Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde bei Nichtzulassung durch das Landgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Anforderungen an ein außerordentliches Rechtsmittel im FGG-Verfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 Abs. 2 Nds.SOG; § 19 Abs. 2 S. 4 Nds.SOG; § 29a FGG
Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für das Gericht der weiteren Beschwerde; Hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde als statthafter Rechtsbehelf im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Vermeidung einer Verfassungsbeschwerde ... - Judicialis
FGG § 29 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 29a
Nichtzulassung eines Rechtsmittels - Eingeschränkte außerordentliche Beschwerde im Hinblick auf § 29a FGG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für das Gericht der weiteren Beschwerde; Hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde als statthafter Rechtsbehelf im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Vermeidung einer Verfassungsbeschwerde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2007, 296
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Zwar erscheint dem Beschwerdevorbringen zufolge und nach dem Inhalt der Akten zumindest nicht ausgeschlossen, dass entgegen der hier angefochtenen Entscheidung die angefochtene Maßnahme jedenfalls ab dem Mittag des 15. Februar 2006 mit dem Stellen des Antrags auf Erlass eines Abschiebungshaftbefehls eine solche nach dem Aufenthaltsgesetz war und die erst am kommenden Tage vom Amtsgericht durchgeführte Anhörung des Betroffenen gegen den in Haftsachen (im Übrigen sowohl nach dem Polizei als auch nach dem Ausländerrecht) stets zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatz verstieß (vgl. hierzu und zum Erfordernis eines richterlichen Bereitschaftsdienstes nur BVerfG vom 19. Januar 2007, 2 BvR 1206/04, Nds.Rpfl. 2007, 215). - OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Zwar ist nach Einführung der Vorschrift des § 29 a FGG durch das Anhörungsrügegesetz vom 9. Dezember 2004 fraglich, ob neben dem Rechtsmittel nach § 29 a FGG für eine außerordentliche Beschwerde noch Raum ist (vgl. hierzu Thür.OLG FamRZ 2006, 1228; OLG München [31. Zivilsenat] FGPrax 2006, 175;… OLG München [33. Zivilsenat] FamRZ 2006, 896 und OLG München [34. Zivilsenat] vom 19. Juni 2006 a.a.O.). - OLG Braunschweig, 04.02.2004 - 6 W 32/03
Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme; Entscheidung über Abschiebehaft; …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Der Senatsbeschluss in vorliegender Sache vom 19. Februar 2007 (Bl. 93 d.A.) steht dem nicht entgegen, denn dieser beruhte darauf, dass nicht einmal im Ansatz erkennbar war, ob es sich um ein Verfahren nach Maßgabe des Polizei oder des Ausländerrechts handelte und ob hiernach eine Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde überhaupt geboten war (siehe hierzu auch OLG Braunschweig vom 4. Februar 2004, 6 W 32/03).
- OLG München, 15.05.2006 - 31 Wx 27/06
Außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Zwar ist nach Einführung der Vorschrift des § 29 a FGG durch das Anhörungsrügegesetz vom 9. Dezember 2004 fraglich, ob neben dem Rechtsmittel nach § 29 a FGG für eine außerordentliche Beschwerde noch Raum ist (vgl. hierzu Thür.OLG FamRZ 2006, 1228; OLG München [31. Zivilsenat] FGPrax 2006, 175;… OLG München [33. Zivilsenat] FamRZ 2006, 896 und OLG München [34. Zivilsenat] vom 19. Juni 2006 a.a.O.). - BGH, 09.05.1990 - XII ZB 45/90
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich dem Landgericht übertragen und nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (BGH FamRZ 1990, 1228; 1992, 1063; … - OLG München, 19.06.2006 - 34 Wx 75/06
Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde durch …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
An diese Entscheidung, die weitere sofortige Beschwerde nicht zuzulassen, ist das weitere Beschwerdegericht ebenso gebunden (vgl. nur OLG München vom 19.6.2006, 34 Wx 75/06) wie an die vom Landgericht hierzu getroffenen Feststellungen (…MeyerHolz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42). - BGH, 18.03.1992 - XII ZR 142/91
Entscheidung über die Zulassung der Revision nach Berufungsinstanz einer …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich dem Landgericht übertragen und nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (BGH FamRZ 1990, 1228; 1992, 1063; …
- OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche …
c) Deshalb sieht der Senat keinen Anlass, den Argumenten der Rechtsmittelbegründung folgend die Statthaftigkeit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde in Erwägung zu ziehen für Fallgestaltungen, in denen sich der Beschwerdeführer statt auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot beruft (a. A. Brandenburgisches OLG Beschluss vom 14.9.2006 - 11 Wx 41/06, zit. nach Juris; ähnlich differenzierend auch OLG Celle FGPrax 2007, 296). - OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08
Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen …
An diese Entscheidung, die weitere sofortige Beschwerde nicht zuzulassen, ist das weitere Beschwerdegericht ebenso gebunden wie an die vom Landgericht hierzu getroffenen Feststellungen (vgl. Senat vom 19.7.2007, 22 W 33/07. ebenso OLG München vom 19.6.2006, 34 Wx 75/06. Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).
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