Rechtsprechung
| VG Hamburg, 28.11.2003 - 22 VG 2478/2002 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 21.05.1976 - BT-Drs 7/5251
Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2003 - 22 VG 2478/02
Vereine, deren Tätigkeit auf Teilziele des Naturschutzes beschränkt sind, sollen von einer Mitwirkung nach § 29 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden (BT-DRS 7/5251, 13). - BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 55.82
Mitwirkungsrecht von
Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2003 - 22 VG 2478/02
Ebenso will der Gesetzgeber - schon um den Verwaltungsaufwand in vernünftigen Grenzen zu halten - die Mitwirkungsbefugnis nicht Vereinen gewähren, die nur aus wenigen Mitgliedern bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1985, BVerwGE 72, 277, 280).
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 1 S 702/18
Mitwirkungsrechte und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen; …
Zu einer sachgerechten Aufgabenerfüllung in diesem Sinne sind - bei isolierter Betrachtung - grundsätzlich auch Verbände mit einem relativ eng begrenzten geographischen Tätigkeitsbereich ohne landesweite Präsenz in der Lage (…so zutreffend zur Parallelvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UmwRG: Bunge, UmwRG, 2. Aufl., § 3 UmwRG Rn. 49;… Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 3 UmwRG Rn. 26;… Schieferdecker, in: Hoppe/Beckmann/Kment [Hrsg.], UVPG, UmwRG, 5. Aufl., § 3 UmwRG Rn. 43; ebenso in der Sache VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003 - 22 VG 2478/2002 - juris Rn. 37, zur Parallelvorschrift des § 29 Abs. 2 BNatSchG a.F.).Diese Mindestzahlen des bürgerlichen Rechts sind jedoch im Hinblick auf die dargestellten Zwecke des TierSchMVG zu gering (…vgl. Schieferdecker, a.a.O., § 3 UmwRG Rn. 42 [Mindestmitgliederzahl zwischen 25 und 50]; VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003 - 22 VG 2478/2002 - juris Rn. 33 [Mitgliederzahl von 40 ausreichend]).
- OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche …
Ziel des Vereins ist es, die Überlebensmöglichkeiten der Arten und Lebensgemeinschaften dieser Landschaften zu erkennen und ihrer Gefährdung entgegenzuwirken." Der Kläger wurde in Befolgung eines entsprechenden Verpflichtungsurteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. November 2003 (22 VG 2478/2002, juris) mit Bescheid der Behörde für Umwelt und Gesundheit vom 23. Januar 2004 gemäß § 29 Abs. 2 BNatSchG 1998 anerkannt.Gerade diese Punkte waren im Anerkennungsverfahren zwischen dem Kläger und der damals zuständigen Behörde streitig und wurden erst im Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. November 2003 (22 VG 2478/2002, juris) zugunsten des Klägers entschieden.
- VG Wiesbaden, 22.08.2019 - 4 L 2007/18
Eilrechtsschutz eines noch nicht anerkannten Umweltverbandes betreffend die …
Zum anderen sollen nur solche Verbände eine Anerkennung erhalten, die auch in der Lage sind, die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 29, juris;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89.EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 23).Solche Konfliktlagen sind systemimmanent und daher in Kauf zu nehmen, da andernfalls die gesetzlich vorgesehene Mitsprache und Gestaltung durch Verbände nicht "mit Leben erfüllt" werden kann (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 31, juris; HessVGH, Beschl. v. 03.01.2019, 9 B 2455/18, Rn 11;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 24).
Gleiches gilt im Falle einer Überschreitung der Grenze zum Querulatorischen, wenn beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden mit Strafanzeigen überhäuft werden, die aus nichtigen Anlässen oder sachfremden Erwägungen heraus erfolgen (vgl. vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2003, 22 VG 2478/2002, Rn. 31, juris;… Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL 2019, UmwRG, § 3, Rn. 24).
- VGH Hessen, 24.01.2019 - 9 B 2455/18
UMWELTVERBAND; KLAGEBEFUGNIS
Dies folgt schon daraus, dass die Genehmigungsbehörde aufgrund der zwangsläufigen Nähe zur Politik in vielfältiger Weise mit Umweltverbänden in Interessenkonflikte geraten kann und die daraus entstehende Konfliktlage systemimmanent in Kauf zu nehmen ist, da andernfalls die gesetzlich vorgesehene Mitsprache und Gestaltung durch Verbände nicht mit Leben erfüllt werden kann (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 28.11.2003 - 22 VG 2478/2002 -, juris Rn. 31). - VG Halle, 29.05.2024 - 4 A 168/22 Vielmehr kommt es darauf an, dass in den Fällen, in denen sie von ihren Mitwirkungs- und/oder Klagerechten Gebrauch machen möchte, dies in Form und Inhalt "sachgerecht" erfolgt und nicht etwa Informationen zweckentfremdet verwendet oder unsachliche Stellungnahmen abgegeben werden (vgl. zu allem HessVGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - Juris Rn. 11; OVG NRW…, Urteil vom 20. Januar 2012 - 2 D 141.09.NE - Juris Rn. 61; VG Wiesbaden…, Beschluss vom 22. August 2019 - 4 L 2007/18.WI - Juris Rn. 44; VG Hamburg, Urteil vom 28. November 2003 - 22 VG 2478/2002 - Juris Rn. 29; VG Berlin…, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 1 A 216.91 - Juris Rn. 24).
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