Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.11.1988 - 22 U 89/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 571
- MDR 1989, 166
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24
Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten bei Veranlassung zur Klageerhebung
Umgekehrt sind unter reziproker Anwendung des § 93 dem Beklagten die Kosten selbst dann aufzuerlegen, wenn die durch sein Verhalten objektiv veranlasste Klage von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, insbesondere weil - wie hier - der Grund der Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit eingetreten ist (einhellige Auffassung; etwa OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 1092; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1581; NJW-RR 1989, 571; KG, NJW-RR 2012, 446; OLG Naumburg, NJOZ 2013, 552;… Althammer, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 91a Rn. 25;… Schulz, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 91a Rn. 45). - OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des …
Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706). - OLG Stuttgart, 10.03.1997 - 2 W 1/97
Freigabe eines hinterlegten Betrages ; Erledigung eines Rechtsstreits in der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 27.06.1991 - 3 W 38/91
Kostentragung des Rechtsstreits bei Klagerücknahme wegen Erfüllung des …
- LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97
Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung …
Für die Fälle, in denen sich der Beklagte bei Einreichung der Klage bereits in Verzug befand und die Klageforderung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit bezahlt wurde, wird angenommen daß die Verfahrenskosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn der Kläger in diesen Fällen die Klage sogleich nach Ausgleich der Klageforderung zurücknimmt ( OLG Frankfurt/Main vom 18.11.1988 - 22 U 89/88, MDR 1989.166; LG München I vom 20.06.1995 - 19 O 21368/94, NZV 1996, 35; siehe auch OLG Frankfurt/Main vom 27.09.1979 - 6 U 74/79, WRP 1979, 799).
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