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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.12.2006 - 22 W 70/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36799
OLG Celle, 06.12.2006 - 22 W 70/06 (https://dejure.org/2006,36799)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2006 - 22 W 70/06 (https://dejure.org/2006,36799)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 22 W 70/06 (https://dejure.org/2006,36799)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    FGG § 27; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AsylVfG § 55 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 5 S. 4
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, illegale Einreise, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Asylantrag, abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Abschiebungsankündigung, Sachaufklärungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98

    Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2006 - 22 W 70/06
    Der bei unerlaubter Einreise zunächst vorliegende Haftgrund wird gegenstandslos, wenn ein (Erst)Asylbegehren im Sinne des § 55 Abs. 1 AsylVfG gestellt wird, weil dieses aufgrund der eintretenden Duldung die Ausreisepflicht beseitigt, und lebt nicht wieder auf, wenn das Asylbegehren abgelehnt wird (OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 459; OVG des Saarlandes InfAuslR 2001, 172).
  • OLG Celle, 18.12.2008 - 22 W 50/08

    D (A), Verfahrensrecht, Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Vorführung, Anhörung, …

    Zwar wäre wegen der sich aus dem den Abschiebehaftbefehl vom 1. September 2006 betreffenden Verfahren (22 W 70/06, 22 W 17/07) ergebenden Erkenntnisse eine einstweilige Anordnung wegen des Vorliegens dringender Gründe für die Annahme der Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 AufenthG möglich gewesen.
  • OLG Celle, 21.06.2007 - 22 W 30/07

    D (A), Abschiebungshaft, illegale Einreise, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, …

    In diesem Fall könnte eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen unerlaubter Einreise und vollziehbarer Ausreisepflicht entstanden sein, die die Anwendbarkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ausschließen würde (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 459; OVG des Saarlandes InfAuslR 2001, 172; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2006, 22 W 70/06).
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