Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 908 909
Ansprüche des Eigentümers eines gefährdeten Grundstücks bei drohendem Gebäudeeinsturz auf dem Nachbargrundstück - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauhaftungsrecht - Auch schiefe Giebelwände müssen geschützt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch schiefe Giebelwände müssen geschützt werden! (IBR 1999, 266)
Verfahrensgang
- LG Duisburg - 10 O 278/97
- OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98
Papierfundstellen
- BauR 1999, 790 (Ls.)
- BauR 2000, 941 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81
Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98
Die Frage, ob eine Stütze im Sinne von § 909 BGB erforderlich ist, beurteilt sich vielmehr allein danach, welche Befestigung das Nachbargrundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt (vgl. BGHZ 101, 290, 293; BGH NJW 1983, 872, 873; Senatsurteil vom 8.6.1990 - 22 U 19/90 -). - BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94
Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98
Der BGH hat zwar in der Entscheidung NJW 1996, 1749, 1750/1751 die Auffassung vertreten, es bedürfe im Hauptverfahren keiner besonderen Entscheidung über die Kosten des Beweisverfahrens; die Prüfung, ob der Streitgegenstand beider Verfahren identisch sei und inwieweit die Kosten des Beweisverfahrens erstattungsfähig seien, sei im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu prüfen. - BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85
Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98
Die Frage, ob eine Stütze im Sinne von § 909 BGB erforderlich ist, beurteilt sich vielmehr allein danach, welche Befestigung das Nachbargrundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt (vgl. BGHZ 101, 290, 293; BGH NJW 1983, 872, 873; Senatsurteil vom 8.6.1990 - 22 U 19/90 -). - BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70
Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98
Schließlich liegen auch die Voraussetzungen für einen (verschuldenunabhängigen) nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch außerhalb von § 906 Abs. 2 S. 2 (vgl. dazu BGHZ 58, 149 ff) hier ersichtlich nicht vor. - OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 208/98
Die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils entspricht der vom Landgericht zitierten Senatsentscheidung vom 26.8.1997 - 22 W 45/97 - OLGR Düsseldorf 1997, 324/325 = NJW-RR 1998, 358 = BauR 1998, 367/368.
- OLG Karlsruhe, 11.08.2022 - 12 U 364/21
Nachbarrechtliche Ansprüche beim Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von …
Rn. 48 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Hang nach der Vertiefung ausreichend befestigt wurde, trägt die Klägerin, weil sie als Anspruchstellerin nach § 1004 Abs. 1 BGB die Beeinträchtigung nachzuweisen hat (…Fritzsche, in: BeckOK-BGB, Stand: 01.02.2022, § 1004 Rn. 131) und auch als vertiefende Eigentümerin beweisen muss, zeitgleich mit der Vertiefung für eine genügende anderweitige Stütze gesorgt zu haben (…Vollkommer, in: BeckOGK-BGB, Stand: 01.04.2022, § 909 Rn. 65, 63;… Brückner, in: Münchener Kommentar-BGB, 8. Aufl., 2020, § 909 Rn. 50;… Fritzsche, in: BeckOK-BGB, Stand: 01.02.2022, § 909 Rn. 29 zu Recht entgegen Herrler, in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 909 Rn. 2 und Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 6. Aufl., § 909 Nr. 2d; die dort genannte Entscheidung des BGH, Urteil vom 24.02.1978 - V ZR 95/75, betrifft nicht die Beweislast, sondern die Bestimmtheit des Klagantrags; auch die Konstellation eines Anscheinsbeweises - vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.1999 - 22 U 208/98 - liegt hier nicht vor).
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