Rechtsprechung
| OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62 Abs. 4; FreihEntzG § 11 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2
D (A), Abschiebungshaft, Ausländerbehörde, Festnahme, Haftbefehl, einstweilige Anordnung, Richtervorbehalt - fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)
Entscheidung zur vorläufigen Festnahme nach § 62 Abs. 4 AufenthG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 27.02.2008 - 43 XIV 18/08
- LG Hannover, 27.03.2008 - 28 T 14/08
- OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 24.10.2007 - 3 W 211/07
Ausländerrecht: Recht der Ausländerbehörde zur vorläufigen Festnahme eines …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08
Die gegenteilige Auffassung, die der beteiligten Ausländerbehörde auch bei zielgerichteter Fahndung zum Zweck anschließender Abschiebung ein Recht zur Ingewahrsamnahme eines Betroffenen mit unbekanntem Aufenthalt zugesteht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Oktober 2007, 3 W 211/07 - juris), ist nach Auffassung des Senats mit dem Wortlaut des § 62 Abs. 4 Nr. 2 AufenthG nicht zu vereinbaren und steht zudem im Widerspruch zu Art. 104 Abs. 2 GG (vgl. auch Melchior, Abschiebungshaft, § 62 Abs. 4, (2)). - BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08
Vielmehr bedurfte es stets der vorherigen richterlichen Entscheidung (vgl. BVerwG NJW 1982, 536 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 93.76]; BGH NJW 1993, 3069 [BGH 01.07.1993 - V ZB 19/93]). - BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08
Vielmehr bedurfte es stets der vorherigen richterlichen Entscheidung (vgl. BVerwG NJW 1982, 536 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 93.76]; BGH NJW 1993, 3069 [BGH 01.07.1993 - V ZB 19/93]).
- VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 1947/08
Richtervorbehalt bei Ausschreibung zur Festnahme zum Zwecke der Abschiebung
Es muss deshalb auch nicht weiter der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage nachgegangen werden, ob es vor der Festnahme eines untergetauchten Ausländers zum Zwecke der Abschiebung eines Haftbefehls bedarf oder nicht (bejahend: OLG Celle, B. v. 02.06.2008 - 22 W 23/08 -, InfAuslR 2008, 311; verneinend: OLG Zweibrücken, B. v. 21.11.2007 - 3 W 239/07 - InfAuslR 2008, 311). - OLG Braunschweig, 30.06.2008 - 6 W 23/08
D (A), Abschiebungshaft, Festnahme, Inhaftierung, Ausländerbehörde, …
Hiergegen könnte allerdings sprechen, dass vor der Inhaftierung eine richterliche Entscheidung sowie Anordnung der Sicherungshaft hätte eingeholt werden können (§ 62 Abs. 4 Nr. 2 AufenthaltsG, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.06.2008, Az.: 22 W 23/08), zumal der Wortlaut der Norm keine Anwendungseinschränkung auf Ersthaftanträge vorsieht und ein erneuter Haftantrag durchaus zumutbar erscheint.
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