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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4574
OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85 (https://dejure.org/1986,4574)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1986 - 22 U 159/85 (https://dejure.org/1986,4574)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - 22 U 159/85 (https://dejure.org/1986,4574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 7 § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem den Fahrstreifen wechselnden LKW der Post

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholen; Halterhaftung; Einfahren und Anfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 666
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85
    Dabei wird § 7 StVG auch nicht durch das Verweisungsprivileg des § 839 I 2 BGB verdrängt (BGH NJW 79, 2043;… vgl. auch Palandt-Thomas, BGB, 45. Aufl. 1986, § 839 Anm. 7 a).
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80

    Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85
    Denn auch inhaltlich versteht der Senat die protokollierte Aussage des Zeugen G nicht anders als das erstinstanzliche Gericht (hierzu: BGH NJW 82, 1052).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1986 - 22 U 159/85
    Rn. 16 Letztlich braucht allerdings Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen - die nach den zu § 398 1 ZPO entwickelten Grundsätzen nicht etwa zwingend dessen erneute Vernehmung erforderlich machen würden, weil das Erstgericht die Glaubwürdigkeit gar nicht erörtert hat und somit der Senat von dessen etwaiger Beurteilung nicht abweichen würde (vgl. BGH NJW 72, 584) - nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20

    Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten …

    Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist "anderer Verkehrsteilnehmer" aber nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, also nicht der vom Fahrbahnrand An- und in den fließenden Verkehr Einfahrende (…vgl. KG, NZV 2004, 632, 633, juris Rn. 13;… KG, NZV 2006, 369, 370, juris Rn. 25;… KG, NZV 2008, 413, 414, juris Rn. 8;… KG, NJW-RR 2011, 26, 27, juris Rn. 14;… OLG München, NJW-RR 1994, 1442, 1443, juris Rn. 5; OLG München…, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 10 U 2926/10, juris Rn. 5;… OLG Naumburg, NJW-RR 2013, 737, juris Rn. 20;… AG Hamburg, SVR 2021, 182, 183, juris Rn. 21 ff.; Haarmann, DAR 1987, 139, 145; ders., VersR 1986, 666, 667;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 7 StVO Rn. 17;… Grabow in BeckOK Straßenverkehrsrecht, 14. Ed. 15.01.2022, § 7 StVO Rn. 51 f.;… Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 7 StVO Rn. 22;… Quarch in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVO Rn. 7b;… Feskorn in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVO Rn. 35;… Schröder in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 7 StVO Rn. 8; a.A. OLG Köln, VersR 1986, 666, juris Rn. 27).

    Rn. 13 Bereits die Entstehungsgeschichte des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO spricht für eine Beschränkung des Schutzzwecks des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO auf den fließenden Verkehr vor einer Gefährdung durch den Fahrstreifenwechsler (so auch Haarmann, DAR 1987, 139, 145; ders., VersR 1986, 666, 667).

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit …

    Will der rückwärts Ausparkende der Alleinhaftung wenigstens teilweise entgehen, muss er den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern, indem er vorträgt und beweist, dass er entweder bereits solange auf dem bevorrechtigten Fahrbahnteil stand, dass sich der fließende Verkehr auf ihn einstellen konnte und musste oder dass er sich so weit von der Stelle des Losfahrens entfernt und sich in seinem Fahrverhalten (Einordnen, Geschwindigkeit) so dem Verkehrsfluss angepasst hatte, dass die Tatsache seines Anfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr für den weiteren Geschehensablauf ursächlich sein kann (OLG Düsseldorf VersR 1978, 852 für 10-12 m; OLG Köln VersR 1986, 666 für 10-15 m;… KG Urt. v. 11.05.1989 - 12 U 3044/88 [[...]] und VRS 106 [2004] 443 [444] für 10-15 m; MDR 2008, 562 für 10-12 m; OLG Celle SP 1993, 3 für 39 m; AG Herne SP 1993, 106 für 50 m; AG Essen SP 1996, 236;… AG München, Urt. v. 25.01.2013 - 344 C 8222/11 für 30 m).
  • OLG Köln, 16.04.2015 - 19 U 189/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen …

    Entscheidend ist nämlich, ob noch ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkstreifens bestanden hat (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 04.02.1986, 22 U 159/85, zitiert nach juris).

    Ob dies erst nach einer Strecke von mindestens 30 m auf dem neuen Fahrstreifen (vergleiche AG München, Urteil vom 25.01.2013, 344 C 8222/11, zitiert nach juris) anzunehmen ist oder jedenfalls bei einer Strecke von 10-15 m (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 04.02.1986, 22 U 159/85) zu verneinen ist, kann hier dahinstehen, da es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

  • KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Einordnung eines ausparkenden Fahrzeugs in den …

    Das Einfahren aus einem Parkbereich auf einem Mittelstreifen ist erst dann abgeschlossen, wenn sich der Einfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln VersR 1986, 666).

    Dies ist erst dann der Fall, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 4. Februar 1986 - 22 U 159/85 - VersR 1986, 666).

  • KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die …

    Diese Strecke ist nämlich in Ansehung der Beschleunigung eines anfahrenden PKW derart kurz, dass der räumliche und zeitliche Zusammenhang mit dem Verlassen des Fahrbahnrandes offensichtlich ist (so auch für eine Strecke von 10 bis 15 m: OLG Köln, VersR 1986, 666).

    Die entgegenstehende Ansicht des OLG Köln (VersR 1986, 666) ist abzulehnen, da sie den Normzweck dieser Vorschrift außer Acht lässt (vgl. hierzu die Anmerkung von Haarmann, VersR 1986, 667).

  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision …

    Dabei muss jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen sein (Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 12 U 94/06 - OLG Köln VersR 1986, 666).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus …

    Auf die Beibehaltung des Fahrstreifens durch den fließenden Verkehr darf er sich nicht verlassen (…Hentschel/König a.a.O. mit Hinweis KG NZV 2008, 413; OLG Köln VersR 1986, 666).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen …

    Allerdings ist der Anfahrvorgang erst dann abgeschlossen, wenn sich der Anfahrende endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (OLG Köln VersR 1986, 666; KG KGR 2007, 772, 773).
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen …

    Dabei wahrt eine Strecke von 10 - 15 m zwischen Anfahren und Kollision den räumlichen und zeitlichen Zusammenhang (KG Berlin…, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 12 U 94/06 -, Rn. 21, juris; OLG Köln, Urteil vom 4. Februar 1986 - 22 U 159/85 -, Rn. 20, juris).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 4/17

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße …

    Denn sie finden ihre Rechtfertigung darin, dass die besonderen Gefahren des Einfahrens oder Anfahrens so lange fortwirken, bis das Einordnen in den fließenden Verkehr abgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, VersR 1986, 666).
  • OLG Köln, 02.06.1997 - 19 U 213/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nach dem Zurücksetzen aus einem …

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 71/13

    Haftung für für die erhöhte Betriebsgefahr eines Taxifahrzeugs; Bestimmung des …

  • OLG Zweibrücken, 14.08.2024 - 1 U 155/23

    Pflichten bei Einfahrt auf Parkplatz über abgesenkten Bordstein

  • LG Saarbrücken, 22.12.2023 - 13 S 34/23

    Verkehrsunfall: Haftung eines LKW-Fahrers bei einem Einfahren von einem …

  • OLG München, 26.05.1987 - 5 U 5260/86
  • LG Dortmund, 06.09.1994 - 15 O 14/94
  • LG Hamburg, 30.06.2004 - 331 S 19/04
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