Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 301 540; AGBG § 1 Abs. 1 § 11 Nr. 10a
Zulässigkeit eines Teilurteils im Prozeß zwischen Bauherr und Bauträger; Entscheidung des Berufungsgerichts bei unzulässigem Teilurteil; Vom beurkundenden Notar vorgeschlagene Klauseln als AGB; Formularmäßige Vereinbarung des Verweises auf die Abtretung von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine wirksame Haftungsbeschränkung bei unzulänglicher Sekundärhaftung des Bauträgers! (IBR 1997, 107)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 3 O 118/95
- OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2123 (Ls.)
- NJW-RR 1997, 659
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.04.1995 - VII ZR 73/94
Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Bauträgers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Unwirksam ist die Klausel sogar bereits dann, wenn für den rechtsunkundigen Vertragspartner nur der Anschein erweckt wird, die eigene Haftung setze zunächst die erfolglose gerichtliche Inanspruchnahme Dritter voraus, vgl. BGH BauR 1995, 542, 543f.; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 8. Aufl., Rdnr. 2194; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 11 AGBG Rdnr. 52. Dieser Eindruck wird nach der vorgenannten BGH-Entscheidung bereits dann erweckt, wenn wie vorliegend das Wiederaufleben der Eigenhaftung auf gewichtige Gründe wie die Insolvenz des Dritten beschränkt wird und ferner der Fall genannt wird, daß der Käufer seine Rechte gegenüber dem Dritten "nicht durchsetzen kann". - BGH, 11.10.1979 - VII ZR 272/77
Wiederaufleben der Haftung des Bauträgers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Weil sie den Klägern die notwendige Unterstützung versagte, lebte ihre Eigenhaftung wieder auf, vgl. BGH BauR 1980, 71, 72f.; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, a.a.O., Rdnr. 2201. - BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88
Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Da somit die Frage des Passivlegitimation auch für den noch nicht entschiedenen Rest-Streit entscheidungserheblich ist, besteht die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlußurteil, wobei nicht einmal die Gefahr bestehen muß, daß die Kammer selbst diese Frage bei der Schlußentscheidung anders entscheiden würde, sondern bereits die Gefahr ausreicht, daß es aufgrund einer Entscheidung im Berufungsverfahren zu einer Widersprüchlichkeit kommen könnte, vgl. BGHZ 107, 236, 242; BGH NJW 1991, 2699 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 892, 893; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 301 Rdnr. 7. Auch alleine über die Widerklage hätte vorliegend ein Teilurteil nicht ergehen dürfen, weil auch dort die Frage der Passivlegitimation und der Wirksamkeit der Abtretungsklausel entscheidungserheblich ist.
- BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92
Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Dies ist nach der Rechtsprechung nach einem unzulässigen Teilurteil möglich, vgl. BGH NJW 1960, 339, 340; 1983, 1311, 1313; 1984, 120; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; OLG Düsseldorf NJW 1972, 1474, 1476; Münchener Kommentar - Musielak, a.a.O., § 301 Rdnr. 17; a.A.: Stein-Jonas-Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 540 Rdnr. 7 m.w.N. Die Absicht des Senates, den Rechtsstreit insgesamt zu entscheiden, ist den Parteien durch die Hinweise des Senatsvorsitzenden vom 27.08. - BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Für ein Aushandeln i. S.v. § 1 Abs. 2 AGBG wäre es erforderlich gewesen, daß die Beklagte die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt und den Klägern Gestaltungsfreiheit zur Wahrung der eigenen Interessen eingeräumt hätte, die Kläger mithin die reale Möglichkeit gehabt hätten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen, vgl. BGH WM 1995, 1455, 1456; BGH NJW 1977, 624, 625; NJW 1992, 1107, 1108, 2759, 2760; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 1 AGBG Rdnr. 17f. Hierfür ist nichts vorgetragen, insbesondere nicht, daß die Beklagte den Klägern gegenüber in erkennbarer Weise die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt hätte. - BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90
Voraussetzungen des Aushandelns
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Für ein Aushandeln i. S.v. § 1 Abs. 2 AGBG wäre es erforderlich gewesen, daß die Beklagte die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt und den Klägern Gestaltungsfreiheit zur Wahrung der eigenen Interessen eingeräumt hätte, die Kläger mithin die reale Möglichkeit gehabt hätten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen, vgl. BGH WM 1995, 1455, 1456; BGH NJW 1977, 624, 625; NJW 1992, 1107, 1108, 2759, 2760; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 1 AGBG Rdnr. 17f. Hierfür ist nichts vorgetragen, insbesondere nicht, daß die Beklagte den Klägern gegenüber in erkennbarer Weise die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt hätte. - BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90
Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Da somit die Frage des Passivlegitimation auch für den noch nicht entschiedenen Rest-Streit entscheidungserheblich ist, besteht die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlußurteil, wobei nicht einmal die Gefahr bestehen muß, daß die Kammer selbst diese Frage bei der Schlußentscheidung anders entscheiden würde, sondern bereits die Gefahr ausreicht, daß es aufgrund einer Entscheidung im Berufungsverfahren zu einer Widersprüchlichkeit kommen könnte, vgl. BGHZ 107, 236, 242; BGH NJW 1991, 2699 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 892, 893; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 301 Rdnr. 7. Auch alleine über die Widerklage hätte vorliegend ein Teilurteil nicht ergehen dürfen, weil auch dort die Frage der Passivlegitimation und der Wirksamkeit der Abtretungsklausel entscheidungserheblich ist. - BGH, 18.05.1995 - X ZR 114/93
