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| OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95 |
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Gesellschaftsrecht; Haftung des Geschäftsführers für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 1 O 248/94
- OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 289
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der "Vorenthaltung" der Beiträge im Sinne des § 266 a StGB ist dies ausreichend, da die "schlichte Nichtzahlung" unter Strafe gestellt ist (Urteil des Senats vom 18.6.1993 - 22 U 9/93 - veröffentl. in NJW-RR 1993, 1448 = OLGR Düsseldorf 1994, 94 unter Hinweis auf die herrschende Meinung und Rspr.).Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 266 a StGB entfällt auch nicht ausnahmsweise deswegen, weil die geschuldete Beitragszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt unmöglich war infolge der Aufzehrung aller finanzieller Mittel (Urteil des Senats vom 18.6.1993 - 22 U 9/93 aaO.).
- OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 104/92
Umfang der Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Nachdem die wirtschaftlichen Schwierigkeiten offenbar geworden waren, durfte der Beklagte nicht mehr von der Richtigkeit der Angaben des Mitgeschäftsführers ohne jeden Beleg und Nachweis entsprechender Vorkehrungen für den Krisenfall ausgehen, da es kaufmännischer Erfahrung entspricht, daß gerade dann Liquiditätsprobleme auftreten, woraus eine besondere Prüfungspflicht folgt (Urteil des Senats vom 6.11.1992 - 22 U 104/92.- veröffentl. in NJW-RR 1993, 1128 = OLGR Düsseldorf 1993, 209, 210). - BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Eine Ausnahme ist zu machen, wenn Wesen und Inhalt der Schutznorm dafür sprechen, dem Schädiger das Risiko der Sachverhaltsaufklärung aufzuerlegen (in engeren Grenzen BGH VersR 1985, 452, 453).
- BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90
Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Die Strafbarkeit entfällt auch nicht teilweise aufgrund der Zahlung von 12.000.- DM auf die Beitragsschuld für Juli 1991, weil sie nicht vor oder bei Fälligkeit erfolgte, so daß auch eine Verrechnung allein auf die Arbeitnehmerbeiträge und damit deren vollständige Tilgung entsprechend § 366 I BGB ausscheidet (BGH wistra 1991, 266, 267). - BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83
Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Letzteres könnte abweichend von der vorliegenden Berechnung der Klageforderung unter Berücksichtigung der Sicherheit der Forderung zu einer vorrangigen Tilgung der Arbeitgeberbeiträge führen, für die kein weiterer persönlicher Schuldner aufzukommen hat (BGH NJW 1985, 3064, 3065;… Palandt/Heinrichs, BGB , 54. Aufl. 1995, Rdz 10 zu § 366 BGB ). - BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89
GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Da die Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH gemäß § 37 II GmbHG nach außen unbeschränkt und unbeschränkbar ist, trifft auch jeden von mehreren eine Pflicht zum Handeln im ganzen in strafrechtlicher Hinsicht (BGH wistra 1990, 97, 98;… Schönke-Schröder-Lenckner, StGB , 24. Aufl. 1991, Rdz. 18 zu 14 StGB ). - OLG Düsseldorf, 08.07.1993 - 8 U 3/92
Herzoperation; Blutverdünnungsmittel; Verdacht auf Immunvaskulitis; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Ihm verblieb jedenfalls eine Überwachungspflicht (Senatsurteil vom 12.11.1993 - 22 U 90/93 - OLGR Düsseldorf 1994, 16). - OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 22 U 90/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 53/95
Ihm verblieb jedenfalls eine Überwachungspflicht (Senatsurteil vom 12.11.1993 - 22 U 90/93 - OLGR Düsseldorf 1994, 16).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Dies ist insbesondere für das Entrichten von Steuern (BFH, Urteil vom 26. April 1984 …und Beschluß vom 4. März 1986 - jeweils aaO.) sowie das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen angenommen worden (Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 199/70 - VersR 1972, 554, 556; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289; LSG Berlin DAng-Vers 1977, 258). - BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …
Dieser Umstand rechtfertigt es jedoch nicht, dem Beklagten das Risiko der Sachverhaltsaufklärung aufzuerlegen (vgl. OLG Hamm, ZIP 2000, 198, 199; OLG Frankfurt, ZIP 1995, 213, 216; Diller/Powietzka, EWiR § 266a StGB 1/2000, 455, 456; Wussow, WJ 1999, 121; Holzkämper, BB 1996, 2142, 2143 a.A.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 289, 290; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1124; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 372 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 71, 73; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 410, 411; OLG Düsseldorf, GmbHR 2000, 1261; OLG Naumburg, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 7 U 76/98; OLG Naumburg, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 U 39/99; Pape/Voigt, WiB 1996, 829, 833). - OLG Düsseldorf, 16.09.2014 - 21 U 38/14
Haftung des Geschäftsführers wegen Beitragsvorenthaltung
Vielmehr war er in dieser Situation der offensichtlichen Finanzkrise gehalten, aufgrund eigener Kontrolle Sorge dafür zu tragen, dass die Zahlungspflichten auch tatsächlich erfüllt werden (BGH, Urteil vom 09.01.2001, VI ZR 407/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1995, 22 U 53/95).
- OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 257/96
Darlegungslast der Einzugsstelle bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen
Jedoch obliegen ihm dann Überwachungspflichten, die sich bei Anzeichen für eine Unzuverlässigkeit der beauftragten Personen oder im Falle einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens zu verstärkten Kontrollen und erhöhter Aufmerksamkeit verdichten (vgl. BGH NJW 1997, 130, 132; 133, 134; Senat NJW-RR 1996, 289 = GmbHR 1996, 368 ).Daß die spätere Gemeinschuldnerin ihren Arbeitnehmern für die Monate Dezember 1993 und Januar 1994 keine Löhne mehr ausgezahlt hat, ist für die Haftung der Beklagten nicht von Bedeutung weit bereits das Landgericht ausgeführt hat - unter den Begriff des Vorenthaltens im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB auch das Nichtabführen solcher Arbeitnehmerbeitragsanteile fällt, die auf nicht ausgezahlte Löhne oder Gehälter zurückzuführen sind (vgl. BGH NJW 1997, 1237 ; Senat NJW-RR 1996, 289).
Nach der Rspr. des Senats (GmbHR 1997, 900; OLG R Düsseldorf 1997, 258 = GmbHR 1997, 650 = NJW-RR 1997, 1124 ; NJW-RR 1996, 289) muß der Geschäftsführer einer GmbH, der sich auf die fehlende Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft beruft, die finanzielle Situation der Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im einzelnen nachvollziehbar darlegen und ggf. beweisen.
- OLG Celle, 12.01.2016 - 2 Ss 188/15
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Veurteilung nach § 266a …
- OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 153/96
Begriff der Beitragsvorenthaltung bei Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung …
Für die Beitragszeiträume bis einschließlich Oktober 1992 hat der Beklagte, der insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Senat NJW-RR 1996, 289, 290 = OLGR Düsseldorf 1996, 57, 58), die Zahlungsunfähigkeit der W GmbH jedoch nicht ausreichend dargetan.Zwar kann nach der Rechtsprechung bei einer Zahlung zwischen Abschluß des Lohnzahlungszeitraumes und Fälligkeitstermin eine stillschweigende Tilgungsbestimmung zur Verrechnung des abgeführten Betrages nur auf die Arbeitnehmerbeiträge naheliegen, weil die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile unter Strafandrohung steht (vgl. BGH VersR 1982, 959; NJW 1991, 2917, 2918; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1956, 802, 803, Senat NJW-RR 1996, 289 = OLGR Düsseldorf 1996, 57).
Fehlen solche Umstände, bleibt es bei der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge entsprechend § 366 Abs. 2 BGB (vgl. auch Senat NJW-RR 1996, 289).
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Jedoch obliegen ihm dann Überwachungspflichten, die sich bei Anzeichen für eine Unzuverlässigkeit der beauftragten Personen oder im Falle einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens zu verstärkten Kontrollen und erhöhter Aufmerksamkeit verdichten (vgl. BGH NJW 1997, 130, 132; 133, 134; Senat NJW-RR 1996, 289 = GmbHR 1996, 368 ).Daß es nach dem Gesagten an einer nachvollziehbaren Darlegung der Zahlungsunfähigkeit der Sch KG am 15.11.1994 fehlt, geht zu Lasten des Beklagten, weil er als Arbeitgeber hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Senat NJW-RR 1996, 289, 290 = GmbHR 1996, 368 ).
- OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen
Für eine entsprechende Zahlungsunfähigkeit ist ausnahmsweise allerdings der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig, weil nur er über die Kenntnis der Tatsachen verfügt, die ihn insoweit entlasten könnten (vgl. hierzu OLG Naumburg, BB 1999, 1621; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290).Der gegenteiligen Entscheidung des OLG Rostock (BB 1998, 54, 55; die Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290 trifft nicht diesen Fall, denn dort geht es um die Frage der Beweislast für die behauptete Unmöglichkeit wegen fehlender finanzieller Mittel und damit um den objektiven Tatbestand) kann im Ergebnis nicht gefolgt werden.
- OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 9/00
Voraussetzungen der Schadensersatzverpflichtung des GmbH-Geschäftsführers wegen …
Das Tatbestandsmerkmal "vorenthält" des § 266 a StGB wird dabei durch die schlichte Nichtzahlung zum Fälligkeitszeitpunkt erfüllt (Senatsurt. v. 27.10.95 - 22 U 53/95 = OLGR 1996, 57 = GmbHR 1996, 368 = NJW-RR 1996, 289).Der GmbH-Geschäftsführer, der sich auf diese Entlastungsmöglichkeit beruft, muß die finanzielle Situation der GmbH im Fälligkeitszeitpunkt im einzelnen nachvollziehbar darlegen (Senatsurt. v. 27.10.95 - 22 U 53/95 = OLGR 1996, 57 = GmbHR 1996, 368 = NJW-RR 1996, 289).
- OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 12 U 149/01
Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Zwar fällt dem Geschäftsführer einer GmbH ein strafbares und damit ein haftungsrechtlich relevantes Unterlassen nicht zur Last, wenn ihm die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Zeitpunkt der Fälligkeit wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft unmöglich gewesen sein sollte, denn die Unmöglichkeit normgemäßen Handelns lässt die Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassungsdelikten entfallen (BGH VersR 2002, 319, 321, NJW 1997, 130, 132; NJW 1997, 133, 134; NJW 1997, 1237; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 289, 290). - LG Frankfurt/Oder, 22.05.2003 - 14 O 20/03
Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur …
- OLG Zweibrücken, 19.01.1999 - 5 U 57/97
Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …
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