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Rechtsprechung
   KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27746
KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18 (https://dejure.org/2018,27746)
KG, Entscheidung vom 02.08.2018 - 22 W 30/18 (https://dejure.org/2018,27746)
KG, Entscheidung vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 (https://dejure.org/2018,27746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 BGB, § 62 FamFG
    Vereinsregistersache: Erledigung einer Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung zur Mitgliederversammlung

  • IWW

    § 37 BGB § 62 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 37 ; FamFG § 62
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung einer Mitgliederversammlung nach Ablauf der Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung einer Mitgliederversammlung nach Ablauf der Befristung

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 95 VR 34926
  • KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 1315
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines …

    Auszug aus KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18
    Eine Erledigung ist eingetreten, wenn die angefochtene Entscheidung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Wirkung mehr entfalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8;… Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem …

    Auszug aus KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18
    Eine Erledigung ist eingetreten, wenn die angefochtene Entscheidung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Wirkung mehr entfalten kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20

    Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung einer Vereinsversammlung: Erledigung der …

    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8;… Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 11.02.2021 - 22 W 1047/20

    Rechtsfolgen der Durchführung einer Vereinsversammlung hinsichtlich eines Antrags …

    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8;… Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 29.03.2023 - 22 W 3/23

    Kostenentscheidung bei einer Beschwerde eines Vereins gegen eine Ermächtigung zur …

    Die ihn beeinträchtigenden Wirkungen der Ermächtigung sind unabhängig davon, ob die auf der Grundlage der Ermächtigung am 28. Januar 2023 durchgeführte Mitgliederversammlung zu wirksamen Beschlüssen geführt hat oder nicht, für die Zukunft weggefallen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. August 2018 - 22 W 30/18 -, Rn. 4 , juris).
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