Geschäftsbedingungen - Aushandeln - Vertragsbedingungen - Beschränkung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Für ein Aushandeln i. S.v. § 1 Abs. 2 AGBG wäre es erforderlich gewesen, daß die Beklagte die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt und den Klägern Gestaltungsfreiheit zur Wahrung der eigenen Interessen eingeräumt hätte, die Kläger mithin die reale Möglichkeit gehabt hätten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen, vgl. BGH WM 1995, 1455, 1456; BGH NJW 1977, 624, 625; NJW 1992, 1107, 1108, 2759, 2760; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 1 AGBG Rdnr. 17f. Hierfür ist nichts vorgetragen, insbesondere nicht, daß die Beklagte den Klägern gegenüber in erkennbarer Weise die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt hätte. - BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Dies ist nach der Rechtsprechung nach einem unzulässigen Teilurteil möglich, vgl. BGH NJW 1960, 339, 340; 1983, 1311, 1313; 1984, 120; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; OLG Düsseldorf NJW 1972, 1474, 1476; Münchener Kommentar - Musielak, a.a.O., § 301 Rdnr. 17; a.A.: Stein-Jonas-Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 540 Rdnr. 7 m.w.N. Die Absicht des Senates, den Rechtsstreit insgesamt zu entscheiden, ist den Parteien durch die Hinweise des Senatsvorsitzenden vom 27.08. - OLG Köln, 26.06.1991 - 2 U 171/90
Teilurteil; Verbot; Gefahr widersprechender Entscheidungen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Da somit die Frage des Passivlegitimation auch für den noch nicht entschiedenen Rest-Streit entscheidungserheblich ist, besteht die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlußurteil, wobei nicht einmal die Gefahr bestehen muß, daß die Kammer selbst diese Frage bei der Schlußentscheidung anders entscheiden würde, sondern bereits die Gefahr ausreicht, daß es aufgrund einer Entscheidung im Berufungsverfahren zu einer Widersprüchlichkeit kommen könnte, vgl. BGHZ 107, 236, 242; BGH NJW 1991, 2699 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 892, 893; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 301 Rdnr. 7. Auch alleine über die Widerklage hätte vorliegend ein Teilurteil nicht ergehen dürfen, weil auch dort die Frage der Passivlegitimation und der Wirksamkeit der Abtretungsklausel entscheidungserheblich ist. - OLG Düsseldorf, 01.02.1972 - 21 U 143/71
- OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
Grundurteil statt Aufhebung des Teilurteils - Entwässerung abgeböschter …
Gemäß § 301 ZPO darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn bei Teilbarkeit des Streitgegenstandes ein Teil unabhängig von der Entscheidung des Reststreits entscheidungsreif ist; besteht dagegen die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlußurteil ist ein Teilurteil unzulässig (Senatsurteil vom 11.10.1996, NJW-RR 1997, 659).Nach einem unzulässigen erstinstanzlichen Teilurteil kann das Berufungsgericht den Rechtsstreit insgesamt, also auch den noch in der ersten Instanz anhängigen Teil, selbst entscheiden (BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1983, 1311, 1312/1313 = MDR 1983, 652; Senatsurteil vom 11.10.1996 - 22 U 66/96 - NJW-RR 1997, 659, 660 = BauR 1997, 357 L = NJW 1997, 2123 L = OLGR 1997, 143 L; Senatsurteil vom 05.05.2000 in der Parallelsache 22 U 57/99 = 4 O 479/95 LG Krefeld -).
- OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 16 U 130/98
Zulässigkeit eines Teilurteils; Geltendmachung mangelnder Prüffähigkeit einer …
Dabei ist zu bedenken, dass das Berufungsgericht die Rechts- und/oder die Beweislage abweichend beurteilen kann (BGH - 11.4.1990 - NJW 1991, 570 [571]; ders. - 12.1.1994 - WM 1994, 865 [868]; OLG München - 28.4.1994 - NJW-RR 1994, 1278; OLG Düsseldorf - 11.10.1996 - NJW-RR 1997, 659 [660]; OLG Köln - 6.2.1992 - VersR 1993, 207 [208]).Als Rechtsfolge der Unzulässigkeit eines Teilurteils kommt die Möglichkeit in Betracht, den noch am Landgericht verbliebene Teil des Rechtsstreites an das Berufungsgericht "hochzuziehen" (BGH -10.10.1991 - NJW 1992, 511 [512];… ders. -12.1.1994 - a.a.O.; OLG Düsseldorf - 11.10.1996 - a.a.O.; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 301 RN 13, -/Gummer, § 537 RN 9, § 539 RN 22, § 540 RN 6).
- OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 22 U 3/98
Urteil bei Aufrechnung des Auftraggebers mit Mängelbeseitigungskosten gegenüber …
Gemäß § 301 ZPO darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn bei Teilbarkeit des Streitgegenstandes ein Teil unabhängig von der Entscheidung des Reststreits entscheidungsreif ist; besteht dagegen die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlußurteil ist ein Teilurteil unzulässig (Urteil des Senats vom 11.10.1996, NJW-RR 1997, 659 ). - OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
Zulässigkeit eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen im …
Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Teilentscheidung unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, so dass die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1997, 453, 454 f.; NJW-RR 1994, 379, 380; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 659 ;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 301 Rdn. 7;… Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 3;… Stein/Jonas-Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 6).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.02.1997 - 22 U 66/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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