Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.07.2008 - 22 U 141/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
RVG § 32; ; RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 1; ; GKG § 45 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 32 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 1 Satz 2
Streitwert bei Hilfsanträgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Wertes einer Hilfswiderklage bei der Streitwertfestsetzung für ein Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 26.05.1989 - 8 Ta 65/89
Streitwert; Hilfsantrag; Anwaltskosten
Auszug aus OLG Köln, 23.07.2008 - 22 U 141/07
Die Gegenmeinung (Gerold-Schmidt/Müller-Rabe VV 3100 zum RVG, Rn 129; ähnlich zum früheren Recht LAG Hamm MDR 89, 852; LAG Düsseldorf JurBüro 94, 359 mit abl.
- OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei …
Jedoch ist der Umfang der Auseinandersetzung mit einem Streitgegenstand für den Gebührenstreitwert ein unmaßgebliches Kriterium, wie z.B. der Fall einer Teilklage zeigt oder einer nicht gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GKG beschiedenen Hilfswiderklage (OLG Köln, Beschl. v. 23.07.2008, 22 U 141/07, OLGR 2009, 158; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.03.2007, 7 W 1/07, OLGR 2007, 965, 966) oder Hilfsaufrechnung (OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.02.2006, 13 U 135/05, JurBüro 2006, 595, 596). - LAG Hamm, 24.01.2023 - 8 Ta 128/22
Gebührenstreitwert eines Kündigungsschutzverfahrens mit allgemeiner …
Denn in den Fällen des unbeschiedenen Hilfsantrags greift nach § 32 Abs. 1 RVG die gesetzlich angelegte und den Regelfall bildende Abhängigkeit der Anwaltsvergütung von dem für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff GKG ein (KG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 20 U 150/04 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 22 U 141/07 - juris). - LAG Nürnberg, 16.07.2025 - 2 Ta 36/25
Gegenstandswert - Mitverhandeln außergerichtlicher Ansprüche ohne Abschluss eines …
Denn in den Fällen des unbeschiedenen Hilfsantrags greift nach § 32 Abs. 1 RVG die gesetzlich angelegte und den Regelfall bildende Abhängigkeit der Anwaltsvergütung von dem für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff. GKG ein (KG 11.6.2007 - 20 U 150/04, BeckRS 2008, 1369; OLG Köln 23.7.2008 - 22 U 141/07, BeckRS 2008, 20257). - OLG Köln, 20.12.2012 - 19 W 48/12
Streitwert bei Klage und Hilfsaufrechnung und Rücknahme der Berufung des …
Ob die Rechtsanwaltsgebühren davon abweichend festzusetzen sind, weil der Rechtsanwalt sich mit den Hilfsanträgen bzw. -ansprüchen befasst hat, wird ebenfalls ganz überwiegend im Hinblick darauf verneint, dass § 23 RVG ausnahmslos den Wert der Gerichtgebühren für die Anwaltsgebühren für maßgeblich hält und die systembedingte Mischkalkulation bei der Bemessung der Anwaltsgebühren, die nicht immer ein Äquivalenz zum Arbeitsaufwand bietet, durchbrochen würde (OLG Thüringen, Beschluss vom 01.07.08, 5 U 552/07; OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007, 19 U 48/06; OLG Köln, Beschluss vom 23.07.08 - 22 U 141/07). - LG Osnabrück, 18.11.2008 - 7 O 845/07 Die gegenteilig vertretene Auffassung, der zufolge der Wert eines Hilfsantrags für die Anwaltsgebühren auch dann maßgebend sein soll, wenn über ihn nicht entschieden worden ist (vgl. OLG Hamm MDR 2007, 618, 619 m.w.N.), kann mit den zu ihrer Begründung herangezogenen Argumenten nicht überzeugen (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2007, 965 f.; OLG Köln v. 23.07.2008, 22 U 141/07; Kammergericht v. 11.06.2007, 20 U 150/04; OLG Brandenburg NJOZ 2006, 3384 f.u. OLG Hamm wie vor).
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