2001, 93; SaarlOLG - 4. Zivilsenat - OLGR 2005, 813).

  • LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06

    Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines …

    Wer im gleichgerichteten Verkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder ist zu dicht aufgefahren (…Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 4 StVO, Rn. 17 f.; KG MDR 01, 808; OLG Köln r+s 2005, 127).

    Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).

  • KG, 20.11.2013 - 22 U 72/13

    Haftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins für Verschulden des …

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass derjenige, dem der andere aufgefahren ist, generell darlegt, die Fahrzeuge seien schon längere Zeit hintereinander gefahren ( vgl. KG mit Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00 - KGR Berlin 2001, 93 ).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis …

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …

  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

  • KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem …

  • KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in …

  • OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahren eines …

  • KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09

    Verkehrsunfallhaftung: Berücksichtigung einer erhöhten Betriebsgefahr eines mit …

  • KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Kein Anscheinsbeweis für unfallbedingte …

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 31/05

    Zur Entkräftung des gegen den hinten auffahrenden Unfallgegner sprechenden …

  • KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07

    Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand …

  • LG Duisburg, 25.01.2007 - 7 S 222/06
  • LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10

    Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall

  • LG Erfurt, 14.12.2006 - 3 O 1248/06

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach vorangegangenem Spurwechsel und …

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